Lehramt an Förderschulen (Erstes Staatsexamen Lehramt an Förderschulen – 270 LP)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Infos

Art: Studium

Bereich: Bildung und Forschung

Schulabschluss: ohne Abschluss

Dauer: 9 Semester

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Allgemeine Informationen

Studienabschluss Erstes Staatsexamen Lehramt an Förderschulen
Umfang 270 LP
Regelstudienzeit 9 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung abhängig von der Fächerwahl (siehe Bewerbung/Einschreibung)
Studieren ohne Hochschulreife ja (Details)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen nein
Fakultät Zentrum für Lehrer*innenbildung

Charakteristik und Ziele

Die Ausbildung zur Lehrerin / zum Lehrer an Förderschulen erfolgt in zwei Phasen: ein universitäres Studium, das mit der Ersten Staatsprüfung abschließt, dann folgt der Vorbereitungsdienst mit dem Abschluss der Zweiten Staatsprüfung. Das Lehramtsstudium an der Universität Halle ist komplett modularisiert. Als Abschluss wird das Erste Staatsexamen für ein Lehramt an Förderschulen erworben.

Fächerkombinationen

Für das Lehramt an Förderschulen können folgende Kombinationen von zwei förderpädagogischen Fachrichtungen studiert werden:

Geistigbehindertenpädagogik + Körperbehindertenpädagogik
Geistigbehindertenpädagogik + Verhaltensgestörtenpädagogik
Lernbehindertenpädagogik + Sprachbehindertenpädagogik
Lernbehindertenpädagogik + Verhaltensgestörtenpädagogik
Sprachbehindertenpädagogik + Körperbehindertenpädagogik

Für das Studium muss außerdem ein Sekundarschulfach oder zwei Grundschulfächer ausgewählt werden.

Sekundarschulfächer

Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Evangelische Religion, Französisch, Geographie, Geschichte, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Russisch, Sozialkunde, Sport

Hinweis: Kunst ist ein Studienfach an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle. Detailinformationen sind dort erhältlich (Neuwerk 7, 06108 Halle; Tel. (0345) 77-51532, -51530; E-Mail: studinfo@burg-halle.de)

Grundschulfächer

Deutsch, Mathematik, Englisch, Ethik, Evangelische Religion, Gestalten, Sachunterricht, Katholische Religion, Musik, Sport

Hinweis: Eines der beiden Fächer muss Deutsch oder Mathematik sein.

Hinweis zu Fächerkombinationen: Wenn eine der beiden förderpädadogischen Fachrichtungen Geistigbehindertenpädagogik oder Sprachbehindertenpädagogik ist, wird die Wahl einer Fremdsprache als Sekundarschulfach oder Grundschulfach nicht empfohlen,

Berufsperspektiven

Mit dem Ersten Staatsexamen (Abschluss des Studiums) können Sie sich für die zweite Phase der Lehrer*innenausbildung bewerben, für den Vorbereitungsdienst. Dieser kann grundsätzlich auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden kann. Anfragen für die Bewerbung sind an die im jeweiligen Bundesland zuständige Stelle zu richten.

Im Land Sachsen-Anhalt dauert der Vorbereitungsdienst derzeit 16 Monate.

Während des Vorbereitungsdienstes arbeiten Sie bereits an einer Schule, hospitieren und unterrichten unter Anleitung einer Mentorin oder eines Mentors. Dazu müssen begleitende Studienseminare belegt werden.

Am Ende des Vorbereitungsdienstes legen Sie das Zweite Staatsexamen ab und können sich damit um eine Anstellung als Lehrer*in im staatlichen Schuldienst bewerben.

