Musiklehrer:innen erteilen musikalischen Gesamt- und Fachunterricht. Sie unterrichten in der Elementarausbildung im Klassenverband, im Gruppen- oder Einzelunterricht an bestimmten Instrumenten oder im Gesang. Dabei prüfen, beobachten und fördern sie Schüler/innen individuell nach deren Fähigkeiten und angestrebtem Ausbildungsziel.
Dieser Beruf passt zu dir, wenn du folgende Interessen hast
- Interesse an musikalischer Betätigung und Fähigkeit, Instrumente zu spielen oder zu singen
- Interesse an Musiktheorie, Harmonielehre und Musikgeschichte
- Freude an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen und pädagogisches Geschick
- Organisationstalent, z.B. für die Planung von Unterrichtseinheiten oder Musikveranstaltungen
- Fähigkeit zur strukturierten Unterrichtsgestaltung und zum Erstellen von Lehrplänen
Kernaufgabengebiete und Themen
Die schulische Ausbildung an Berufsfachschulen, Musikakademien, Konservatorien und anderen Bildungseinrichtungen dauert in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeit bis zu 5 Jahre. Themen während der Ausbildung sind u.a. Instrumentalunterricht, theoretische Pädagogik, praktische Pädagogik, Musiktheorie und Bewegungspädagogik. Praktika werden z.B. in Musikschulen und Kindertagesstätten absolviert.
Vorkenntnisse
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Musikalische Begabung und musiktheoretische Kenntnisse (z.B. in Harmonielehre und Komposition)
- Gutes mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. für das Unterrichten)
- Pädagogische Fähigkeiten und psychisches Einfühlungsvermögen
Soft und Hard Skills
- Musikalische Fähigkeiten (z.B. beim Vorspielen von Musikstücken)
- Ausgezeichnetes Gehör (z.B. Wahrnehmen von Fehlern beim Gesang oder Musizieren)
- Pädagogisches Geschick und mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim Anleiten und Motivieren der Musikschüler/innen)
- Einfühlungsvermögen (z.B. Schüler/innen bei Rückschlägen motivieren, mit Ängsten der Schüler/innen vor Auftritten umgehen)
- Organisationstalent (z.B. Planung von Unterrichtseinheiten und Musikveranstaltungen)
Typische Berufsfelder und Tätigkeiten
- Musiklehrer:in an Musikschulen: Unterrichten von Schüler:innen in Instrumentalunterricht oder Gesang
- Musiklehrer:in an allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen: Fachunterricht im Bereich Musik im Klassenverband
- Selbstständige/r Musiklehrer:in: Unterricht in eigenen Räumlichkeiten oder als freiberufliche/r Musiklehrer:in
Aufgaben im Berufsalltag
- Planung und Durchführung von Unterricht
- Beurteilung und Förderung der musikalischen Fähigkeiten von Schüler/innen
- Organisation von Musikveranstaltungen und Prüfungen
- Administrative und organisatorische Aufgaben