Art: Studium
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Arts (M.A.) |
|---|---|
| Umfang | 45/75 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
| Institut | Germanistisches Institut |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Deutsch als Fremdsprache 45/75 LP vertieft Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit exemplarischen Gegenständen aus dem Fach Deutsch als Fremdsprache auf der Grundlage linguistischer, kulturwissenschaftlicher und interkultureller Kenntnisse. Der Master-Teilstudiengang gewährt Einblicke in aktuelle Forschungsprobleme und regt zum Austausch mit anderen Fächern an.
Studierende schätzen den DaF-Master in Halle, weil ...
Der Master-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache45/75 LP qualifiziert für Berufsfelder in den Bereichen Kultur, Politik und Wirtschaft, z.B. Verlagswesen und Medien, Bildungs- und Kulturinstitutionen, Öffentlichkeitsarbeit und Personalentwicklung, wie bspw.
Dieser Teilstudiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
Für dieses Masterstudium kombinieren Sie zwei Teilstudiengänge, die Sie zunächst gleichwertig studieren (jeweils 45 Leistungspunkte). Die Masterarbeit verfassen Sie in einem der beiden Teilstudiengänge, der dadurch zum „Hauptfach“ mit 75 LP wird. Ihr Studium hat somit einen Gesamtumfang von 120 LP.
Deutsch als Fremdsprache (DaF) 45/75 LP ist mit allen weiteren Master-Teilstudiengängen der Uni Halle frei kombinierbar. Empfohlen wird die Kombination mit einem Studienangebot aus dem Bereich der Philologien.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
Einführung in Deutsch als Fremdsprache | 10 | 1. |
Interkulturalität im Kontext von Fremdsprachenunterricht | 10 | 1. u. 2. |
Sprache in Erwerb und Vermittlung | 10 | 2. u. 3. |
Praxis des DaF-Unterrichts | 10 | 2. u. 3. |
DaF in Forschung und Beruf | 5 | 3. |
optional: Abschlussmodul Deutsch als Fremdsprache (Masterarbeit) | 30 | 4. |
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums führt das Studienprogramm Deutsch als Fremdsprache (DaF) 45/75 LP zum Abschluss Master of Arts (M.A.), wenn in diesem Studienprogramm auch die Masterarbeit verfasst wurde.
Ein Praktikum ist als ein Bestandteil des Moduls „Praxis des DaF-Unterrichts“ in den Teilstudiengang integriert.
Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen zusätzlich Sprachkenntnisse in Deutsch nachweisen. Ein Nachweis ist nicht notwendig, wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder der Bachelorabschluss bzw. ein äquivalenter Bildungsnachweis in Deutschland erworben wurde und nachweislich mindestens die letzten zwei Jahre der Schulzeit bzw. Hochschulzeit in einem deutschsprachigen Land absolviert wurden.
Die zwei modernen Fremdsprachen werden auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) durch das deutsche Abiturzeugnis oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat (z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, Unicert II etc.) nachgewiesen.
Die Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums können durch das deutsche Abiturzeugnis oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen werden.
Deutschkenntnisse können durch folgende Zertifikate nachgewiesen werden:
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!