Art: Studium
Schulabschluss: ohne Abschluss
Dauer: 8 Semester
| Studienabschluss | Erstes Staatsexamen Lehramt an Grundschulen |
|---|---|
| Umfang | 50/35 LP |
| Regelstudienzeit | 8 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | NC ja/nein ist vom Drittfach abhängig | als Fach an Förderschulen: ohne NC |
| Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | nein |
| Fakultät | Zentrum für Lehrer*innenbildung |
Im Studium für ein Lehramt an Grundschulen/ Förderschulen im Fach Deutsch werden die fachwissenschaftlichen, fachpraktischen, fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten bzw. Kompetenzen erworben, die zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt an Sekundarschulen bzw. Förderschulen erforderlich sind.
Mit dem Ersten Staatsexamen (Abschluss des Studiums) kann man sich für die zweite Phase der Lehrerausbildung bewerben, für den Vorbereitungsdienst. Hier arbeitet man schon an einer Schule, hospitiert und unterrichtet unter Anleitung einer Mentorin oder eines Mentors. Dazu müssen begleitende Studienseminare belegt werden. Am Ende des Vorbereitungsdienstes legt man das Zweite Staatsexamen ab und kann sich damit um eine Anstellung als Lehrerin oder Lehrer im staatlichen Schuldienst bewerben.
Im Land Sachsen-Anhalt dauert der Vorbereitungsdienst derzeit 16 Monate.
Im Lehramt an Grundschulen wird eine Kombination aus drei Fächern mit einem Gesamtvolumen von 120 Leistungspunkten (LP) studiert:
Deutsch und Mathematik sind pflichtgemäß als Unterrichtsfächer I und II zu belegen; das als Fach I gewählte wird dabei vertieft studiert (50 LP). Auf Fach II und das dritte wählbare Schulfach (siehe „Kombinationsmöglichkeiten“) entfallen jeweils 35 LP.
Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 120 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, fächerübergreifende Grundschuldidaktik, Einblicke in Deutsch als Zweitsprache und Förderpädagogik, schulische und außerschulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.
Angehende Förderschullehrer*innen, die Deutsch als eins ihrer zwei Grundschulfächer gewählt haben, studieren dieses mit 45 LP (als Fach I) oder 35 LP (als Fach II, Bedingung: Mathematik als Fach I). Über die Fächer hinaus setzt sich deren Studium grundsätzlich aber anders zusammen.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF Grundschullehramt bzw. PDF Förderschullehramt). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassungen: für Lehramt Grundschule bzw. für Lehramt Förderschule) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Fachwissenschaft | ||
Grundlagen der neueren deutschen Literaturwissenschaft | 5 | 1. |
| Grundlagen der germanistischen Sprachwissenschaft I | 5 | 1. o. 2. o. 3. o. 4. |
Grundlagen der germanistischen Sprachwissenschaft II | 5 | 2. o. 3. o. 4. o. 5. |
| Grundlagen der Altgermanistik | 5 | 4. |
| Text: Produktion, Rezeption, Interpretation (nur für Deutsch als Fach I) | 5 | 4. o. 5. o. 6. |
| Fachdidaktik | ||
| Lesen und Schreiben 1 | 5 | 3. |
| Elementare Schriftkultur | 5 | 4. |
| Umgang mit Kinder- und Jugendliteratur | 5 | 5. |
| Lesen und Schreiben 2 (nur für Deutsch als Fach I) | 10 | ab 5. |
| Lesen und Schreiben 2 (nur für Deutsch als Fach I im Lehramt an Förderschulen) | 5 | 6. |
Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Grundschulen
Wird das Unterrichtsfach im Rahmen des Lehramts an Förderschulen studiert, so endet das Studium mit dem Ersten Staatsexamen für ein Lehramt an Förderschulen.
Ein Praktikum (Studienumfang von 5 LP) mit dem Ziel der Steigerung der Reflexionskompetenz zum eigenen pädagogischen Handeln im Rahmen eines selbst gewählten außerunterrichtlichen pädagogischen Praxisfeldes mit Kindern oder Jugendlichen.
Eine Übersicht über Praktika im Studium für ein Lehramt an Förderschulen finden Sie unter der Internetseite für das Studium "Lehramt an Förderschulen".
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).
Für Deutsch sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen gefordert.
Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!