Studium
Gerechtigkeit, Verträge, Gesetze, Urteile – hinter all dem steckt eine der ältesten und angesehensten akademischen Disziplinen überhaupt: die Rechtswissenschaft. Jurist:innen sind die Menschen, die dafür sorgen, dass Regeln in einer Gesellschaft gelten, durchgesetzt und weiterentwickelt werden – als Richter:innen, Anwält:innen, Staatsanwält:innen, Notar:innen oder in führenden Positionen in Unternehmen, Behörden und internationalen Organisationen. Rechtswissenschaften – im Alltag meist einfach Jura genannt – ist allerdings kein Bachelor-Studiengang wie die meisten anderen Fächer in diesem Lexikon: Es ist ein Staatsexamensstudium. Das bedeutet, dass Du nicht mit einem Bachelor oder Master abschließt, sondern mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen (offiziell: Erste Juristische Prüfung), nach dem in der Regel das Referendariat und das Zweite Staatsexamen folgen. Die Regelstudienzeit beträgt mindestens neun Semester – in der Praxis studieren viele länger. Wer Jura wählt, entscheidet sich für einen langen, anspruchsvollen und am Ende sehr lohnenden Weg.
Rechtswissenschaften wird als Staatsexamensstudiengang an nahezu allen deutschen Universitäten angeboten – darunter die Humboldt-Universität Berlin, die Universität zu Köln, die LMU München, die Goethe-Universität Frankfurt, die Universität Hamburg und viele weitere. Es gibt auch einige wenige Hochschulen, die einen Bachelor of Laws (LL.B.) anbieten – etwa die Bucerius Law School Hamburg oder die EBS Law School – dieser ist jedoch nicht mit dem klassischen Staatsexamen gleichzusetzen und berechtigt nicht automatisch zur Zulassung als Rechtsanwält:in ohne weitere Qualifikationen. Der klassische Weg in die juristischen Kernberufe führt in Deutschland ausschließlich über das Erste und Zweite Staatsexamen.
Das Studium gliedert sich in drei große Teilgebiete des deutschen Rechts, die von Anfang an parallel studiert werden. Das Zivilrecht – geregelt vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – ist das umfangreichste und zentralste Gebiet: Du lernst, wie Verträge geschlossen werden, welche Rechte und Pflichten dabei entstehen, wie Schadensersatz berechnet wird und wie das Erbrecht oder das Familienrecht funktionieren. Das Öffentliche Recht umfasst das Staatsrecht, das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht und das Europarecht: Du untersuchst das Verhältnis zwischen Staat und Bürger:innen, die Grundrechte, den Aufbau staatlicher Institutionen und die Funktionsweise des Europäischen Rechts. Das Strafrecht schließlich regelt, welche Handlungen strafbar sind, welche Strafen vorgesehen sind und wie der Strafprozess abläuft – von der Ermittlung bis zur Verurteilung.
Neben diesen drei Säulen lernst Du juristische Methodik: Wie liest man ein Gesetz? Wie wendet man es auf einen konkreten Fall an? Die juristische Falllösung – eine strukturierte Methode zur Subsumtion eines Sachverhalts unter eine Rechtsnorm – ist das handwerkliche Kernwerkzeug des juristischen Studiums und wird von Anfang an intensiv geübt. Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie ergänzen die dogmatische Ausbildung und zeigen Dir, wie Recht historisch entstanden ist und welche ethischen Grundlagen es hat. Im Schwerpunktstudium – meist im fünften bis siebten Semester – wählst Du ein vertiefendes Gebiet, etwa Wirtschaftsrecht, Internationales Recht, Arbeitsrecht, Medienrecht oder Strafrecht. Pflichtfachklausuren, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen begleiten das Studium kontinuierlich. Das Erste Staatsexamen ist die große Abschlussprüfung: mehrere mehrstündige Klausuren in allen drei Rechtsgebieten sowie eine mündliche Prüfung, bewertet auf einer Notenskala, die für die Karriere entscheidend ist.
Nach dem Ersten Staatsexamen folgt das zweijährige Referendariat, in dem Du praktische Stationen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, Anwaltskanzleien, Behörden und Unternehmen durchläufst. Das Referendariat endet mit dem Zweiten Staatsexamen (Assessorexamen) – erst dann bist Du vollqualifizierte:r Jurist:in und zur Zulassung als Rechtsanwält:in oder in den Staatsdienst berechtigt.
Es ist von Vorteil, wenn Du einige der folgenden Fähigkeiten bereits mitbringst. Diese kannst Du jedoch im Laufe des Studiums und Deines Berufslebens weiter aufbauen und erweitern.
