Ausbildung

Raumausstatter:in

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Raumausstatter:in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk. Raumausstatter:innen gestalten und richten Wohn- und Geschäftsräume nach den Wünschen ihrer Kunden ein. Dabei sind sie sowohl mit handwerklichen Tätigkeiten wie Polstern und Verlegen von Bodenbelägen als auch mit gestalterischen Aufgaben betraut. 

Dieser Beruf passt zu dir, wenn du folgende Interessen hast

  • Interesse an handwerklichen Tätigkeiten, z.B. Polstern oder Verlegen von Bodenbelägen
  • Interesse an der Planung von gestalterischen Konzepten
  • Interesse an kreativen Gestaltungsprozessen, z.B. Entwickeln von Ideen zur Gestaltung und Einrichtung von Räumen

Kernaufgabengebiete und Themen

Die 3-jährige Ausbildung gliedert sich in vier Schwerpunkte: Boden, Polstern, Raumdekoration sowie Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen, Wand- und Deckendekoration. Bereiche wie das Prüfen, Vorbereiten und Bearbeiten von Untergründen, die Wahl des Bodenbelages, das Herstellen von Polstern und das Gestalten von Raumdekorationen oder auch der Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken werden in der Ausbildung erlernt.

Vorkenntnisse

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger:innen mit mittlerem Bildungsabschluss oder Hochschulreife ein. Kenntnisse in Mathematik, Kunst, Werken/Technik und Deutsch sind vorteilhaft.

Soft und Hard Skills

Soft Skills im Beruf sind u.a.:
  • Handwerkliches Geschick
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kundenorientierung
Hard Skills im Beruf sind z.B.:
  • Fähigkeiten im handwerklichen und gestalterischen Bereich, wie Polstern, Bodenverlegung oder Raumdekoration
  • Technische Zeichenfähigkeit

Typische Berufsfelder und Tätigkeiten

  • Fachbetriebe des Raumausstatter-Handwerks
  • Möbelhäuser
  • Inneneinrichtungsgeschäfte

Aufgaben im Berufsalltag

Zu den Aufgaben im Berufsalltag gehören unter anderem:
  • Beratung von Kunden
  • Auswahl von Materialien und Farben
  • Anfertigung von Skizzen und Entwürfen
  • Ausführung handwerklicher Tätigkeiten, wie Polstern, Tapezieren oder Verlegen von Bodenbelägen