Art: Studium
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Science (M.Sc.) |
|---|---|
| Umfang | 120 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Naturwissenschaftliche Fakultät II – Chemie, Physik und Mathematik |
| Institut | Institut für Chemie |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Der Master-Studiengang Chemie ist ein konsekutiver, forschungsorientierter Studiengang, der die Absolventen zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit befähigt. Aufbauend auf den Grundlagen des zuvor absolvierten Studiums dient der Master-Studiengang dazu, die theoretischen Kenntnisse zu vertiefen und das Spektrum der experimentellen Fähigkeiten zu erweitern. Absolventen des Master-Studiengangs sind in der Lage, ein komplexes wissenschaftliches Problem zu analysieren, einen Lösungsansatz zu erarbeiten und das Ergebnis der Arbeit fachwissenschaftlich zu präsentieren.
Der Master-Studiengang Chemie ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.
Weitere Informationen zum Studium: https://studieninfo.chemie.uni-halle.de/
Der Master-Abschluss ist der zweite berufsqualifizierende Abschluss. Für die meisten Absolvent*innen wird er die Basis für ein nachfolgendes Promotionsstudium in der Chemie oder einem der angrenzenden Gebiete bilden.
Der Master-Studiengang Chemie 120 LP ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.
Studieninhalt des Masterstudiums Chemie 120 LP
Modultitel | LP | Modulleistung | Sem. |
Anorganische Chemie | 15 | mündl. Prüfung oder Klausur | 1. + 2. |
Organische Chemie Master (OC-M) | 15 | drei mündl. Prüfungen oder Klausuren | 1. + 2. |
Physikalische Chemie Master (PC-M) | 15 | mündl. Prüfung oder Klausur | 1. + 2. |
Masterarbeit | 30 | Masterarbeit | 4. |
Wahlpflichtbereich | |||
Wahlpflichtmodule (zwei Module sind zu wählen, 20 LP) | |||
Makromolekulare Chemie Master, Wahlpflicht (MC-M-WP) | 10 | mündl. Prüfung | 1. + 2. |
Technische Chemie Master , Wahlpflicht (TC-M-WP) | 10 | mündl. Prüfung | 1. + 2. oder |
Umweltanalytik und Umweltchemie Master, | 10 | mündl. Prüfung oder Klausur | 1. + 2. oder |
Vertiefung (eine Vertiefungsrichtung ist zu wählen, 25 LP) | |||
Vertiefung in der Fachrichtung Anorganische Chemie (AC-M-V) | 25 | Praktikumsbericht; Präsentation mit Diskussion | 3. |
Vertiefung in der Fachrichtung Organische Chemie (OC-M-V) | 25 | drei mündl. Prüfungen oder Klausuren | 3. |
Vertiefung in der Fachrichtung Physikalische Chemie (PC-M-V) | 25 | mündl. Prüfung oder Klausur | 3. |
Vertiefung in der Fachrichtung Makromolekulare Chemie (MC-M-V) | 25 | mündl. Prüfung | 3. |
Vertiefung in der Fachrichtung Technische Chemie (TC-M-V) | 25 | mündl. Prüfung | 3. |
Vertiefung in der Fachrichtung Umweltanalytik und Umweltchemie (UAUC-M-V) | 25 | mündl. Prüfung oder Klausur | 3. |
Die Master-Arbeit
Die Master-Arbeit vermittelt die Fähigkeit, ein zeitlich begrenztes Forschungsprojekt zu formulieren, zu planen und selbständig durchzuführen (umfassende Literaturrecherche, Auswahl der experimentellen Methoden), die erarbeiteten Ergebnisse kritisch zu bewerten und adäquat zu präsentieren.
Master of Science (M.Sc.)
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis
Über die Äquivalenz anderer Abschlüsse entscheidet die Prüfungskommission. Die Wahl von Brückenmodulen aus dem Bachelor-Studiengang kann verpflichtend vorgeschrieben werden.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!