Art: Studium
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Arts (M.A.) |
|---|---|
| Umfang | 120 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
| Institut | Institut für Sportwissenschaft |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Der nicht-konsekutive Masterstudiengang „Angewandte Sportpsychologie“ ist der erste universitäre Präsenz-Studiengang dieser Art in Deutschland und verbindet sowohl sportpsychologisches, klinisch-psychologisches und pädagogisch-psychologisches Wissen. Die Federführung des Studiengangs erfolgt durch die Sportwissenschaft.
Ziel des Studiengangs ist es, die Studierenden für eine berufliche Tätigkeit im Leistungssport zu qualifizieren. Sie erwerben Kompetenzen, um die im Leistungssport aktiven Athletinnen und Athleten in ihrer Leistungsentwicklung und -optimierung psychologisch zu begleiten und zu unterstützen. Die Studierenden erwerben Kompetenzen in der Optimierung von Bewegungslernen sowie der Emotions- und Motivationsregulation. Ebenso werden die Studierenden in die Lage versetzt, psycho-pathologische und klinische Symptome zu erkennen und somit auch gesundheitlich präventiv wirksam zu werden. Die Studierende erwerben umfangreiche Kompetenzen in der sportpsychologischen, bewegungswissenschaftlichen und trainingswissenschaftlichen Diagnostik.
Der Studiengang qualifiziert für folgende Berufsfelder:
selbstständige Sportpsychologin bzw. selbständiger Sportpsychologe mit eigener Praxis
Mitarbeiter*in an einem Olympiastützpunkt (Laufbahnberater*in)
Der Master-Studiengang Angewandte Sportpsychologie ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Wahlpflichtmodule Kompensation (1 aus 2) | ||
| Kompensationsmodul Sportwissenschaft | 5 | 1. |
| Kompensationsmodul Psychologie | 5 | 1. |
| Pflichtmodule | ||
| Einführung in das Berufsfeld | 5 | 1. |
| Sportpsychologische Diagnostik I | 5 | 1. |
| Sportpsychologische Verfahren zur Emotionsregulation | 5 | 1. |
| Sportpsychologische Verfahren zur Motivationsregulation im Leistungssport | 5 | 1. |
| Team-Diagnose und Team-Building | 5 | 1. |
| Beratungs- und Coaching-Modelle in Theorie und Praxis | 5 | 2. |
| Ipsative Diagnostik und Einzelfallanalyse | 5 | 2. |
| Optimierung sportlicher Leistungen | 5 | 2. |
| Sportpsychologische Interventionen | 10 | 2.u.3. |
| Sportpsychologische Verfahren zur Optimierung von Bewegungsregulation | 10 | 2.u.3. |
| Sportpsychologisches Praktikum | 10 | 2.-4. |
| Klinische Psychopathologie | 5 | 3. |
| Sportpsychologische Diagnostik II | 5 | 3. |
| Masterarbeit | 30 | 4. |
Master of Arts (M.A.)
Das Praktikum wird als eigenständiges Modul mit dem Volumen von 10 Leistungspunkten in den Studiengang integriert und kann nur außerhalb der Universität absolviert werden. Die Betreuung durch einen anerkannten sportpsychologisch arbeitenden Experten oder Expertin (z.B. BISp-Expertendatenbank) muss gewährleistet sein. Näheres regelt die Modulbeschreibung.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der
Nachweis
eines Abschlusses im Bachelor-Studiengang Sportwissenschaft oder Psychologie. Fächerkombinationen in Bachelor-Teilstudiengängen setzen voraus, dass entweder ein Abschluss in Sportwissenschaft oder Psychologie vorliegt.
oder – bei festgestellter Gleichwertigkeit – eines anderen berufsqualifizierenden Abschlusses einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland oder einer ausländischen Hochschule, die die Fächer Sportwissenschaft oder Psychologie zum Gegenstand haben.
Dabei muss die Abschlussnote 2,5 oder besser sein.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!