Kurzbeschreibung von Fachpraktiker/in für personenbez. Dienstl. (§66BBiG/§42rHwO)
Fachpraktiker/in für personenbezogene Dienstleistungen ist ein 3-jähriger Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen, der in hauswirtschaftlichen Betrieben, Dienstleistungsunternehmen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt wird. Die Ausbildung orientiert sich an anerkannten Berufen wie Fachkraft für Gastronomie, Hauswirtschafter/in und Kosmetiker/in.
Kurzbeschreibung der Berufe, die man nach Ausbildung zu Fachpraktiker/in für personenbez. Dienstl. (§66BBiG/§42rHwO) ausüben kann
Nach der Ausbildung können Fachpraktiker/innen für personenbezogene Dienstleistungen in verschiedenen Berufsfeldern tätig werden, zum Beispiel als:
Kernaufgabengebiete und Themen während der Ausbildung, Dauer
Während der 3-jährigen Ausbildung lernen Auszubildende beispielsweise:
Vorkenntnisse für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Empfohlene Kenntnisse:
Interessen nach dem RIASEC Verfahren
Soft und Hard Skills
Soft Skills:
Hard Skills:
Typische Berufsfelder
Aufgaben im Berufsalltag
Fachpraktiker/innen für personenbezogene Dienstleistungen führen im Berufsalltag Tätigkeiten wie die Zubereitung von Speisen, Reinigung von Räumen, Wäsche, Einkäufe, Betreuung von Menschen und Gesprächsführung aus.
Gehaltsspanne während und nach der Ausbildung
Die Ausbildungsvergütung oder Gehalt variiert je nach Betrieb und Bundesland. Während der betrieblichen Ausbildung erhalten Auszubildende eine Ausbildungsvergütung, in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation erfolgt die Unterstützung durch Leistungen vom Rehabilitationsträger. Informationen über durchschnittliche Gehälter können bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeholt werden.