Art: Studium
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Arts (M.A.) |
|---|---|
| Umfang | 45/75 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
| Institut | Institut für Anglistik und Amerikanistik |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Der Master-Teilstudiengang Englische Sprache und Literatur 45/75 LP soll die im Bachelor-Studium erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen auf den Gebieten der Literaturwissenschaft und der Sprachwissenschaft (in unterschiedlichem Maße) weiter vertiefen und ergänzen.
Allgemeines Studienziel des Studienangebots ist die Vermittlung von weiterführenden und vertieften fachlichen, sprachlichen und methodischen Kompetenzen, die für die spätere berufliche Praxis befähigen sollen.
Im Bereich der Literaturwissenschaft stehen die englischsprachige Literatur der Britischen Inseln und die amerikanische Literatur im Zentrum.
Im Bereich der Sprachwissenschaft werden Kenntnisse und Einsichten über Entwicklung, Struktur und Diversifizierung der englischen Sprache von ihren Anfängen bis in die jüngste Gegenwart vermittelt.
Das Studienangebot qualifiziert in Kombination mit einem zweiten Master-Teilstudiengang für Berufsfelder in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft, z. B. Verlagswesen und Medien, Bildungs- und Kulturinstitutionen und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Teilstudiengang soll, neben der Qualifizierung für die berufliche Praxis, auch zur Aufnahme einer anschließenden Promotion im Bereich der Anglistik und Amerikanistik befähigen. Die Importmodule eröffnen den Studierenden die Möglichkeit, gemäß ihren unterschiedlichen Vorkenntnissen, Bedürfnissen und Berufszielen eigene Schwerpunkte zu setzen.
Der Master-Teilstudiengang Englische Sprache und Literatur 45/75 LP ist akkreditiert.
Das Masterprogramm Englische Sprache und Literatur wird zusammen mit einem zweiten Fach studiert und ist mit allen Zwei-Fach-Mastern (45/75 LP) der Uni Halle frei kombinierbar. Beide Fächer werden zunächst mit einem Umfang von 45 LP gleichwertig studiert. Die Masterarbeit wird wahlweise in einem der Fächer verfasst und macht dieses damit zum „Hauptfach“ mit 75 LP.
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Pflichtmodule (45 LP) | ||
| Amerikanistik Literatur I | 5 | 1.o.2.o.3. |
Amerikanistik Literatur II | 5 | 1.o.2.o.3. |
Anglistik Literatur I | 5 | 1.o.2.o.3. |
Anglistik Literatur II | 5 | 1.o.2.o.3. |
| Sprachwissenschaft I | 5 | 1.o.2.o.3. |
Sprachwissenschaft II | 5 | 1.o.2.o.3. |
Sprachwissenschaft III | 5 | 1.o.2.o.3. |
Sprachwissenschaft IV | 5 | 1.o.2.o.3. |
| Interdisziplinäre Ringvorlesung | 5 | 1.o.3. |
| Wahlpflichtmodule (30 LP; obligatorisch bei 75 LP: Masterarbeit und ein Forschungskolloquium) | ||
| Forschungskolloquium: Literaturwissenschaft | 5 | 3. |
| Forschungskolloquium: Sprachwissenschaft | 5 | 3. |
| Masterarbeit¹ | 25 | 4. |
¹ Im Zwei-Fach-Master wird die Masterarbeit in einem der beiden Studienprogramme geschrieben. Sie bildet ein eigenes Modul im Umfang von 30 Leistungspunkten. Wird sie im Studienprogramm Englische Sprache und Literatur 45/75 LP geschrieben, gelten die Bestimmungen der gültigen Studien- und Prüfungsordnung.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums führt das Studienprogramm Englische Sprache und Literatur 45/75 LP zum Abschluss Master of Arts (M.A.), wenn in diesem Studienprogramm auch die Masterarbeit verfasst wurde.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis
eines Abschlusses in Anglistik und Amerikanistik 90 LP,
eines anderen Bachelor-Studienangebots mit mindestens 90 LP oder
ein als gleichwertig festgestellter anderer erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einer vergleichbaren Fachrichtung.
Darüber hinaus müssen Vorkenntnisse in der englischen Sprache auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt folgendermaßen:
durch Vorlage eines Bachelor-Zeugnisses Anglistik/Amerikanistik (mindestens 90 LP) mit der Note gut (bis 2,5)
Absolvent*innen eines nicht-anglistisch-amerikanistischen Studiengangs weisen ihre englischen Sprachkenntnisse durch einen international anerkannten Sprachtest (nicht älter als zwei Jahre) nach, und zwar im Einzelnen durch:
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!