Für das Studium der Rechtswissenschaften wird die allgemeine Hochschulreife vorausgesetzt. Jura wird ausschließlich an Universitäten angeboten. An vielen Standorten gibt es einen Numerus Clausus, der je nach Universität zwischen 1,0 und 2,5 liegt – Köln, München oder Hamburg haben traditionell hohe NC-Werte, andere Standorte sind zugänglicher. Neben dem NC spielen oft Wartesemester, Auswahlgespräche oder Eignungstests eine Rolle. Lateinkenntnisse (Latinum) werden an einigen Universitäten vorausgesetzt oder müssen nachgeholt werden – prüfe das frühzeitig für Deinen Wunschstandort. Ein Vorpraktikum ist keine Pflicht, aber ein Praktikum in einer Anwaltskanzlei, einem Gericht oder einer Behörde vor Studienbeginn hilft Dir, realistische Erwartungen an den Beruf zu entwickeln.
Das Zweite Staatsexamen öffnet die Türen zu den klassischen juristischen Kernberufen, die zu den angesehensten und vielseitigsten in Deutschland zählen. Gleichzeitig ist Jura ein Studiengang, der nicht nur in die klassischen Rechtspositionen führt, sondern in nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche.
Als Rechtsanwält:in berätst und vertrittst Du Mandant:innen in rechtlichen Angelegenheiten – vor Gericht, in Vertragsverhandlungen oder bei der Gestaltung von Unternehmenstransaktionen. Die Anwaltschaft ist das größte Berufsfeld für Jurist:innen: In Deutschland gibt es über 160.000 zugelassene Rechtsanwält:innen in Kanzleien aller Größen – von der Einzelkanzlei auf dem Land bis zur internationalen Großkanzlei in Frankfurt, Hamburg oder München. Als Richter:in entscheidest Du im Namen des Staates über Rechtsfragen – in Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Arbeits- oder Sozialgerichten. Der Richterberuf erfordert neben dem Zweiten Staatsexamen ein gutes Examensergenbis und ist wegen seiner Unabhängigkeit, Sicherheit und gesellschaftlichen Bedeutung besonders angesehen. Als Staatsanwält:in vertrittst Du die Anklage in Strafverfahren, leitest Ermittlungen und trägst die Verantwortung für die staatliche Strafverfolgung.
Als Notar:in beurkundest Du Rechtsgeschäfte – Immobilienkäufe, Erbverträge, Gesellschaftsgründungen – und übst damit ein öffentliches Amt aus, das hohe Qualifikation und Vertrauen erfordert. In Unternehmen arbeiten Jurist:innen als Syndikusrechtsanwält:innen oder Legal Counsel – als interne Rechtsabteilung, die Verträge prüft, Risiken bewertet und das Unternehmen in rechtlichen Fragen berät. In öffentlichen Verwaltungen, Ministerien, Behörden und internationalen Organisationen sind Jurist:innen als Referent:innen, Abteilungsleiter:innen oder in der Gesetzgebung tätig. Auch in Medien, Politik, NGOs und der Wissenschaft sind juristische Kenntnisse gefragt.
Nach dem Ersten oder Zweiten Staatsexamen gibt es verschiedene Möglichkeiten zur weiteren Qualifikation. Mögliche Optionen sind unter anderem:
Das Gehalt von Jurist:innen variiert je nach Berufsfeld, Standort und Kanzleigröße erheblich – die Spannbreite ist in kaum einem anderen akademischen Beruf so groß. Als Berufseinsteiger:in in einer mittelgroßen Anwaltskanzlei sind Bruttojahresgehälter von 45.000 bis 65.000 Euro üblich. In internationalen Großkanzleien – sogenannten Magic-Circle- oder US-Kanzleien wie Freshfields, Linklaters, Clifford Chance oder Kirkland & Ellis – liegen die Einstiegsgehälter für Associates bei 100.000 bis 130.000 Euro und mehr, mit schnellen Gehaltssteigerungen bei guter Performance. Im öffentlichen Dienst – als Richter:in, Staatsanwält:in oder Verwaltungsjurist:in – richtet sich die Vergütung nach den Besoldungsordnungen der Länder und liegt im Einstieg zwischen 48.000 und 65.000 Euro, mit Beamtenstatus und Pensionsanspruch als zusätzlichem Vorteil. Als Syndikusanwält:in in Unternehmen sind Einstiegsgehälter von 55.000 bis 80.000 Euro möglich, in Konzernen und Investmentbanken deutlich mehr. Das Notar:innenamt ist eines der lukrativsten Berufsfelder überhaupt – aber auch eines der schwierigsten zu erreichen, da die Zahl der Stellen begrenzt ist.
Rechtswissenschaften ist eines der anspruchsvollsten, angesehensten und vielseitigsten Studiengänge, die Du wählen kannst. Der Weg ist lang – neun Semester Studium, zwei Jahre Referendariat, zwei Staatsexamina – aber das Ziel ist ein Abschluss, der Dir Türen öffnet, die in Deutschland kaum ein anderer Abschluss aufschließt: in der Anwaltschaft, in der Justiz, in der Politik, in Unternehmen und in internationalen Organisationen. Wenn Du präzise denkst, gerne argumentierst und bereit bist, für Deinen Abschluss wirklich hart zu arbeiten, kann Jura der richtige Weg für Dich sein.
