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Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

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Kurzbeschreibung von Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zum Abschluss Erste juristische Prüfung, der für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst vorausgesetzt wird.

Kurzbeschreibung der Berufe

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums können Absolventen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen wie Rechtsberatung, Rechtsdienstleistungen, Rechtsprechung, Strafverfolgung oder öffentlicher Verwaltung arbeiten. Nach einem zweijährigen Vorbereitungsdienst und der Zweiten juristischen Staatsprüfung kann man als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin tätig werden.

Zugangsvoraussetzungen

  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
  • Ggf. Bestehen eines hochschulinternen Auswahlverfahrens

RIASEC-Interessen

  • Realistisch: Interesse an konkreten und praktischen Tätigkeiten im Bereich des Rechts (z.B. Vertragsprüfung)
  • Investigativ: Analytisches Denken und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu verstehen und rechtliche Zusammenhänge herzustellen
  • Sozial: Kommunikationsfähigkeit und Interesse an rechtsbezogener Beratung und Vermittlung zwischen verschiedenen Parteien
  • Unternehmerisch: Interesse an wirtschaftlichen Aspekten der Rechtswissenschaft, z.B. im Bereich Wirtschaftsrecht
  • Konventionell: Strukturiertes Denken, Ordnungssinn und Genauigkeit bei der Arbeit mit Gesetzen, Verordnungen und Rechtsprechung

NC für dieses Studium im Durchschnitt

Der Numerus Clausus (NC) für das Studium der Rechtswissenschaft variiert je nach Hochschule und Bundesland. Im Durchschnitt liegt er bei ca. 2,0-3,0, aber an manchen Hochschulen gibt es auch keinen NC.

Typische Aufgabenbereiche und Übersicht je Semester

  1. Semester: Einführung in Rechtswissenschaft, Staatsrecht, Bürgerliches Recht
  2. Semester: Schuldrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie
  3. Semester: Vertiefung der Grundlagen, Strafrecht, Öffentliches Recht
  4. Semester: Spezialisierung, z.B. Wirtschaftsrecht, Europarecht oder Arbeits- und Sozialrecht
  5. Semester: Praktische Studienzeiten, z.B. bei Verwaltungsbehörden, Rechtsanwaltskanzleien, Notariaten oder Wirtschaftsunternehmen
  6. bis 9. Semester: Vorbereitung auf die Erste juristische Prüfung, Vertiefung der Kenntnisse und Wahlpflichtfächer (z.B. Kriminologie, Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht)

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Ein Bachelorstudium in Rechtswissenschaften ist nicht üblich, da der Abschluss "Erste juristische Prüfung" gefordert ist.

Praxisphase und Master

Eine vorgeschriebene Praxisphase wird meist im 5. Semester absolviert. Ein Masterstudium ist nicht zwingend erforderlich, um in die Arbeitswelt zu gelangen.

Staatliche und private Hochschulen

Das Studium wird an staatlichen und privaten Hochschulen angeboten.

Anzahl der Hochschulen und Universitäten

In Deutschland gibt es mehr als 40 Hochschulen und Universitäten, die das Studium der Rechtswissenschaft anbieten.

Gehaltsspanne

Die Gehaltsspanne nach abgeschlossenem Studium variiert je nach Beruf, Branche und Bundesland. Ein Einstiegsgehalt von ca. 40.000 bis 60.000 Euro brutto pro Jahr ist möglich.

Beruf nach dem Bachelor

Ein Berufseinstieg nach dem Bachelor ist in Rechtswissenschaften eher unüblich, da die "Erste juristische Prüfung" als Abschluss gefordert ist.

Zukunftsorientierung

Das Studium der Rechtswissenschaft ist zukunftsorientiert, da juristische Experten in einer Vielzahl von Branchen und Bereichen benötigt werden, insbesondere aufgrund der wachsenden internationalen Zusammenarbeit und zunehmenden Regulierungen.