Kurzbeschreibung von Verkehrsüberwacher/in / Hilfspolizist/in
Verkehrsüberwacher/innen kontrollieren den ruhenden Verkehr und stellen sicher, dass Halteverbotsregelungen beachtet, Feuerwehranfahrtszonen freigehalten und Parkzeiten nicht überschritten werden. Hilfspolizisten und -polizistinnen übernehmen in einigen Bundesländern zusätzlich Tätigkeiten im Rahmen eines Außendiensts für Ordnungsämter, wie zum Beispiel die Kontrolle von Gewerbe- und Gaststättenrechtsvorschriften oder Straßenreinigungs- und Winterdienstbestimmungen.
Berufe nach Ausbildung
Nach der Ausbildung finden Beschäftigungsmöglichkeiten bei Städten und Gemeinden als Verkehrsüberwacher/in bzw. Hilfspolizist/in.
Kernaufgabengebiete und Themen während der Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung in Vollzeit beträgt mindestens 6 Wochen. Während der Ausbildung erwerben die Teilnehmer Kenntnisse in Verfassungsrecht und allgemeinem Verwaltungsrecht, Verhaltenstraining/Psychologie, präventivem und repressivem Eingriffsrecht, Polizeidienstpraxis sowie spezialgesetzlichen Regelungen.
Vorkenntnisse
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben, jedoch legen die Bundesländer bzw. Kommunen eigene Zugangskriterien fest. Ein Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein Führerschein der Klasse B werden oft erwartet. Vertiefte Kenntnisse in Recht, Deutsch und Sport sind ebenfalls hilfreich.
Interessen nach dem RIASEC Verfahren
Soft und Hard Skills
Soft Skills: Sorgfalt, Selbstsicherheit, mündliches Ausdrucksvermögen, Konfliktfähigkeit.
Hard Skills: Kenntnisse in Recht, Deutsch und Sport.
Typische Berufsfelder
Aufgaben im Berufsalltag
Gehaltsspanne während der Ausbildung und nach abgeschlossener Ausbildung
Während der Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt. Ggf. fallen Kosten an, z.B. Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren. Nach abgeschlossener Ausbildung hängt das Gehalt von dem jeweiligen Tarif und der individuellen Erfahrung ab.