Art: Ausbildung
Bereich: Öffentliche / Allgemeine Verwaltung
Abschluss: Hauptschulabschluss
Ausbildungsberuf: Vermessungstechniker/in
Frühester Beginn: 01.09.2026
Dauer: 3 Jahre
Vermessungstechniker bereiten Vermessungsarbeiten vor und führen sie vor Ort durch. Vermessungen werden durchgeführt, wenn z.B. ein Grundstück in mehrere Teile aufgeteilt wird, wenn Grenzpunkte überprüft oder wieder hergestellt werden sollen, wenn ein Haus gebaut wird oder wenn Karten und Pläne eines Gebietes erstellt bzw. aktualisiert werden sollen. Dabei werden modernste Mess- und Computertechnik, z. B. Satellitenmessung, eingesetzt. Im Büro werden die Daten aufbereitet und das Liegenschaftskataster aktualisiert. Außerdem beraten Vermessungstechniker Kunden bezüglich Geoinformationen und Vermessungsarbeiten.
Die betriebliche Ausbildung findet bei unserem Amt „Vermessung & Flurneuordnung“ statt. Die Auszubildenden sind im Büro und auch im Außendienst bei Vermessungsarbeiten tätig. Die Berufsschule ist in Freiburg; der Unterricht erfolgt in drei Blöcken zu jeweils drei bis fünf Wochen jährlich.
Bei entsprechenden Leistungen und sofern wir freie Stellen haben, übernehmen wir Dich sehr gerne in ein Beschäftigungsverhältnis. Neben dem öffentlichen Dienst bietet dieser Berufsabschluss eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten; so kannst du nach der Ausbildung auch bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieurenund Ingenieurbüros, bei Baufirmen, bei Verkehrsunternehmen, bei Versorgungsbetrieben und bei Firmen im Bereich der Informationstechnologie arbeiten.
So bewirbst Du Dich bei unsDu hast verschiedene Möglichkeiten, Dich bei uns zu bewerben. Online über unser Bewerberportal, per E-Mail oder mit einer herkömmlichen Bewerbungsmappe. Wir freuen uns dabei besonders, wenn Du Dich online über unser Bewerberportal: www.og-jobs.de bewirbst. Dies erleichtert uns die Kommunikation mit Dir.
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Solange es offene Stellen gibt, kannst Du Dich jederzeit für die Ausbildungsstellen mit Beginn 01.09.2026 bewerben.
Bitte beachte, dass die Ausbildungsstellen in der Regel im Jahr vor Ausbildungsbeginn besetzt werden.
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