Art: Duales Studium
Bereich: Dienstleistungen, Gesundheit und Pflege, IT und Digitalisierung, Transport, Logistik und Verkehr
Schulabschluss: Fachhochschulreife
Dauer: 8 Semester
Ausbildungsberuf: Duales Studium Physiotherapie
Frühester Beginn: 1970-01-01 01:00:00.0
Kennziffer: 12258
Schule für Physiotherapie | Studiendauer: 8 Semester | Studienbeginn im Wintersemester 2026/2027
Physiotherapie studieren - duales, ausbildungsintegriertes Vollzeitstudium Physiotherapie (Abschlüsse: staatliche Abschlussprüfung und Bachelor of Science)
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
In diesem ausbildungsintegrierten Vollzeitstudium Physiotherapie profitieren unsere Studierenden von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und sich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
Vom ersten bis zum sechsten Semester finden Module sowohl am Fachbereich Gesundheit der FH Münster, als auch an der Schule für Physiotherapie des Universitätsklinikums Münster statt.
Ab dem dritten Semester findet jeden Vormittag die praktische Ausbildung an Patient*innen statt. Die Betreuung im klinischen Einsatz erfolgt überwiegend durch die Lehrenden der Schule für Physiotherapie.
Nach sechs Semestern wird mit Abschluss staatlichen Prüfung die staatliche Anerkennung erreicht. Damit verbunden ist die Erlaubnis die Berufsbezeichnung Physiotherapeutin/Physiotherapeut zu führen.
Das vierte Studienjahr findet ausschließlich an der FH Münster statt. Durch Wahlvertiefungen können dann individuelle Schwerpunkte gesetzt werden.
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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
(*gn=geschlechtsneutral)
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