Englisch (Erstes Staatsexamen Lehramt an Sekundarschulen – 75/80 LP)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Infos

Art: Studium

Schulabschluss: ohne Abschluss

Dauer: 8 Semester

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Allgemeine Informationen

Studienabschluss Erstes Staatsexamen Lehramt an Sekundarschulen
Umfang 75/80 LP
Regelstudienzeit 8 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei (ohne NC)
Studieren ohne Hochschulreife ja (Details)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Zentrum für Lehrer*innenbildung

Charakteristik und Ziele

Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich nur auf die Fachinhalte von Englisch – die etwa ein Drittel des Studiums für das Lehramt an Sekundarschulen ausmachen. Informieren Sie sich daher zusätzlich über die fachübergreifenden „Bausteine“ sowie das zweite von Ihnen zu wählende Fach (> Kombinationsmöglichkeiten). Nur zusammen ergibt sich ein Gesamtbild über Ihr Studium und den Weg ins Berufsleben als Sekundarschullehrer*in.

In diesem Teil ihres Studiums erwerben angehende Lehrkräfte die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Voraussetzungen zum Unterrichten des Faches Englisch.

Theoretische und praktische Studienanteile sind eng miteinander verbunden. Auf Studierende wartet ein hoher Anteil eigenständiger Projekt- und Gruppenarbeit. Vermittelt wird anwendbares Wissen aus diesen Bereichen: Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft (Anglistik/Amerikanistik), Britische Studien und Amerikastudien, Anglistik und ihre Didaktik, Sprachlehr- und -lernforschung, Theorie der Praxis und Praxis der Theorie vor dem Hintergrund lebenslangen Lernens.

Struktur des Studiums

Für das Lehramt an Sekundarschulen wählen Studierende eine Kombination aus zwei Schulfächern, die sie später unterrichten wollen.

Englisch kann als Fach I (80 Leistungspunkte) oder Fach II (75 Leistungspunkte) gewählt werden und darf mit allen anderen Unterrichtsfächern kombiniert werden.

Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 85 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, schulische und außerschulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.

Angehende Förderschullehrer*innen, die Englisch als Sekundarschulfach gewählt haben, studieren dieses mit 80 LP (vgl. Fach I). Über das Fach hinaus setzt sich deren Studium grundsätzlich aber anders zusammen.

Studieninhalt

Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.

Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung

ModulbezeichnungLPempf. Sem.
Fachwissenschaft (Fach I: 65 LP; Fach II: 60 LP)
Basismodul Literaturwissenschaft51.
Basismodul Sprachwissenschaft51.
Basismodul Kulturwissenschaft51.
Sprachpraxis I51. od. 2.
Aufbaumodul Sprachwissenschaft I oder II oder III5ab 2.
Aufbaumodul Kulturwissenschaft I5ab 2.
Aufbaumodul Kulturwissenschaft II5ab 3.
Aufbaumodul Englische Literatur oder
Aufbaumodul Amerikanische Literatur
5ab 3.
Sprachpraxis II53. - 4.

 Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft

  • VM Literatur Amerika I oder II (wenn das Aufbaumodul Englische Literatur belegt wurde)
  • VM Englische Literatur I oder II (wenn das Aufbaumodul Amerikanische Literatur belegt wurde)
5ab 5.
Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft I oder II oder III -  (nur bei Englisch als Fach I)5ab 5.
Sprachpraxis III und Sprachpraxis IV10ab 6.
Fachdidaktik (15 LP)
Basismodul51. - 3.
Aufbaumodul: Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs52. - 4.

Vertiefungsmodul – eins zur Wahl

  • VM Literatur- und Kulturdidaktik
  • VM Sprachdidaktik
  • VM Sprachlehr- und Lernforschung
55. - 8.

Studienabschluss

Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Sekundarschulen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind:

  • ein ordnungsgemäßes Studium für das Lehramt an Sekundarschulen in der gewählten Fächerkombination
  • die für die Zulassung erforderlichen Modulleistungen in allen Prüfungsfächern
  • Nachweis der erforderlichen Schulpraktika
  • die erfolgreiche Teilnahme an den Modulen Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer/innen und Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum

Die Staatsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:

  1. der wissenschaftlichen Hausarbeit
  2. je einer schriftlichen Abschlussprüfung in beiden studierten Unterrichtsfächern
  3. je einer mündlichen Abschlussprüfung in den Fächern Pädagogik und Psychologie

Das Referendariat und zweites Staatsexamen

Nach dem ersten Staatsexamen ist ein Referendariat (Vorbereitungsdienst) abzuleisten, welches mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird. Damit erwirbt man die  Lehrbefähigung an Sekundarschulen. Das Referendariat kann auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden. Anfragen für die Bewerbung sind an das jeweilige Kultusministerium des aufzunehmenden Landes zu richten.

Wird das Unterrichtsfach im Rahmen des Lehramts an Förderschulen studiert, so endet das Studium mit dem Ersten Staatsexamen für ein Lehramt an Förderschulen.

Praktika

  • Schulpraktika, die nach Möglichkeit an Sekundarschulen abgeleistet werden sollten, gliedern sich in
    • ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum innerhalb der Bildungswissenschaften im Modul I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik
    • zwei Schulpraktika von mindestens 8 Wochen Dauer mit einem Studienumfang von 15 LP
    • schulpraktische Übungen in den studierten Unterrichtsfächern im Rahmen der Fachdidaktik
  • Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum
    • dreiwöchiges Praktikum (Studienumfang von 5 LP) mit dem Ziel, Kenntnisse zu spezifischen Anforderungen im Rahmen eines selbstgewählten außerunterrichtlichen pädagogischen Praxisfeldes mit Kindern und/oder Jugendlichen zu erwerben.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Für das Lehramtsstudium allgemein: Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur)
    bzw. Einstieg über Probestudium für beruflich Qualifizierte
  • Für das Unterrichtsfach Englisch: Englischkenntnisse auf Sprachniveau B2 (oberer Bereich), nachzuweisen durch
    • Abiturzeugnis* – im Durchschnitt der letzten vier Schulhalbjahre oder in der Abiturprüfung mindestens mit der Note gut (2,0 bzw. 11 Punkte) oder
    • einen der folgenden international anerkannten Sprachtests:
      • Cambridge ESOL: FCE (Firts Certificate in English) mit Note A;
      • Cambridge English: First (FCE) [First Certificate in English] mit der Note A;
      • TOEFL: iBT (Internet-based Test) mit einer Mindestpunktzahl von 80,
        TOEFL: Computer-based mit einer Mindestpunktzahl von 213,
        TOEFL: Paper-based mit einer Mindestpunktzahl von 550;
      • IELTS: mit einer Mindestnote von 6,0;
      • TELC [The European Language Certificates]: Niveau B2.

* Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, weisen ihre Englischkenntnisse durch einen der genannten Tests nach.

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