Duales Studium Verwaltungswissenschaften

Landkreis Lüneburg

Infos

Art: Duales Studium

Bereich: Wirtschaft und Verwaltung

Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife

Dauer: 3 Jahre

Ausbildungsberuf: Duales Studium Verwaltung

Frühester Beginn: 2027-08-01 00:00:00.0

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Duales Studium Verwaltungswissenschaften

Du bist auf der Suche nach einem Ausbilder, der dir Stabilität und eine langfristige Perspektive bieten kann? Du hast Spaß an der Arbeit für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüneburg? Dann komm zu uns! Bei uns erwarten dich spannende Aufgaben in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise Bauen, Umwelt, Jugend und Soziales, Gesundheit, Ordnung oder auch der Personalverwaltung.

Während des Studiums erhältst du monatliche Anwärterbezüge in Höhe von 1.529,74 €.

Was dich während des dualen Studiums erwartet:

  • Einstellung als Kreisinspektoranwärter/in (w/m/d) im Beamtenverhältnis auf Widerruf,

  • theoretischer Teil des Studiums (24 Monate) in Hannover an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Niedersachsen (www.nsi-hsvn.de),

  • praktischer Teil (10 Monate) in vier verschiedenen Fachdiensten beim Landkreis Lüneburg mit diversen Aufgaben (z.B. Begleitung von Auswahlverfahren, Betreuung von Verfahren zu geschützten Biotopen, Führerscheinentziehung, tierschutzrechtliche Verfügungen und vieles mehr),

  • Fremdausbildung (2 Monate) bei einer anderen Behörde (auch im Ausland möglich),

  • weitere Informationen zum Studium findest du in unserem Karriereportal (www.landkreis-lueneburg.de/ausbildung).

Unsere Erwartungen an dich:

  • du verfügst über eine Hochschulzugangsberechtigung,

  • du hast Interesse an rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen, bist motiviert, Neues zu lernen und bringst dich aktiv in dein Studium und den Praxisalltag ein,

  • du arbeitest gerne mit anderen zusammen, gehst auf unterschiedliche Perspektiven ein und suchst gemeinsam nach Lösungen,

  • du gehst Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft an und bist eine Person, auf die man sich jederzeit verlassen kann.

Das 40. Lebensjahr (Schwerbehinderte das 45. Lebensjahr) dürfen Bewerber/innen (w/m/d) zu Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet haben.

 

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