Art: Studium
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Arts (M.A.) |
|---|---|
| Umfang | 45/75 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
| Institut | Germanistisches Institut |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Deutsch als Fremdsprache 45/75 LP vertieft Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit exemplarischen Gegenständen aus dem Fach Deutsch als Fremdsprache auf der Grundlage linguistischer, kulturwissenschaftlicher und interkultureller Kenntnisse. Der Master-Teilstudiengang gewährt Einblicke in aktuelle Forschungsprobleme und regt zum Austausch mit anderen Fächern an.
Studierende schätzen den DaF-Master in Halle, weil ...
Der Master-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache45/75 LP qualifiziert für Berufsfelder in den Bereichen Kultur, Politik und Wirtschaft, z.B. Verlagswesen und Medien, Bildungs- und Kulturinstitutionen, Öffentlichkeitsarbeit und Personalentwicklung, wie bspw.
Dieser Teilstudiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
Deutsch als Fremdsprache (DaF) 45/75 LP ist mit allen angebotenen Master-Teilstudiengängen 45/75 LP der Uni Halle frei kombinierbar. Empfohlen wird die Kombination mit einem Studienangebot aus dem Bereich der Philologie, insbesondere Deutsche Literatur und Kultur (45/75 LP),Komparatistik: Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft (45/75 LP) und Berufsorientierte Linguistik im interkulturellen Kontext (45/75 LP).
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
Pflichtmodule (45 LP) | ||
Einführung in Deutsch als Fremdsprache | 10 | 1. |
Interkulturalität im Kontext von Fremdsprachenunterricht | 10 | 1. u. 2. |
Sprache in Erwerb und Vermittlung | 10 | 2. u. 3. |
Praxis des DaF-Unterrichts | 10 | 2. u. 3. |
DaF in Forschung und Beruf | 5 | 3. |
Pflichtmodul für Masterteilstudiengang mit 75 LP | ||
Abschlussmodul Deutsch als Fremdsprache (Masterarbeit) | 30 | 4. |
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums führt das Studienprogramm Deutsch als Fremdsprache (DaF) 45/75 LP zum Abschluss Master of Arts (M.A.), wenn in diesem Studienprogramm auch die Masterarbeit verfasst wurde.
Ein Praktikum ist als ein Bestandteil des Moduls „Praxis des DaF-Unterrichts“ in den Teilstudiengang integriert.
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, beispielsweise eines Bachelor- oder vergleichbaren Abschlusses, in einem neuphilologischen oder vergleichbaren Studiengang.
Außerdem müssen Sprachkenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen oder in einer modernen Fremdsprache und in Latein nachgewiesen werden.
Bewerberinnen und Bewerber, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen zusätzlich Sprachkenntnisse in Deutsch nachweisen. Ein Nachweis ist nicht notwendig, wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder der Bachelorabschluss bzw. ein äquivalenter Bildungsnachweis in Deutschland erworben wurde und nachweislich mindestens die letzten zwei Jahre der Schulzeit bzw. Hochschulzeit in einem deutschsprachigen Land absolviert wurden.
Die zwei modernen Fremdsprachen werden auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) durch das deutsche Abiturzeugnis oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat (z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, Unicert II etc.) nachgewiesen.
Die Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums können durch das deutsche Abiturzeugnis oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen werden.
Deutschkenntnisse können durch folgende Zertifikate nachgewiesen werden:
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!