Kurzbeschreibung Fachpraktiker/in für Pferdewirt (§66 BBiG/§42r HwO)
Fachpraktiker/innen für Pferdewirt kümmern sich um die Versorgung, Pflege und das Führen von Pferden in der Landwirtschaft oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Die 3-jährige Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Pferdewirt/in.
Berufe nach der Ausbildung
Absolventen der Ausbildung können als Fachpraktiker/innen in der Pferdewirtschaft, Helfer/innen in der Pferdewirtschaft oder in ähnlichen Berufen im Bereich Tierpflege und Landwirtschaft tätig sein.
Kernaufgabengebiete und Dauer der Ausbildung
Während der 3-jährigen Ausbildung lernen die Auszubildenden u.a.:
Vorkenntnisse
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Eine Eignungsuntersuchung durch die zuständige Agentur für Arbeit wird in der Regel vorausgesetzt. Schulfächer wie Biologie und Mathematik sind hilfreich.
Interessen nach dem RIASEC-Verfahren
Soft und Hard Skills
Typische Berufsfelder und Tätigkeiten
Aufgaben im Berufsalltag
Gehaltsspanne
Während der Ausbildung erhalten Auszubildende in betrieblichen Ausbildungen eine Ausbildungsvergütung. In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation werden sie durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt. Nach der abgeschlossenen Ausbildung variiert das Gehalt je nach Berufsfeld und Erfahrung.