Ausbildung

Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung

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Kurzbeschreibung von Sozialversicherungsfachangestellte/r - Allg. Krankenversich.:
Die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung ist ein staatlich anerkannter, 3-jähriger Ausbildungsberuf im öffentlichen Dienst. Absolventen sind in der Regel bei gesetzlichen Krankenversicherungen, Rentenversicherungen und anderen Sozialversicherungsträgern tätig.

Kurzbeschreibung der Berufe nach der Ausbildung:
Nach der Ausbildung können Sozialversicherungsfachangestellte im Bereich Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Unfallversicherung arbeiten. Typische Tätigkeiten sind die Beratung von Kunden, die Prüfung von Versicherungsansprüchen und die Bearbeitung von Leistungsanträgen.

Kernaufgabengebiete und Themen während der Ausbildung:
Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse über die unterschiedlichen Versicherungszweige und Versicherungsträger. Auszubildende lernen, leistungsauslösende Tatbestände zu ermitteln, Beiträge zu berechnen, Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen, und Kunden zu betreuen. Die Ausbildungszeit dauert insgesamt 3 Jahre.

Vorkenntnisse:
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben, allerdings stellen Sozialversicherungsträger überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hochschulreife ein. Kenntnisse in Mathematik, Deutsch, Wirtschaft/Recht und Politik/Sozialkunde sind vorteilhaft.

Interessen nach dem RIASEC-Verfahren:
Die Interessen, die für die Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellter relevant sind, umfassen:

  • Konventionell (Genauigkeit, Regel- und Ordnungsorientierung)
  • Sozial (Kommunikation und Beratung)
  • Unternehmen (Marketing, Kundenakquise)

Soft- und Hard Skills:
Wichtige Soft Skills sind Kundenorientierung, Kommunikationsfähigkeit, Lernbereitschaft, Sorgfalt und Verschwiegenheit. Hard Skills umfassen Kenntnisse im Versicherungswesen und Sozialrecht, sowie in Mathematik und Rechtschreibung.

Typische Berufsfelder und Tätigkeiten:
Nach der Ausbildung können Sozialversicherungsfachangestellte insbesondere in folgenden Berufsfeldern arbeiten:

  1. Krankenversicherung: Kundenberatung, Antragsbearbeitung, Leistungsprüfung

  2. Rentenversicherung: Berechnung von Rentenansprüchen, Kundenberatung, Zusammenarbeit mit anderen Versicherungsträgern

  3. Unfallversicherung: Bearbeitung von Unfallmeldungen, Kundenberatung, Prüfung von Leistungsansprüchen

Aufgaben im Berufsalltag:
Zu den Aufgaben im Berufsalltag gehören die Kundenberatung, Bearbeitung von Leistungsanträgen, Beitragsberechnung, Prüfung von Versicherungsansprüchen und die Zusammenarbeit mit Vertragspartnern.

Gehaltsspanne:
Die tarifliche Ausbildungsvergütung variiert je nach Bundesland. Beispielsweise beträgt sie in der gesetzlichen Krankenversicherung im 1. LJ ca. 1.153-1.168 €, im 2. LJ ca. 1.239-1.260 € und im 3. LJ ca. 1.318-1.362 € (brutto). Nach der Ausbildung kann das Durchschnittsgehalt bei etwa 2.800-3.500 € (brutto) liegen, je nach Berufserfahrung und Verantwortungsbereich.