Art: Studium
Bereich: Bildung und Forschung
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Arts (M.A.) |
|---|---|
| Umfang | 120 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät III – Erziehungswissenschaften |
| Institut | Institut für Pädagogik |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Der Master-Studiengang Erziehungswissenschaft 120 LP vermittelt vertiefende Kenntnisse und Fähigkeiten erziehungswissenschaftlicher Reflexion und Theoriebildung und zielt damit auf die Ausbildung wissenschaftlicher Urteilsfähigkeit in Forschung und pädagogischen Handlungsfeldern. Er leistet eine wissenschaftliche Professionalisierung und bereitet damit sowohl auf Leitungspositionen in der pädagogischen Praxis und als auch auf wissenschaftliche Tätigkeiten vor.
Im Mittelpunkt des viersemestrigen Studiums steht eine theoriegeleitete und empirische Analyse pädagogisch relevanter Phänomene in ihren jeweiligen organisationalen, kulturellen, gesellschaftlichen und historischen Bezügen. In der Verschränkung erziehungswissenschaftlicher Perspektiven und handlungsfeldbezogener Problemstellungen aus den Bereichen Pädagogik der frühen Kindheit, Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Erwachsenenbildung sowie Rehabilitationspädagogik eröffnet sich ein komplexer Bezugshorizont auf Fragen pädagogischer Professionalität und erziehungswissenschaftlicher Wissensproduktion.
In einem auf zwei Semester angelegten Projektseminar haben die Studierenden weitreichende Gelegenheiten zur konkreten Erprobung eigener wissenschaftlicher Projektideen, die nicht zuletzt in die abschließenden Masterarbeiten einfließen können.
Weiterführende allgemeine Informationen zum Studiengang (https://paedagogik.uni-halle.de/studium/ma120/) sowie die entsprechende Studien- und Prüfungsordnung (https://wcms.itz.uni-halle.de/download.php?down=61658&elem=3419671) bieten Ihnen eine grundlegende Orientierung.
Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und die Auswahl der zugelassenen Bewerber*innen entscheidet der vom Fakultätsrat hierfür eingesetzte Ausschuss.
Der Master-Studiengang Erziehungswissenschaft 120 LP ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Grundlagen der Erziehungswissenschaft | 15 | 1. |
| Pädagogische Professionalität | 10 | 1. |
| Forschungsmethodologien und -methoden | 10 | 1. u. 2. |
| Psychologie in Bildung, Erziehung und Beratung | 5 | 2. |
| Gesellschaft - Bildung - Subjektivität - Lebenslauf | 15 | 2. u. 3. |
| Pädagogische Handlungsfelder | 15 | 2. u. 3. |
| Lehrforschungsprojekt | 10 | 2. u. 3. |
| Bildungssoziologie | 5 | 3. |
| System - Organisation - Politik | 10 | 3. u. 4. |
| Abschlussmodul (Masterarbeit) | 25 | 4. |
Der erforderliche Abschluss liegt insbesondere dann vor, wenn ein Studienprogramm bzw. Studiengang
(a) mindestens 90 Leistungspunkte aus dem Fach Erziehungswissenschaft gemäß dem Kerncurriculum der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE, 2010 publizierte Fassung) enthält und
(b) wenn qualitative und quantitative Forschungsmethoden im geistes- oder sozialwissenschaftlichen Bereich im Umfang von mindestens 5 Leistungspunkten bzw. 6 Semesterwochenstunden studiert worden sind.
Weiterführende allgemeine Informationen zum Studiengang sowie die Studien- und Prüfungsordnung bieten Ihnen eine grundlegende Orientierung.
Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und die Auswahl der zugelassenen Bewerber*innen entscheidet der vom Fakultätsrat hierfür eingesetzte Ausschuss.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!