Art: Studium
Schulabschluss: ohne Abschluss
Dauer: 9 Semester
| Studienabschluss | Erstes Staatsexamen Lehramt an Gymnasien |
|---|---|
| Umfang | 90/95 LP |
| Regelstudienzeit | 9 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
| NC-Grenzwert | alle Bewerber zugelassen |
| Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Zentrum für Lehrer*innenbildung |
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich nur auf die Fachinhalte von Englisch – die etwa ein Drittel des Studiums für das Lehramt an Gymnasien ausmachen. Informieren Sie sich daher zusätzlich über die fachübergreifenden „Bausteine“ und das zweite von Ihnen zu wählende Fach (> Kombinationsmöglichkeiten). Nur zusammen ergibt sich ein Gesamtbild über Ihr Studium und den Weg ins Berufsleben als Gymnasiallehrer*in.
In diesem Teil ihres Studiums erwerben angehende Lehrkräfte die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Voraussetzungen zum Unterrichten des Faches Englisch.
Theoretische und praktische Studienanteile sind eng miteinander verbunden. Auf Studierende wartet ein hoher Anteil eigenständiger Projekt- und Gruppenarbeit. Vermittelt wird anwendbares Wissen aus diesen Bereichen: Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft (Anglistik/Amerikanistik), Britische Studien und Amerikastudien, Anglistik und ihre Didaktik, Sprachlehr- und -lernforschung, Theorie der Praxis und Praxis der Theorie vor dem Hintergrund lebenslangen Lernens.
Für das Lehramt an Gymnasien wählen Studierende eine Kombination aus zwei Schulfächern, die sie später unterrichten wollen. Englisch kann als Fach I (95 Leistungspunkte) oder Fach II (90 Leistungspunkte) gewählt werden und darf mit allen anderen Unterrichtsfächern kombiniert werden.
Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 85 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, schulische und außerschulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Pflichtmodule Fachwissenschaft (Fach I: 80 LP; Fach II: 75 LP) | ||
| Basismodul Literaturwissenschaft | 5 | 1. |
| Basismodul Sprachwissenschaft | 5 | 1. |
| Basismodul Kulturwissenschaft | 5 | 1. |
| Sprachpraxis I | 5 | 1. od. 2. |
| Aufbaumodul Sprachwissenschaft I | 5 | ab 2. |
| Aufbaumodul Sprachwissenschaft II oder III | 5 | ab 2. |
| Aufbaumodul Kulturwissenschaft I | 5 | ab 2. |
| Aufbaumodul Englische Literatur | 5 | ab 3. |
| Aufbaumodul Amerikanische Literatur | 5 | ab 3. |
| Aufbaumodul Kulturwissenschaft II | 5 | ab 3. |
| Sprachpraxis II | 5 | 3. - 4. |
| (bei Englisch als Fach I) insgesamt drei Vertiefungsmodule zur Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft | 3 x 5 | ab 5. |
| (bei Englisch als Fach II) insgesamt zwei Vertiefungsmodule zur Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft oder Kulturwissenschaft | 2 x 5 | ab 5. |
| Sprachpraxis III und Sprachpraxis IV | 10 | 5. ab 6. |
| Fachdidaktik (15 LP) | ||
| Basismodul | 5 | 1. - 3. |
| Aufbaumodul: Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs | 5 | 2. - 4. |
Vertiefungsmodule (VM)– eins muss gewählt werden
| 5 | 5. - 8. |
Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Gymnasien
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
Die Staatsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
Referendariat und zweites Staatsexamen
Nach dem ersten Staatsexamen ist ein Referendariat abzuleisten, welches mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird. Damit erwirbt man die Lehrbefähigung an Gymnasien. Das Referendariat kann auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden. Anfragen für die Bewerbung sind an das jeweilige Kultusministerium des aufzunehmenden Landes zu richten.
* Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, weisen ihre Englischkenntnisse durch einen der genannten Tests nach.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!