Struktur des Studiums

Aufbau des Studiums

Bildungswissenschaften – 30 LP
(Pädagogik und Pädagogische Psychologie)
Allg. Rehabilitations- und Integrationspädagogik – 20 LP
Rehabilitationspädagogische Psychologie – 15 LP
Förderpädagogische Fachrichtung I – 30 LP
Förderpädagogische Fachrichtung II – 30 LP
Übergreifende Fachrichtungsmodule – 20 LP

zwei Grundschulfächer mit 45 und 35 LP (Fachwissenschaft und Fachdidaktik):
Erstes Fach (45 LP): Deutsch oder Mathematik

Zweites Fach (35 LP):

oder ein Sekundarschulfach mit 80 LP (Fachwissenschaft und Fachdidaktik):

Schulpraktika­ – 15 LP
Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer/innen: Kommunikation, Heterogenität und Inklusion (LSQ-Modul) – 5 LP
Wissenschaftliche Hausarbeit­ – 15 LP
Abschlussprüfung­ – 10 LP

* Das Sekundarschulfach Kunst ist ein Studienfach an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle. Detailinformationen sind dort erhältlich (Neuwerk 7, 06108 Halle; Tel. (0345) 77-51532, -51530; E-Mail: studinfo@burg-halle.de).

NEU: Ab Sommersemester 2020 wird das Ergänzungsfach "Medienbildung" im Umfang von 35 LP angeboten. Es steht Studierenden des Lehramts an Förderschulen offen, die in beiden rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen und im Grundlagenstudium schon mindestens zwei Fachsemester studiert haben. Das Ergänzungsfach hat eine Regelstudienzeit von 4 Semestern und kann im Winter- und im Sommersemester begonnen werden.

Fächerkombinationen: Wenn eine der beiden förderpädadogischen Fachrichtungen Geistigbehindertenpädagogik oder Sprachbehindertenpädagogik ist, wird die Wahl einer Fremdsprache als Sekundarschulfach oder Grundschulfach nicht empfohlen.

Modularisierung des Studiums

Die Lehramtsstudiengänge werden in Form von Modulen angeboten. Ein Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Praktika etc.), die eine thematische Einheit bilden, zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind, klar definierte Anforderungen haben und nach Bestehen aller Modulprüfungen/Modulteilprüfungen die Vergabe von Leistungspunkten (LP) vorsehen. Modulprüfungen finden studienbegleitend statt, bestimmte Module fließen mit einer Gewichtung von insgesamt 60% in die jeweilige Fachnote des Ersten Staatsexamens ein.

Leistungspunkte (LP) / ECTS

ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein Leistungspunktesystem zur Anrechnung von Studienleistungen, um diese einheitlich zu bewerten. Leistungspunkte geben den gesamten Lernaufwand der Studierenden wieder und umfassen somit den Zeitaufwand für den unmittelbaren Präsenz-Unterricht, für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes und den Prüfungsaufwand. Das Studium für das Lehramt an Förderschulen umfasst eine Gesamtanzahl von 270 Leistungspunkten, bei der Wahl der Sekundarschulfächer Kunsterziehung oder Musik300 Leistungspunkten.

Studieninhalt

Bildungswissenschaften

Das bildungswissenschaftliche Studium dient dem Erwerb der erforderlichen fächerübergreifenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden für das Lehramt an Förderschulen.

ModulbezeichnungLPEmpf. Sem.
Pädagogik (15 LP)  

Modul I:

  • Einführung in die Grundlagen von Pädagogik und Unterricht oder
  • Einführung in die Allgemeine Grundschulpädagogik
inklusive des Orientierungspraktikums
101.
Modul III: Schulgeschichte und Schulgestaltung55. od. 6.
Pädagogische Psychologie (15 LP):  
Modul I: Grundlagen der Pädagogischen Psychologie52./3.
Modul II: Pädagogische Psychologie in Kompetenzbereichen104./5.
Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik
ModulbezeichnungLPEmpf. Sem.
Einführung in die Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik10ab 1./ 2.
Sozialwissenschaftliche Perspektiven auf Diskriminierung unter besonderer Berücksichtigung von behinderten Menschen5ab. 5.
Inklusive Pädagogik im Spannungsfeld von Homogenisierung und Anerkennung von Heterogenität5ab 6.
Rehabilitationspädagogische Psychologie
ModulbezeichnungLP

Empf. Sem.

