Kurzbeschreibung von Fachpraktiker/in für Tiefbaufacharbeiter (§66 BBiG/§42r HwO):
Fachpraktiker/in für Tiefbaufacharbeiter ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 2- oder 3-jährige Ausbildung findet in industriellen Betrieben des Tiefbaugewerbes oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation statt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Tiefbaufacharbeiter/in.
Kurzbeschreibung der Berufe nach Ausbildung:
Nach der Ausbildung können Fachpraktiker/innen für Tiefbaufacharbeiter in verschiedenen Berufsfeldern tätig werden, wie beispielsweise in Tiefbaubetrieben, bei Straßen- und Autobahnmeistereien, bei kommunalen Bauhöfen oder im kommunalen Wasserbau.
Kernaufgabengebiete und Themen während der Ausbildung:
Während der Ausbildung lernen Auszubildende beispielsweise:
Dauer der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert 2-3 Jahre.
Vorkenntnisse:
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Gute Kenntnisse in Mathematik und Werken/Technik sind von Vorteil.
Interessen nach dem RIASEC Verfahren:
Für diese Ausbildung sollten folgende Interessen vorhanden sein:
Soft und Hard Skills:
Aufgaben in der Ausbildung:
Während der Ausbildung übernehmen Auszubildende unter Anleitung praktische Aufgaben wie das Ausheben von Gräben, das Pflastern von Wegen, das Bedienen und Warten von Baumaschinen.
Typische Berufsfelder nach der Ausbildung:
Aufgaben im Berufsalltag:
Die täglichen Aufgaben umfassen das Ausführen von Tiefbauarbeiten, die Bedienung und Wartung von Baumaschinen, das Herstellen von Beton und Mauerwerk sowie das Einrichten und Absichern von Baustellen.
Gehaltsspanne während und nach der Ausbildung:
Während der betrieblichen Ausbildung erhalten Auszubildende eine Ausbildungsvergütung. In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation werden Auszubildende durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt. Nach der Ausbildung variiert das Gehalt je nach Arbeitgeber und Tarifverträgen.