Art: Schulische Ausbildung
Bereich: Lehramt
Abschluss: Hauptschulabschluss
Ausbildungsberuf: Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
Frühester Beginn: 31.08.2026
Dauer: 8 Monate
Diese Option eignet sich besonders für bereits beschäftigte Pflegehelfer ohne staatl. anerkannten Abschluss.
In der Ausbildung zum Krankenpflegehelfer(mw/d) erwirbst du die beruflichen Fähigkeiten für die eigenverantwortliche Umsetzung und Dokumentation grundpflegerischer Maßnahmen bei Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen, darunter Kranke, Ältere und Menschen mit Behinderungen. Dabei beachtest du stets hygienische Standards. Du unterstützt Pflegefachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, der Durchführung von Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensräumen und -zeiten sowie bei der Umsetzung gesundheitsfördernder und rehabilitativer Maßnahmen.
Mögliche Arbeitsfelder:
Geriatrische Einrichtungen
Ambulante Pflegedienste
Pflegeheime und Kurzzeitpflege
Kliniken
Berufsübergreifender Bereich:
Berufsbezogener Bereich:
teilnehmer- oder arbeitgeberfinanziert (2.464,00 € pro TN)
Förderung über Bildungsgutschein/Qualifizierungschancengesetz möglich
Ratenzahlung möglich
Prüfungen:
Es werden alle Lernfelder des Lehrplanes geprüft. Dazu zählen auch Deutsch, Englisch und Gemeinschaftskunde. Wer bereits über einen Realschulabschluss oder gleichwertig verfügt und in den Fächern D/ENG/GK mind. die Note ausreichend auf dem Zeugnis der 10. Klasse hatte, muss diese berufsübergreifenden Fächer nicht noch einmal ablegen.
Abschluss:
staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer (m/w/d)
Bei einer Abschlussnote von 3 und besser erhalten Teilnehmende den Realschulabschluss anerkannt.
Der erfolgreiche Abschluss befähigt auf Antrag zur verkürzten Ausbildung zur Pflegefachkraft.
Die Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen werden in der Berufsfachschulordnung Sachsen geregelt.
Berufspraktische Ausbildung: Ein Nachweis von 1440 Stunden berufspraktischer Erfahrung in der Pflege muss für die Zulassung zur Schulfremdenprüfung erbracht werden.
Wohnsitz im Freistaat Sachsen
Hauptschulabschluss oder höher
Nachweis gesundheitliche Eignung durch ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate)
Nachweis über die fachpraktische Berufserfahrung im ambulanten und stationären Pflegesetting, nicht älter als 3 Jahre (ggf. Praktikum während des Vorbereitungskurses)
Nachweis der persönlichen Eignung durch erweitertes Führungszeugnis (Abforderung geschieht durch Landesbehörde mit Zulassungsbescheid zur Prüfung)
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