Art: Ausbildung
Bereich: Dienstleistungen, Gesundheit und Pflege, IT und Digitalisierung, Transport, Logistik und Verkehr
Schulabschluss: Realschulabschluss
Dauer: 3,5 Jahre
Ausbildungsberuf: Zahntechniker/in
Frühester Beginn: 2027-09-01 00:00:00.0
Ausbildung Zahntechniker (gn*)
Kennziffer: 12263
Beginn 01. September 2027 | UKM Dentallabor GmbH | Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
In Deiner Ausbildung im Bereich Zahntechnik profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
Erlernen vielfältiger Tätigkeiten
Herstellung von Zahnersatz oder Zahnspangen in Handarbeit oder computergestützt
Verwendung der verschiedenen Materialien: von Wachs und Gips, über einfache und Hightech-Kunststoffe bis hin zu Spezialkeramiken oder edlen Goldlegierungen
ANFORDERUNGEN:
Eine gute Fachoberschulreife oder eine (Fach-) Hochschulreife
Deutschkenntnisse entsprechen mindestens B2 Niveau
Gute Leistungen in den naturwissenschaftlichen Fächern
Handwerkliches Geschick
Fingerfertigkeit
Gutes Form- und Farbempfinden
Lernbegeisterung, Engagement und Motivation
Eine offene und freundliche Art
WIR BIETEN:
Umfassende Ausbildung, bei der Du alle Tätigkeiten in einem modernen Dentallabor kennenlernst
Qualifizierte Betreuung durch engagierte Praxisanleitende
Umfangreiche Fortbildungsangebote - im Betrieb und darüber hinaus
Attraktive Zusatzleistungen wie z. B. Vergünstigung beim Deutschlandticket
Rückfragen an: Sabine Blume, T 0251 83 41357
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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
(*gn=geschlechtsneutral)
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