Art: Studium
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Arts (M.A.) |
|---|---|
| Umfang | 45/75 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
| Institut | Germanistisches Institut |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Ziel des Master-Teistudiengangs Deutsche Literatur und Kultur 45/75 LP ist es, Kompetenzen, Fähigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit exemplarischen Gegenständen aus Geschichte und Gegenwart der deutschensprachigen Literatur und Kultur im europäischen Kontext zu vertiefen, Einblick in aktuelle Forschungsprobleme der Literatur-und Kulturwissenschaften aus der Perspektive deutschsprachiger Literatur zu gewinnen und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Austausch mit anderen Fächern zu diskutieren
Das Studienprogramm qualifiziert für herausgehobene Positionen in Berufsfeldern aus den Bereichen Kultur, Politik und Wirtschaft, z.B. Verlagswesen und Medien, Bildungs- und Kulturinstitutionen, Öffentlichkeitsarbeit und Personalentwicklung.
Dieser Teilstudiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
Deutsche Literatur und Kultur 45/75 LP darf nicht zusammen mit Komparatistik: Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (45/75 LP) studiert werden; bis auf diese Ausnahme ist er mit allen angebotenen Master-Teilstudiengängen 45/75 LP der Uni Halle frei kombinierbar.
Empfohlen wird die Kombination mit Deutsch als Fremdsprache (45/75 LP).
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
Pflichtmodule (30 LP) | ||
Schlüsselthemen der Sprach- und Literaturwissenschaft | 5 | 1. |
Theorie, Geschichte und Arbeitsfelder der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft | 5 | 1. |
Themen, Stoffe, Motive (MA) | 10 | 2. |
Literaturtheorie, Poetologie und Ästhetik | 10 | 3. |
Wahlpflichtbereich I (5 LP) | ||
Deutsche Literatur des Mittelalters und der beginnenden Frühen Neuzeit | 5 | 1. |
Literaturgeschichte Vertiefungsmodul | 5 | 1. |
Wahlpflichtbereich II (10 LP) | ||
Forschungskolloquium Literaturwissenschaft 17. bis 19. Jahrhundert | 10 | 2.u.3. |
Forschungskolloquium Literaturwissenschaft 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart | 10 | 2.u.3. |
Forschungskolloquium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft | 10 | 2.u.3. |
Kulturelle Diskurse | 10 | 2.u.3. |
Wahlbereich (30 LP) | ||
Masterarbeit¹ | 30 | 4. |
¹ Die Masterarbeit wird in einem der beiden Teilstudiengänge geschrieben. Sie bildet ein eigenes Modul im Umfang von 30 Leistungspunkten. Wird sie in Deutsch als Fremdsprache (DaF) 45/75 LP geschrieben, gelten die Bestimmungen der gültigen Studien- und Prüfungsordnung.
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, beispielsweise eines Bachelor- oder vergleichbaren Abschlusses, in Deutsche Sprache und Literatur oder durch einen vergleichbaren Abschluss aus den Bereichen der Literatur- oder Kulturwissenschaften. Dabei sind mindestens 60 Leistungspunkte in einem der genannten Fächer nachzuweisen.
Außerdem müssen Sprachkenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen oder in einer modernen Fremdsprache und in Latein nachgewiesen werden.
Die zwei modernen Fremdsprachen werden auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) durch das deutsche Abiturzeugnis oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat (z. B. TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, Unicert II etc.) nachgewiesen.
Die Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums können durch das deutsche Abiturzeugnis oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen werden.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!