Englisch (Erstes Staatsexamen Lehramt an Grundschulen – 35 LP)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Infos

Art: Studium

Schulabschluss: ohne Abschluss

Dauer: 8 Semester

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Allgemeine Informationen

Studienabschluss Erstes Staatsexamen Lehramt an Grundschulen
Umfang 35 LP
Regelstudienzeit 8 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsbeschränkt (Uni-NC)
NC-Grenzwert 2,9
Grenzwert Wartesemester 2
Studieren ohne Hochschulreife ja (Details)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Zentrum für Lehrer*innenbildung

Charakteristik und Ziele

Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich nur auf die Fachinhalte von Englisch – die nur einen vergleichsweise kleinen Teil des Studiums für das Lehramt an Grundschulen ausmachen. Informieren Sie sich daher zusätzlich über alle fachübergreifenden „Bausteine“ sowie die anderen zu wählenden Fächer. Nur zusammen ergibt sich ein Gesamtbild über Ihr Studium und den Weg ins Berufsleben als Grundschullehrer*in.

In diesem Teil ihres Studiums erwerben angehende Lehrkräfte die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Voraussetzungen zum Unterrichten des Grundschulfachs Englisch.

Studierende erwerben Kenntnisse der englischen Sprache und Literatur und lernen, dieses Wissen an Grundschulen optimal zu vermitteln. Dafür beschäftigen sie sich intensiv mit Modellen und Konzepten des Fremdsprachenunterrichts in der Grundschule (Unterrichtsplanung, Medieneinsatz, Evaluation, Reflexion etc.).

Struktur des Studiums

Im Lehramt an Grundschulen wird eine Kombination aus drei Fächern mit einem Gesamtvolumen von 120 Leistungspunkten (LP) studiert.

Deutsch und Mathematik sind pflichtgemäß als Unterrichtsfächer I und II zu belegen; das als Fach I gewählte wird dabei vertieft studiert (50 LP). Auf Fach II und das dritte Schulfach – im hiesigen Fall Englisch – entfallen jeweils 35 LP.

Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 120 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, fächerübergreifende Grundschuldidaktik, Einblicke in Deutsch als Zweitsprache und Förderpädagogik, schulische und außerschulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.

Angehende Förderschullehrer*innen, die Englisch als eins ihrer zwei Grundschulfächer (neben Mathematik oder Deutsch) gewählt haben, studieren dieses ebenfalls wie hier abgebildet mit 35 LP. Über das Fach hinaus setzt sich deren Studium grundsätzlich aber anders zusammen.

Studieninhalt

Modulübersicht für das Fach Englisch

  • Im Rahmen des Lehramts an Grundschulen als Unterrichtsfach III mit 35 LP;
  • Im Rahmen des Lehramts an Förderschulen als Zweites Fach mit 35 LP

Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.

ModulbezeichnungLPempf.
Sem.
Sprachpraxis I51.o.2.
Einführung in die Didaktik des frühen Fremdsprachenunterrichts52.
Basismodul: Literaturwissenschaft5ab 3.
Basismodul: Sprachwissenschaft5ab 3.
Basismodul: Kulturwissenschaft5ab 3.
Sprachpraxis II53.u.4.
Ziele und Methoden des Englischunterrichts in der Grundschule55.
Themen- und aufgabenorientierte Gestaltung von Lehr- und Lernumgebungen56.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung zum Studium ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).

Als fachspezifische Zugangsvoraussetzung nachgewiesen werden müssen Englischkenntnisse, mindestens entsprechend dem Niveau B2 (oberer Bereich) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, durch

  • Abiturzeugnis* – im Durchschnitt der letzten vier Schulhalbjahre oder in der Abiturprüfung mindestens mit der Note gut (2,0 bzw. 11 Punkte) oder
  • einen der folgenden international anerkannten Sprachtests:
    • Cambridge ESOL: FCE (Firts Certificate in English) mit Note A;
    • Cambridge English: First (FCE) [First Certificate in English] mit der Note A;
    • TOEFL: iBT (Internet-based Test) mit einer Mindestpunktzahl von 80,
      TOEFL: Computer-based mit einer Mindestpunktzahl von 213,
      TOEFL: Paper-based mit einer Mindestpunktzahl von 550;
    • IELTS: mit einer Mindestnote von 6,0;
    • TELC [The European Language Certificates]: Niveau B2.

* Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, weisen ihre Englischkenntnisse durch einen der oben genannten Tests nach.

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