Diagnosegeleitete Förderplanung10ab 3.
Psychologische Grundlagen der Entstehung und Bewältigung von Behinderung5ab 4.
Zwei förderpädagogische Fachrichtungen

Die Ausbildung der förderpädagogischen Fachrichtungen erfolgt am Institut für Rehabilitationspädagogik.
Detailinformationen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Fachrichtungskombinationen:

  • Geistigbehindertenpädagogik + Körperbehindertenpädagogik
  • Geistigbehindertenpädagogik + Verhaltensgestörtenpädagogik
  • Lernbehindertenpädagogik + Sprachbehindertenpädagogik
  • Lernbehindertenpädagogik + Verhaltensgestörtenpädagogik
  • Sprachbehindertenpädagogik + Körperbehindertenpädagogik
Übergreifende Fachrichtungsmodule
ModulbezeichnungLPEmpf. Sem.
Grundlagen der Didaktik in ausgewählten Lernbereichen5ab 2.
Sprache und Kommunikation im rehabilitationspädagogischen Kontext5ab 1. bzw. 3.
Erkundungen in rehabilitationspädagogischen Praxisfeldern (Sozialpraktikum)5ab 3./4.
Beratung und Kooperation in förderpädagogischen Handlungsfeldern5ab 6.

Nähere Informationen zum Inhalt des Fachstudiums erhalten Sie bei den Fachstudienberater/innen der Institute, bei der Allgemeinen Studienberatung und im Zentrum für Lehrerbildung.

Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer/innen

Das LSQ-Modul „Kommunikation, Heterogenität und Inklusion“ befasst sich einerseits mit dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Entwicklung einer physiologischen Sprechstimme. Andererseits dient es der kritisch-reflexiven Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungsdiskussionen zur Inklusion sowie zum Erwerb von Kompetenzen, Lern- und Leistungspotenzialen in heterogenen Gruppen. Ziel ist es, deren Nutzen zu reflektieren sowie theoretische und praktische Lösungsansätze abzuleiten.

Studienabschluss

Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Förderschulen

Die Staatsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:

  • der wissenschaftlichen Hausarbeit
  • je einer schriftlichen Abschlussprüfung in einer rehabilitationspädagogischen Fachrichtung und in einem der studierten Unterrichtsfächer
  • einer mündlichen Abschlussprüfung im Fach Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik/Pädagogik oder im Fach Rehabilitationspädagogische Psychologie/Psychologie

Praktika

Schulpraktika gliedern sich in

  • ein zweiwöchiges Beobachtungspraktikum innerhalb des Moduls I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik
  • schulpraktische Übungen in den rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen und dem Unterrichtsfach der Sekundarschule im Rahmen der Fachdidaktik
  • zwei rehabilitationspädagogische Schulpraktika von insgesamt mindestens 8 Wochen Dauer mit einem Studienumfang von 10 LP
  • ein förderdiagnostisches Praktikum mit einem Umfang von 5 LP

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).

Darüber hinaus ist ggf. der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung in den SekundarschulfächernKunst (Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle), Musik oder Sport bzw. in den GrundschulfächernGestalten, Musik und Sport zu erbringen.

Für die SekundarschulfächerEnglisch, Französisch und Deutsch bzw. das Grundschulfach Englisch sind fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen.

Zum Ergänzungsfach Medienbildung können Studierende der Martin-Luther-Universität aller Fächer zugelassen werden, die im Lehramt an Förderschulen in beiden rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen und im Grundlagenstudium das zweite Fachsemester absolviert haben.

Weitere Informationen zu den fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der Detailseite des jeweiligen Unterrichtsfachs.

Da die Stimme von Lehrkräften stark belastet wird, empfehlen wir zusätzlich die Erstellung eines phoniatrischen Gutachtens. Dieses ist allerdings keine Voraussetzung für die Aufnahme des Lehramtsstudiums. Im Studium werden (nur für Studierende, nicht für Bewerber*innen) Stimmchecks angeboten.

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