Kurzbeschreibung von Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung haben eine wichtige Funktion im öffentlichen Dienst. Sie helfen Bürgern dabei, ihre gesetzlichen Rentenansprüche geltend zu machen und beraten sie in allen Angelegenheiten rund um die Rentenversicherung. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet im dualen System statt, also parallel in Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen.
Ausbildungsberufe nach der Ausbildung
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können Sozialversicherungsfachangestellte in verschiedenen Berufen und Branchen tätig werden, z.B. bei gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, Krankenversicherungen und anderen Sozialversicherungsträgern. Möglichkeiten zur Weiterbildung und Spezialisierung bieten sich z.B. als Sozialversicherungsfachwirt/in, Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen oder durch ein Studium im Bereich Sozialversicherung.
Kernaufgabengebiete und Themen während der Ausbildung
Während der 3-jährigen Ausbildung lernen Sozialversicherungsfachangestellte unter anderem:
Vorkenntnisse für die Ausbildung
Formal sind keine bestimmten Vorkenntnisse vorgeschrieben, jedoch haben Auszubildende mit Hochschulreife und guten Leistungen in Mathematik, Deutsch, Wirtschaft und Sozialkunde bessere Chancen auf einen Ausbildungsplatz.
Interessen nach RIASEC-Verfahren
Soft und Hard Skills
Typische Berufsfelder und Tätigkeiten
Berufsalltag
Im Berufsalltag sind Sozialversicherungsfachangestellte für die Prüfung von Rentenansprüchen, die Beratung von Versicherten, die Berechnung von Rentenzahlungen und die Bearbeitung von Anträgen zuständig. Sie arbeiten hauptsächlich am Computer in Büroräumen und haben Kontakt mit Kunden.
Gehaltsspanne
Die Ausbildungsvergütung beträgt laut Tarifvertrag:
Nach der Ausbildung variiert das Gehalt je nach Berufserfahrung, Verantwortungsbereich und Branche.