Art: Studium
Schulabschluss: ohne Abschluss
Dauer: 8 Semester
| Studienabschluss | Erstes Staatsexamen Lehramt an Sekundarschulen |
|---|---|
| Umfang | 85 LP |
| Regelstudienzeit | 8 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
| Institut | Institut für Anglistik und Amerikanistik |
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich nur auf die Fachinhalte von Englisch – die etwa ein Drittel des Studiums für das Lehramt an Sekundarschulen ausmachen. Informieren Sie sich daher zusätzlich über die fachübergreifenden „Bausteine“ sowie das zweite von Ihnen zu wählende Fach (> Kombinationsmöglichkeiten). Nur zusammen ergibt sich ein Gesamtbild über Ihr Studium und den Weg ins Berufsleben als Sekundarschullehrer*in.
In diesem Teil ihres Studiums erwerben angehende Lehrkräfte die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Voraussetzungen zum Unterrichten des Faches Englisch.
Theoretische und praktische Studienanteile sind eng miteinander verbunden. Auf Studierende wartet ein hoher Anteil eigenständiger Projekt- und Gruppenarbeit. Vermittelt wird anwendbares Wissen aus diesen Bereichen: Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft (Anglistik/Amerikanistik), Britische Studien und Amerikastudien, Anglistik und ihre Didaktik, Sprachlehr- und -lernforschung, Theorie der Praxis und Praxis der Theorie vor dem Hintergrund lebenslangen Lernens.
Für das Lehramt an Sekundarschulen wählen Studierende eine Kombination aus zwei Schulfächern, die sie später unterrichten wollen. Englisch kann als Fach I (80 Leistungspunkte) oder Fach II (75 Leistungspunkte) gewählt werden und darf mit allen anderen Unterrichtsfächern kombiniert werden.
Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 85 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, schulische und außerschulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.
Angehende Förderschullehrer*innen, die Englisch als Sekundarschulfach gewählt haben, studieren dieses mit 80 LP (vgl. Fach I). Über das Fach hinaus setzt sich deren Studium grundsätzlich aber anders zusammen.
Das Studium der Fachwissenschaft und Fachdidaktik des Fachs Englisch erfolgt am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Philosophischen Fakultät II. Der Studienumfang beinhaltet für Englisch als 1. Fach 65 LP Fachwissenschaft und 15 LP Fachdidaktik (einschließlich der schulpraktischen Übungen), für Englisch als 2. Fach 60 LP Fachwissenschaft und 15 LP Fachdidaktik (einschließlich der schulpraktischen Übungen).
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Fachwissenschaft (Fach I: 65 LP; Fach II: 60 LP) | ||
| Basismodul Literaturwissenschaft | 5 | 1. |
| Basismodul Sprachwissenschaft | 5 | 1. |
| Basismodul Kulturwissenschaft | 5 | 1. |
| Sprachpraxis I | 5 | 1. od. 2. |
| Aufbaumodul Sprachwissenschaft I oder II oder III - eins muss gewählt werden | 5 | ab 2. |
| Aufbaumodul Kulturwissenschaft I | 5 | ab 2. |
| Aufbaumodul Kulturwissenschaft II | 5 | ab 3. |
| Aufbaumodul Englische Literatur oder Aufbaumodul Amerikanische Literatur | 5 | ab 3. |
| Sprachpraxis II | 5 | 3. - 4. |
| Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft | 5 | ab 5. |
| Vertiefungsmodul Literatur Amerika I oder II, wenn das Aufbaumodul Englische Literatur belegt wurde. | ||
| Vertiefungsmodul Englische Literatur I oder II, wenn das Aufbaumodul Amerikanische Literatur belegt wurde. | ||
| Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft I oder II oder III - eins muss gewählt werden, sofern Englisch im 1. Fach studiert wird. | 5 | ab 5. |
| Sprachpraxis III und Sprachpraxis IV | 10 | ab 6. |
| Fachdidaktik (15 LP) | ||
| Basismodul | 5 | 1. - 3. |
| Aufbaumodul: Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs | 5 | 2. - 4. |
Vertiefungsmodul – eins zur Wahl
| 5 | 5. - 8. |
Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Sekundarschulen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind:
Die Staatsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
Nach dem ersten Staatsexamen ist ein Referendariat (Vorbereitungsdienst) abzuleisten, welches mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird. Damit erwirbt man die Lehrbefähigung an Sekundarschulen. Das Referendariat kann auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden. Anfragen für die Bewerbung sind an das jeweilige Kultusministerium des aufzunehmenden Landes zu richten.
Wird das Unterrichtsfach im Rahmen des Lehramts an Förderschulen studiert, so endet das Studium mit dem Ersten Staatsexamen für ein Lehramt an Förderschulen.
Voraussetzung zum Studium ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).
Als fachspezifische Zugangsvoraussetzung nachgewiesen werden müssen Englischkenntnisse, mindestens entsprechend dem Niveau B2 (oberer Bereich) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, durch
* Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, weisen ihre Englischkenntnisse durch einen der oben genannten Tests nach.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!