Art: Studium
Bereich: Bildung und Forschung
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Arts (M.A.) |
|---|---|
| Umfang | 120 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät III – Erziehungswissenschaften |
| Institut | Institut für Pädagogik |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Anknüpfend an die bisherigen erziehungswissenschaftlichen Kenntnisse der Studierenden ermöglicht der Masterstudiengang den Erwerb von grundlegenden sowie spezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten. Sie beziehen sich auf die Bereiche der erziehungswissenschaftlichen Theoriebildung, der damit verbundenen sozialwissenschaftlichen Forschung und der pädagogischen Praxis. Die im Studiengang erwerbbare Kompetenz, Muster der Rationalität in verschiedenen Feldern des Bildungs- und Sozialbereichs praxissensibel reflektieren und analysieren zu können, macht vielerlei möglich: seien es Tätigkeiten oder Leitungsaufgaben in Institutionen des Bildungs- und Sozialwesens oder sei es die Entwicklung und Durchführung erziehungswissenschaftlicher Forschungsprozesse.
Dafür hält der Studiengang – neben einer intensiven Einarbeitung in grundlegende Aspekte von Erziehungswissenschaft und (sozial-)pädagogischer Professionalität sowie einer Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in qualitativen und quantitativen erziehungswissenschaftlichen Forschungsmethoden – drei Schwerpunktbereiche bereit, aus dem ein Schwerpunkt gewählt wird:
(1) Erziehungswissenschaftliche Theoriebildung (30 LP)
In dieser Modulgruppe geht es darum, theoretisches und empirisches Wissen argumentativ aufeinander zu beziehen, erziehungswissenschaftliche Fragestellungen aus dem historischen, sozialen und kulturellen Vergleich heraus zu entwickeln, die Reichweite kritischer Argumentationen zu beurteilen sowie die substanziellen und analytischen Gehalte unterschiedlicher pädagogischer Konzepte, Theorien und Argumentationsbögeneinander zuzuordnen.
(2) Bildungs- und Sozialforschung (35 LP)
In dieser Modulgruppe geht es um die Forschungszugänge, -methoden und -ergebnisse im Feld der Bildungs- und Sozialforschung. In diesem werden sowohl die institutionellen und außerinstitutionellen Bedingungen von Bildungs- und Sozialisationsprozessen als auch die Lebenslagen von (Klein-)Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen untersucht. Dabei werden die Ansätze und Erkenntnisse der an der Bildungs- und Sozialforschung beteiligten Disziplinen (Erziehungswissenschaft, Bildungssoziologie und Pädagogische Psychologie) ebenso berücksichtigt wie historische und internationale Vergleichshorizonte.
(3) Organisationsformen und strukturelle Bedingungen (sozial-)pädagogischen Handelns (35 LP)
Im Fokus dieser Modulgruppe stehen die Organisationsweisen und institutionellen Bedingungen pädagogischen Handelns. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf die Organisationstheorie und -forschung, die Untersuchung der Wechselbeziehungen zwischen Organisation und Profession sowie die Projekt- und Organisationsentwicklung im Sozial- und Bildungsbereich gerichtet. Auf dieser Grundlage wiederum wird der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten in der Leitung und Planung sowie im Management von Organisationen und Projekten sowie der Umsetzung professionellen Handelns in organisationalen Kontexten einschlägiger pädagogischer Handlungsfelder vorbereitet.
Die Absolvent*innen des Studienganges werden einerseits auf praktische Aufgaben und Leitungsfunktionen in verschiedenen pädagogischen Handlungsfeldern, etwa in gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Verwaltungen und auch privatgewerblichen Unternehmen, und andererseits auf wissenschaftliche Lehr- und Forschungstätigkeiten in Hochschulen und außeruniversitären Instituten vorbereitet.
Der Master-Studiengang Erziehungswissenschaft 120 LP ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Pflichtmodule (60 LP) | ||
| Theoretische und methodologische Grundlagen der Erziehungswissenschaft | 10 | 1. |
| Theoretische und methodologische Grundlagen Pädagogischer Profession | 10 | 1. |
| Qualitative erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden | 10 | 1.-2. |
| Quantatative erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden | 10 | 1.-2. |
| Masterarbeit | 20 | 4. |
| Wahlbereich (60 LP) | ||
| Schwerpunkt (ein Bereich C,D oder E ist zu wählen) | 30-35 | 2.-4. |
| Ergänzende Wahlmodule aus den nicht gewählten Schwerpunkten | 25-30 | 2.-4. |
Erziehungswissenschaftliche Theoriebildung |
C1: Forschungsfragen der Erziehungs- und Bildungstheorie (10 LP) |
Bildungs- und Sozialforschung |
D1: Bildungsforschung des Kindes- und Jugendalters (10 LP) |
Organisationsformen und strukturelle Bedingungen (sozial-)pädagogischen Handelns |
E1: Bedingungen und Strukturen sozialpädagogischen Handelns (10 LP) |
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis
eines Abschlusses in Erziehungswissenschaft (mit mindestens 90 LP),
mit einer Abschlussnote von 2,5 oder besser.
Darüber hinaus müssen fundierte Kenntnisse in qualitativen oder quantitativen Forschungsmethoden im geistes- oder sozialwissenschaftlichen Bereich im Umfang von mindestens 5 LP (modularisierte Studiengänge) bzw. mindestens 6 SWS (nicht-modularisierte Studiengänge) nachgewiesen werden.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!