Sprache / Körperlich-motorische Entwicklung (Erstes Staatsexamen Lehramt an Förderschulen – 30/30 LP)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Infos

Art: Studium

Bereich: Bildung und Forschung

Schulabschluss: ohne Abschluss

Dauer: 9 Semester

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Allgemeine Informationen

Studienabschluss Erstes Staatsexamen Lehramt an Förderschulen
Umfang 30/30 LP
Regelstudienzeit 9 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei (ohne NC)
Studieren ohne Hochschulreife ja (Details)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen nein
Fakultät Zentrum für Lehrer*innenbildung

Charakteristik und Ziele

Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich nur auf die gewählte förderpädagogische Fachrichtungskombination – die insgesamt nur ein Viertel des Studiums für das Lehramt an Förderschulen ausmacht. Informieren Sie sich daher zusätzlich über die allgemeinen und weiteren „Bausteine“. Nur zusammen ergibt sich ein Gesamtbild über Ihr Studium und den Weg ins Berufsleben als Förderschullehrer*in.

Sprachbehindertenpädagogik

Studierende dieser Fachrichtung beschäftigen sich u.a. mit folgenden Themen:

  • Anatomische, neurophysiologische und neuropsychologische Grundlagen des Sprechens, Hörens, der Sprachverarbeitung und Sprachproduktion

  • Vermittlung von Kompetenzen zur Diagnostik und Therapie von Störungen im  Bereich der Grammatik und der Semantik

  • Planung und Durchführung von sprachtherapeutischen Maßnahmen

  • Grundlagen Phonetik und Phonologie

  • Diagnostik von Störungen im Bereich des Sprechens

  • Planung und Durchführung von Prävention und sprachtherapeutischen Maßnahmen

Spezifische Arbeitsschwerpunkte können z.B. sein: 

  • Störungen des Schluckaktes  (Dysphagie), der  Stimme, des  Redeflusses, der Stimm- und Sprechfunktion (z.B. bei Lippen-, Kiefer-, Gaumen-Segelspalten),  der  Sprache  (z.B. bei  geistiger  Behinderung, Körperbehinderung, Mehrfachbehinderung, Schwerhörigkeit, Taubheit oder nach Cochlea-Implantat-Versorgung; beim  Erwerb  der  Schriftsprache), der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung  (z.B. nach Schädel-Hirntraumen, Infektionen, kindlicher Aphasie usw.), der Sprechmotorik (z.B. bei Dysarthrophonie, Sprechapraxie)

  • Einsatz von spezifischer Soft- und Hardware in der Sprachtherapie

  • Grundlagen und häufige Störungen der Sprachentwicklung

  • Besonderheiten beim Zweitspracherwerb unter Migrationsbedingungen

  • Sprache, Sprechen, Kommunikation im Kontext von Menschen ohne (verständliche) Lautsprache

  • Grundlagen der Unterstützten Kommunikation

  • Technische Hilfsmittel für Kommunikationsgeräte (Einführung in Kommunikationstechnologien)

Körperbehindertenpädagogik

Studierende dieser Fachrichtung beschäftigen sich u.a. mit folgenden Themen:

  • Körperbehinderung im Spannungsfeld verschiedener Wissenschaften (Medizin, Soziologie, Pädagogik)

  • Sozialisation und Persönlichkeitsentwicklung unter den Bedingungen von Körperbehinderung

  • Verhältnis und Zusammenhang von Bewegung, Wahrnehmung, Denken, Sprache

  • Modelle und Konzepte unterstützenden Lernens  

  • Dimensionen methodischen Handelns im Spannungsfeld von Individualisierung und Sozialem Lernen

  • Selbstkonzept von Pädagoginnen und Pädagogen und ihre Rolle im pädagogischen Prozess

  • Didaktisch-methodische Konzepte und Modelle im Unterricht mit körperbehinderten Kindern und Jugendlichen

  • Planung, Durchführung und Analyse des Unterrichts

  • Exemplarische Erarbeitung pädagogisch-therapeutischer Förderkonzepte und deren Einbindung im schulischen Kontext

  • Reflexion der eigenen Rolle als Lehrer/in in einem interdisziplinären Arbeitsfeld

  • aktuelle Forschungsfragen, Forschungsergebnisse, Entwicklungen und Diskurse der Körperbehindertenpädagogik und über die Fachgrenzen hinaus

Studieninhalt

Den Inhalt des Studiums der Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik finden Sie auf den Internetseiten des Zentrums für Lehrerbildung.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung zum Studium an der Martin-Luther-Universität ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur). 

Da die Stimme der Lehrer/innen im Beruf stark belastet wird, sollten Sie sicher sein, dass Sie die organischen Voraussetzungen für einen Sprechberuf erfüllen. Deshalb wird ein phoniatrisches Gutachten empfohlen.

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