Art: Studium
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Science (M.Sc.) |
|---|---|
| Umfang | 120 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Naturwissenschaftliche Fakultät III – Agrar- und Ernährungswissenschaften, Geowissenschaften und Informatik |
| Institut | Institut für Agrar- und Ernährungswissenschaften |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Ziel des Master-Studiengangs Ernährungswissenschaften 120 LP ist es, wissenschaftlich qualifizierte Fachkräfte für professionelle und leitende Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen sowie in den Praxisbereichen von Ernährung, Prävention und Gesundheitsförderung auszubilden.
Der Master-Studiengang hat einen ernährungsmedizinischen und forschungsorientierten Schwerpunkt. Er ist als konsekutiver Studiengang konzipiert und baut auf dem Bachelor-Studiengang auf. Die Studierenden werden zur Erforschung ernährungswissenschaftlicher Fragestellungen und zur Analyse epidemiologischer Daten über Krankheiten und damit für eine Tätigkeit an universitären und außeruniversitären Einrichtungen sowie zur Mitarbeit an ernährungs- und gesundheitspolitischen Programmen befähigt.
Der Master-Studiengang Ernährungswissenschaften 120 LP ist ausschließlich naturwissenschaftlich orientiert und qualifiziert für:
Ein erfolgreicher Abschluss des Master-Studiengangs qualifiziert darüber hinaus insbesondere für eine Promotion im Fachgebiet Ernährungswissenschaften und in verwandten Disziplinen.
Der Master-Studiengang Ernährungswissenschaften 120 LP ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Pflichtmodule (110 LP) | ||
| Biometrische und epidemiologische Methoden in den Ernährungswissenschaften | 5 | 1. |
| Experimentelle Ernährungsforschung | 10 | 1. |
| Klinische Chemie | 5 | 1. |
| Toxikologie für Ernährungswissenschaftler | 5 | 1. |
| Essstörungen | 5 | 2. |
| Epidemiologie für Ernährungswissenschaften | 5 | 2. |
| Molekulare Ernährungsphysiologie | 10 | 2. |
| Immunologie | 5 | 2. |
| Arzneimittel-Nährstoff-Interaktionen | 5 | 3. |
| Innere Medizin | 5 | 3. |
| Sekundäre Pflanzenstoffe | 5 | 3. |
| Klinische Pathophysiologie und Ernährungstherapie | 5 | 3. |
| Lebensmitteltoxikologie | 5 | 3. |
| Abschlussmodul "Master-Arbeit Ernährungswissenschaften" | 30 | 4. |
| Wahlpflichtmodule (15 LP) | ||
| Krankheitslehre | 5 | 1. |
| Lebensmitteltechnologie II | 5 | 1. |
| Toxikologie von Naturstoffen | 5 | 1. |
| Pharmazeutische Analytik | 5 | 1.u.2. |
| Umweltchemie | 5 | 1.u.2. |
| Obstbau II | 5 | 2. |
| Phytochemie | 5 | 2. |
| Nachhaltige Ernährung in Forschung und Praxis | 5 | 3. |
| Forschungspraktikum | 5 | 3. |
Unternehmensethik und Corporate Social Responsibility | 5 | 3 |
| Kolloquium zu aktuellen Themen in der Ernährungsforschung | 5 | 3. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis
eines Abschlusses im Bachelor-Studiengang Ernährungswissenschaften (mit mindestens 180 LP)
oder – bei festgestellter Gleichwertigkeit – eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung wie zum Beispiel Ökotrophologie/ Oecotrophologie, Haushalts- und Ernährungswissenschaften, Ernährungs- und Haushaltswissenschaften, Ernährung- und Lebensmittelwissenschaften.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!