Infos

Art: Duales Studium

Bereich: Öffentliche / Allgemeine Verwaltung

Abschluss: Fachhochschulreife

Ausbildungsberuf: Duales Studium Rechtspflege

Frühester Beginn: 01.10.2026

Dauer: 3 Jahre

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Die Tätigkeit als Rechtspfleger:in

Als Diplom-Rechtspfleger:in sind Sie bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und in der Justizverwaltung eingesetzt. Die Tätigkeit als Rechtspfleger:in ist durch ein hohes Maß an Selbstständigkeit bzw. Unabhängigkeit bei fachlichen Entscheidungen gekennzeichnet. Während Ihrer Studienzeit übernehmen Sie bereits wichtige gerichtliche Aufgaben und tragen aktiv dazu bei, das Vertrauen der Bürger:innen in den Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken.

Sie möchten spannende Einblicke in die Ausbildung und das Studium bei Gericht erhalten? Folgen Sie uns auf Instagram: https://www.instagram.com/deinjob.justiz.hamburg/

Anforderungen und Stärken

Wir sind stets auf der Suche nach engagierten und zielstrebigen Talenten mit einer Begeisterung für das Rechtswesen. Die Rechtspflege ist eine sinnstiftende und anspruchsvolle Tätigkeit, die Verantwortungsbewusstsein und Problemlösungskompetenz voraussetzt. Für den Umgang mit den unterschiedlichsten juristischen Sachverhalten benötigen Sie außerdem ein gewisses Einfühlungsvermögen sowie Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeiten.

Unsere weiteren Anforderungen:

  • vorwiegend gute Leistungen in den Schulfächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Gesellschaftskunde

  • allgemeine Hochschulreife oder studierfähige Fachhochschulreife (der schulische Teil allein genügt nicht, erforderlich ist auch der praktische Anteil)

  • gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis

  • positive Eignungsempfehlung aus einem online durchzuführenden Eignungstest (die Einladung zum Test erhalten Sie, wenn wir Ihre Bewerbung geprüft haben)

Im Anschluss an den Eignungstest erfolgt unser Vorauswahlverfahren, nach welchem wir Sie im Erfolgsfall zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einladen.

Ihre Aufgabenbereiche

Die Rechtspflege ist einer der vielfältigsten Aufgabenbereiche in der Justiz. Fachlich sind Sie nur dem Gesetz und Ihrem Gewissen unterworfen und nicht an Weisungen gebunden.

Sie übernehmen bereits während Ihrer praktischen Studienzeit wichtige gerichtliche Aufgaben und tragen aktiv dazu bei, das Vertrauen der Bürger:innen in den Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken.

Zu Ihren Arbeitsschwerpunkten zählen:

  • Grundbuchsachen
    Sie entscheiden z.B. über Anträge auf Eigentumsumschreibungen, auf Eintragungen von neuen Eigentümern, Grundschulden sowie Begründung von Wohnungseigentum.

  • Handels-, Vereins- und Genossenschaftsregister
    Sie nehmen z.B. Eintragungen und Löschungen von Firmen, Vereinen, Genossenschaften und die sie betreffenden Vertretungsberechtigungen vor.

  • Nachlasssachen
    Unter anderem eröffnen Sie Testamente, nehmen Erbscheinsanträge entgegen und stellen diese aus. Sie bestellen und überwachen Nachlasspfleger:innen und sind auch für die Erteilung von europäischen Nachlasszeugnissen zuständig.

  • Zwangsvollstreckung
    Sie gewähren z.B. Vollstreckungsschutz, bearbeiten aber auch Mahn- und Vollstreckungsbescheide; Pfänden aber auch Lohn- und andere Forderungen.

  • Insolvenzverfahren
    Sie begleiten nach der Eröffnung das gesamte Verfahren bei Firmen- und Privatinsolvenzen.

  • Betreuungssachen
    Sie überwachen beispielsweise gerichtlich bestellte Betreuer:innen oder erteilen Genehmigungen zu Vermögensangelegenheiten der Betreuten, zum Beispiel zur Wohnungsauflösung.

  • Familienverfahren
    Sie übernehmen zum Beispiel die Bestellung von Pfleger:innen oder Vormünder für Minderjährige, die nicht unter elterlicher Sorge stehen und überwachen deren Tätigkeit. Auch hier sind Sie für die Erteilung von vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungen zuständig.

Ihr Ausbildungsablauf

Das duale Rechtspflege-Studium dauert drei Jahre und beginnt jeweils am 1. Oktober. Während des Studiums stehen Sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Sie erhalten also bereits Anwärterbezüge und müssen keine Studiengebühren bezahlen. Ihre Ausbildung ist geprägt von einem Wechsel zwischen Theorie und Praxis. So vermittelt Ihnen das Studium die notwendigen rechtlichen Grundlagen, um selbständig weitreichende Entscheidungen zu treffen. Während der praktischen Ausbildung bieten wir Ihnen in den Gerichten und der Staatsanwaltschaft Hamburg umfassende Einblicke in die verschiedensten Rechtsgebiete.

Ihr theoretischer Teil des Studiums findet an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim (HR Nord) (Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege) statt und gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • zwölf Monate Grundstudium an der HR Nord in Hildesheim

  • sechs Monate Praxis in Hamburg

  • zwölf Monate Hauptstudium an der HR Nord in Hildesheim

  • sechs Monate Praxis in Hamburg

Gehalt und Sicherheit

Für das Beamtentum sind Rechte und Pflichten, sowie Gehalt und Urlaub durch öffentlich-rechtliche Vorschriften geregelt. Die für Sie relevanten Gehälter können Sie den Besoldungstabellen für den hamburgischen öffentlichen Dienst entnehmen. Die Anwärterbezüge bemessen sich nach der Besoldungsgruppe AW A9 und betragen aktuell ca. 1.550 Euro. Zudem profitieren unsere Landesbeamten davon, keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten zu müssen.

Für den Krankheitsfall sichern wir Sie mit der Beihilfe ab: Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt 50% aller anfallenden Krankheitskosten.

Haben Sie mehr als ein Kind, gibt es sogar 70%. Für die darüberhinausgehenden Kosten ist eine private Krankenversicherung abzuschließen. Unsere Berufsanfänger können sich stattdessen aber auch dazu entscheiden, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.

Besonders relevant für unsere potenziellen Nachwuchskräfte: Für Sie fallen keine Studienkosten an. Zudem erhalten Mitarbeitende der Freien und Hansestadt Hamburg 30 Tage Urlaub im Jahr.

Ihre Perspektiven

Auch nach gelungener Lebenszeitverbeamtung als Diplom-Rechtspfleger:in bieten wir weitere Karrieremöglichkeiten an. Sie starten nach dem Studium bei der Besoldungsgruppe A9 und können durch intern geregelte Beförderungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 13 aufsteigen und z.B. eine Führungsposition übernehmen. Die für Sie relevanten Gehälter können Sie den Besoldungstabellen für den hamburgischen öffentlichen Dienst entnehmen. Wenn Sie besonders motiviert sind, können Sie auch die Zusatzausbildung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft anstreben.

Die Bezahlung bei der Stadt Hamburg richtet sich nach der Stelle – fair und transparent. Unsere Tarifbeschäftigten werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und die Beamtinnen und Beamten nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz bezahlt. Außerdem entwickelt sich ihr Gehalt automatisch mit, wenn sie an Erfahrung gewinnen oder befördert werden, ganz ohne Gehaltsverhandlungen. Einen Überblick gibt es unter: Arbeitgeberin Hamburg - Gehälter

 

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