Art: Studium
Schulabschluss: ohne Abschluss
Dauer: 8 Semester
| Abschluss | Erstes Staatsexamen Lehramt an Sekundarschulen |
|---|---|
| Umfang | 85 LP |
| Regelstudienzeit | 8 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
| Institut | Institut für Anglistik und Amerikanistik |
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich nur auf die Fachinhalte von Englisch – die etwa ein Drittel des Studiums für das Lehramt an Sekundarschulen ausmachen. Informieren Sie sich daher zusätzlich über die fachübergreifenden „Bausteine“ sowie das zweite von Ihnen zu wählende Fach (> Kombinationsmöglichkeiten). Nur zusammen ergibt sich ein Gesamtbild über Ihr Studium und den Weg ins Berufsleben als Sekundarschullehrer*in.
In diesem Teil ihres Studiums erwerben angehende Lehrkräfte die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Voraussetzungen zum Unterrichten des Faches Englisch.
Theoretische und praktische Studienanteile sind eng miteinander verbunden. Auf Studierende wartet ein hoher Anteil eigenständiger Projekt- und Gruppenarbeit. Vermittelt wird anwendbares Wissen aus diesen Bereichen: Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft (Anglistik/Amerikanistik), Britische Studien und Amerikastudien, Anglistik und ihre Didaktik, Sprachlehr- und -lernforschung, Theorie der Praxis und Praxis der Theorie vor dem Hintergrund lebenslangen Lernens.
Für das Lehramt an Sekundarschulen wählen Studierende eine Kombination aus zwei Schulfächern, die sie später unterrichten wollen.
Englisch (85 Leistungspunkte) darf mit allen Unterrichtsfächern der Fächergruppe I (Biologie, Chemie, Deutsch, Geographie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik und Sport) und Fächergruppe II (Ethik, Französisch, Italienisch, Evangelische Religion, Katholische Religion, Sozialkunde und Spanisch) kombiniert werden.
Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 70 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, (außer)schulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.
Angehende Förderschullehrer*innen, die Englisch als Sekundarschulfach gewählt haben, studieren dieses mit 75 LP. Über das Fach hinaus setzt sich deren Studium grundsätzlich aber anders zusammen.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
Pflichtmodule (70 LP) | ||
Basismodul Literaturwissenschaft | 5 | 1. |
Basismodul Sprachwissenschaft | 5 | 1. |
Basismodul Kulturwissenschaft | 5 | 1. |
Sprachpraxis I | 5 | 1.o.2. |
Aufbaumodul Kulturwissenschaft I | 5 | 2. |
Basismodul Fachdidaktik | 5 | 2.u.3. |
Aufbaumodul Kulturwissenschaft II | 5 | 3. |
Aufbaumodul Fachdidaktik | 5 | 3.u.4. |
Sprachpraxis II | 5 | 3.u.4. |
Sprachpraxis III | 5 | 5. |
Vertiefungsmodul Fachdidaktik | 5 | 5.u.6. o. 6.u.7. o. 7.u.8. |
Sprachpraxis IV | 5 | 6. |
Schulpraktikum Englisch | 10 | 6.u.7. |
Wahlpflichtmodule (15 LP) | ||
Aufbaumodule Sprachwissenschaft - Ein Modul (5 LP) muss gewählt werden:
| 5 | 2. |
Aufbaumodule Literaturwissenschaft - Ein Modul (5 LP) muss gewählt werden:
| 5 | 3. |
* Wenn das Aufbaumodul Amerikanische Literatur gewählt wurde (ein Modul muss gewählt werden):
| 5 | 5. |
** Wenn das Aufbaumodul Englische Literatur gewählt wurde (ein Modul muss gewählt werden):
| 5 | 5. |
* Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, weisen ihre Englischkenntnisse durch einen der genannten Tests nach.
Sprachkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden, wenn die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber nachweislich mindestens zwei Semester erfolgreich einen englischsprachigen Studiengang studiert hat oder muttersprachliche Englischkenntnisse vorliegen. Als muttersprachlich gelten in diesem Sinne durch Schul- oder Hochschulabschluss belegte Englischkenntnisse in einem englischsprachigen Land, wenn der Unterricht dort in englischer Sprache durchgeführt wurde.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!