Unternehmen
Bundeswehr - Mach was wirklich zählt.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Für ein erstes unverbindliches Kennenlernen und einen Austausch über offene Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen eines Online-Meetings am 28.04, 21.05. und am 18.06.2026 jeweils um 16:00 Uhr unter folgendem Link gerne zur Verfügung:
https://nextcloud.auf.bundeswehr.de/apps/bbb/b/RYCZLG3gAJGG5cAj
BESCHÄFTIGUNGSORT:
Koblenz, Lahnstein und Bonn
Stellenbeschreibung
Arbeitsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit
Beschäftigungsdauer: Unbefristet
Laufbahn: Gehobener technischer Verwaltungsdienst
Besoldungsgruppe: A 10 – A 12 BBesO
Ihre Aufgaben:
- Sie arbeiten im Projekt- und Produktmanagement für IT-Systeme, Satellitensystemen und Funkanlagen in der Bundeswehr.
- Sie setzen Anforderungen im Bereich Nutzungsmanagement SASPF um (z.B. für Rechnungswesen, Gesundheitsversorgung, Beschaffung).
- Sie unterstützen die Dienststelle in allen wichtigen IT-Themen.
- Sie erstellen Planungsunterlagen, Dokumentationen und fassen Ergebnisse übersichtlich zusammen.
- Sie wirken beim IT-Sicherheitsmanagements mit.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden als Beamtin oder Beamter oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
- Die Einstellung oder Übernahme in ein Beamtenverhältnis des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes erfolgt bis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 BBesG und ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren hauptberuflichen Erfahrungszeiten.
- Bei einer Einstellung in einem Arbeitnehmerverhältnis erfolgt die Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 12 unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen und tariflichen Anforderungen.
- Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stellen kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie nach Maßgabe des § 43 BBesG bzw. eine Personalgewinnungszulage gemäß § 16 Absatz 6 TVöD gewährt werden.
- Bei Einstellung in ein Beamtenverhältnis beträgt die Personalgewinnungsprämie mindestens 51.400 € und wird als Einmalzahlung ausgezahlt.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfang-reichen Fort- und Ausbildungsangebot.
- Sie haben die Möglichkeit, an Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung teilzunehmen.
- Das BAAINBw ist ein mit dem audit berufundfamilie zertifizierter Arbeitgeber, der die Arbeitsbedingungen für seine Beschäftigten im Rahmen dienstlicher Möglichkeiten familien- und lebensphasenbewusst gestaltet.
Für weitergehende Informationen folgen Sie dem anliegenden Link:
https://ynside.extranet-bw.de/de/organisation/ain/ain-wir-im-orgber/baainbw/baainbw-service/baainbw-familie-und-beruf/baainbw-audit-berufundfamilie
How-To: Einstieg Bundeswehr
Qualifikationserfordernisse
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes technisches Bachelor- oder Fachhochschulstudium in den Bereichen Informationstechnik, (Technische) Informatik, Elektrotechnik mit Schwerpunkt Nachrichtentechnik, Elektronik, Hochfrequenztechnik oder Kommunikationstechnik.
und
- Sie verfügen nach Möglichkeit über fachlich einschlägige und auf Ihrem Studienabschluss aufbauende Berufserfahrung von mindestens 1,5 Jahren.
Oder
- Sie verfügen über die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
- Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einststellungsuntersuchung teilzunehmen.
- Sie stimmen zu an einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz teilzunehmen. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bei Nichtbestehen der Sicherheitsüberprüfung erfolgt keine Entfristung des Arbeitsverhältnisses.
- Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.
WEITERE HINWEISE
- Folgende beispielhaft aufgezählte Qualifizierungen eröffnen nicht die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst und können daher für eine Verbeamtung nicht berücksichtigt werden:
- Technische Betriebswirtin / Technischer Betriebswirt (IHK)
- Gesellen- oder Facharbeiterbrief (Technischer Bereich)
- Diplomabsolventinnen oder Diplomabsolventen der Berufsakademie (BA)
Ergänzende Informationen
Bemerkungen
- Einstellungen erfolgen fortlaufend während des gesamten Kalenderjahres ohne feste Einstellungstermine.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
- Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
- Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Ansprechstelle
BEWERBUNG & KONTAKT
Bitte laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen als PDF-Druckversion in Ihr Bewer-bungsprofil unter https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de hoch und betätigen den Button „Karriere starten“ unten rechts.
Ihre Bewerbung umfasst:
- Anschreiben
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Zeugnisse und Nachweise über den Bildungs- und Berufsweg
- Ggf. Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch
- Bewerbungsbogen
(Diesen finden Sie am Ende der Ausschreibung auf https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/)
Zusätzlich erforderlich:
- Bei fremdsprachigen Bewerbungsunterlagen muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt werden.
- Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis der Anerkennung in Deutschland beizufügen.
- Der Nachweis der Deutschen-Eigenschaft im Sinne des Art. 116 Grundgesetz ist spätestens vor der Teilnahme am Assessmentverfahren zu erbringen. Hierzu ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises, gegebenenfalls eines Vertriebenen-Ausweises, einer Bescheinigung nach § 15 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz) oder vergleichbarer Unterlagen erforderlich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte
Referat 1 - Ziviles Bewerbungsmanagement
02203 105 2509 (Herr Wittig)
ac-bewerbung-direkteinstieg@bundeswehr.org
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