Art: Studium
Bereich: Bildung und Forschung
Schulabschluss: ohne Abschluss
Dauer: 9 Semester
| Studienabschluss | Erstes Staatsexamen Lehramt an Förderschulen |
|---|---|
| Umfang | 270 LP |
| Regelstudienzeit | 9 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | abhängig von der Fächerwahl (siehe Bewerbung/Einschreibung) |
| Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | nein |
| Fakultät | Zentrum für Lehrer*innenbildung |
Die Ausbildung zur Lehrerin / zum Lehrer an Förderschulen erfolgt in zwei Phasen: ein universitäres Studium, das mit der Ersten Staatsprüfung abschließt, dann folgt der Vorbereitungsdienst mit dem Abschluss der Zweiten Staatsprüfung. Das Lehramtsstudium an der Universität Halle ist komplett modularisiert. Als Abschluss wird das Erste Staatsexamen für ein Lehramt an Förderschulen erworben.
Für das Lehramt an Förderschulen können folgende Kombinationen von zwei förderpädagogischen Fachrichtungen studiert werden:
| Geistigbehindertenpädagogik + Körperbehindertenpädagogik |
| Geistigbehindertenpädagogik + Verhaltensgestörtenpädagogik |
| Lernbehindertenpädagogik + Sprachbehindertenpädagogik |
| Lernbehindertenpädagogik + Verhaltensgestörtenpädagogik |
| Sprachbehindertenpädagogik + Körperbehindertenpädagogik |
Für das Studium muss außerdem ein Sekundarschulfach oder zwei Grundschulfächer ausgewählt werden.
Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Evangelische Religion, Französisch, Geographie, Geschichte, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Russisch, Sozialkunde, Sport
Hinweis: Kunst ist ein Studienfach an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle. Detailinformationen sind dort erhältlich (Neuwerk 7, 06108 Halle; Tel. (0345) 77-51532, -51530; E-Mail: studinfo@burg-halle.de)
Deutsch, Mathematik, Englisch, Ethik, Evangelische Religion, Gestalten, Sachunterricht, Katholische Religion, Musik, Sport
Hinweis: Eines der beiden Fächer muss Deutsch oder Mathematik sein.
Hinweis zu Fächerkombinationen: Wenn eine der beiden förderpädadogischen Fachrichtungen Geistigbehindertenpädagogik oder Sprachbehindertenpädagogik ist, wird die Wahl einer Fremdsprache als Sekundarschulfach oder Grundschulfach nicht empfohlen,
Mit dem Ersten Staatsexamen (Abschluss des Studiums) können Sie sich für die zweite Phase der Lehrer*innenausbildung bewerben, für den Vorbereitungsdienst. Dieser kann grundsätzlich auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden kann. Anfragen für die Bewerbung sind an die im jeweiligen Bundesland zuständige Stelle zu richten.
Im Land Sachsen-Anhalt dauert der Vorbereitungsdienst derzeit 16 Monate.
Während des Vorbereitungsdienstes arbeiten Sie bereits an einer Schule, hospitieren und unterrichten unter Anleitung einer Mentorin oder eines Mentors. Dazu müssen begleitende Studienseminare belegt werden.
Am Ende des Vorbereitungsdienstes legen Sie das Zweite Staatsexamen ab und können sich damit um eine Anstellung als Lehrer*in im staatlichen Schuldienst bewerben.
| Bildungswissenschaften – 30 LP (Pädagogik und Pädagogische Psychologie) |
| Allg. Rehabilitations- und Integrationspädagogik – 20 LP |
| Rehabilitationspädagogische Psychologie – 15 LP |
| Förderpädagogische Fachrichtung I – 30 LP |
| Förderpädagogische Fachrichtung II – 30 LP |
| Übergreifende Fachrichtungsmodule – 20 LP |
zwei Grundschulfächer mit 45 und 35 LP (Fachwissenschaft und Fachdidaktik):
oder ein Sekundarschulfach mit 80 LP (Fachwissenschaft und Fachdidaktik): |
| Schulpraktika – 15 LP |
| Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer/innen: Kommunikation, Heterogenität und Inklusion (LSQ-Modul) – 5 LP |
| Wissenschaftliche Hausarbeit – 15 LP |
| Abschlussprüfung – 10 LP |
* Das Sekundarschulfach Kunst ist ein Studienfach an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle. Detailinformationen sind dort erhältlich (Neuwerk 7, 06108 Halle; Tel. (0345) 77-51532, -51530; E-Mail: studinfo@burg-halle.de).
NEU: Ab Sommersemester 2020 wird das Ergänzungsfach "Medienbildung" im Umfang von 35 LP angeboten. Es steht Studierenden des Lehramts an Förderschulen offen, die in beiden rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen und im Grundlagenstudium schon mindestens zwei Fachsemester studiert haben. Das Ergänzungsfach hat eine Regelstudienzeit von 4 Semestern und kann im Winter- und im Sommersemester begonnen werden.
Fächerkombinationen: Wenn eine der beiden förderpädadogischen Fachrichtungen Geistigbehindertenpädagogik oder Sprachbehindertenpädagogik ist, wird die Wahl einer Fremdsprache als Sekundarschulfach oder Grundschulfach nicht empfohlen.
Die Lehramtsstudiengänge werden in Form von Modulen angeboten. Ein Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Praktika etc.), die eine thematische Einheit bilden, zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind, klar definierte Anforderungen haben und nach Bestehen aller Modulprüfungen/Modulteilprüfungen die Vergabe von Leistungspunkten (LP) vorsehen. Modulprüfungen finden studienbegleitend statt, bestimmte Module fließen mit einer Gewichtung von insgesamt 60% in die jeweilige Fachnote des Ersten Staatsexamens ein.
ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein Leistungspunktesystem zur Anrechnung von Studienleistungen, um diese einheitlich zu bewerten. Leistungspunkte geben den gesamten Lernaufwand der Studierenden wieder und umfassen somit den Zeitaufwand für den unmittelbaren Präsenz-Unterricht, für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes und den Prüfungsaufwand. Das Studium für das Lehramt an Förderschulen umfasst eine Gesamtanzahl von 270 Leistungspunkten, bei der Wahl der Sekundarschulfächer Kunsterziehung oder Musik300 Leistungspunkten.
Das bildungswissenschaftliche Studium dient dem Erwerb der erforderlichen fächerübergreifenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden für das Lehramt an Förderschulen.
| Modulbezeichnung | LP | Empf. Sem. |
|---|---|---|
| Pädagogik (15 LP) | ||
Modul I:
| 10 | 1. |
| Modul III: Schulgeschichte und Schulgestaltung | 5 | 5. od. 6. |
| Pädagogische Psychologie (15 LP): | ||
| Modul I: Grundlagen der Pädagogischen Psychologie | 5 | 2./3. |
| Modul II: Pädagogische Psychologie in Kompetenzbereichen | 10 | 4./5. |
| Modulbezeichnung | LP | Empf. Sem. |
|---|---|---|
| Einführung in die Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik | 10 | ab 1./ 2. |
| Sozialwissenschaftliche Perspektiven auf Diskriminierung unter besonderer Berücksichtigung von behinderten Menschen | 5 | ab. 5. |
| Inklusive Pädagogik im Spannungsfeld von Homogenisierung und Anerkennung von Heterogenität | 5 | ab 6. |
| Modulbezeichnung | LP | Empf. Sem. |
|---|---|---|
| Diagnosegeleitete Förderplanung | 10 | ab 3. |
| Psychologische Grundlagen der Entstehung und Bewältigung von Behinderung | 5 | ab 4. |
Die Ausbildung der förderpädagogischen Fachrichtungen erfolgt am Institut für Rehabilitationspädagogik.
Detailinformationen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Fachrichtungskombinationen:
| Modulbezeichnung | LP | Empf. Sem. |
|---|---|---|
| Grundlagen der Didaktik in ausgewählten Lernbereichen | 5 | ab 2. |
| Sprache und Kommunikation im rehabilitationspädagogischen Kontext | 5 | ab 1. bzw. 3. |
| Erkundungen in rehabilitationspädagogischen Praxisfeldern (Sozialpraktikum) | 5 | ab 3./4. |
| Beratung und Kooperation in förderpädagogischen Handlungsfeldern | 5 | ab 6. |
Nähere Informationen zum Inhalt des Fachstudiums erhalten Sie bei den Fachstudienberater/innen der Institute, bei der Allgemeinen Studienberatung und im Zentrum für Lehrerbildung.
Das LSQ-Modul „Kommunikation, Heterogenität und Inklusion“ befasst sich einerseits mit dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Entwicklung einer physiologischen Sprechstimme. Andererseits dient es der kritisch-reflexiven Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungsdiskussionen zur Inklusion sowie zum Erwerb von Kompetenzen, Lern- und Leistungspotenzialen in heterogenen Gruppen. Ziel ist es, deren Nutzen zu reflektieren sowie theoretische und praktische Lösungsansätze abzuleiten.
Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Förderschulen
Die Staatsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
Schulpraktika gliedern sich in
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).
Darüber hinaus ist ggf. der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung in den SekundarschulfächernKunst (Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle), Musik oder Sport bzw. in den GrundschulfächernGestalten, Musik und Sport zu erbringen.
Für die SekundarschulfächerEnglisch, Französisch und Deutsch bzw. das Grundschulfach Englisch sind fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen.
Zum Ergänzungsfach Medienbildung können Studierende der Martin-Luther-Universität aller Fächer zugelassen werden, die im Lehramt an Förderschulen in beiden rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen und im Grundlagenstudium das zweite Fachsemester absolviert haben.
Weitere Informationen zu den fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der Detailseite des jeweiligen Unterrichtsfachs.
Da die Stimme von Lehrkräften stark belastet wird, empfehlen wir zusätzlich die Erstellung eines phoniatrischen Gutachtens. Dieses ist allerdings keine Voraussetzung für die Aufnahme des Lehramtsstudiums. Im Studium werden (nur für Studierende, nicht für Bewerber*innen) Stimmchecks angeboten.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!