Art: Studium
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Arts (M.A.) |
|---|---|
| Umfang | 45/75 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | Wintersemester und Sommersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät I – Sozialwissenschaften und Historische Kulturwissenschaften |
| Institut | Institut für Geschichte |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Im Master-Teilstudiengang Geschichte MA 45/75 werden u. a. folgende Kompetenzen vermittelt:
Es handelt sich um ein konsekutives Studienangebot.
Der Master-Teilstudiengang Geschichte 45/75 LP vermittelt Kenntnisse und Qualifikationen, die u.a. Arbeitsfelder in staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen, politischen Parteien, Vereinen und Verbänden, in Verlagen und in der Presse, in der Wirtschaft, in Museen und Gedenkstätten, in Einrichtungen der Erwachsenenbildung eröffnen. Sie erwerben vertiefte Kenntnisse zu Methoden der Geschichtswissenschaft und aktuellen Forschungsdiskussionen in einem selbst gewählten Arbeitsgebiet der Geschichte. Sie erlangen die Fähigkeit, sich selbständig in Fragestellungen dieses Arbeitsgebietes einzuarbeiten und eigene Forschungsprojekte zu konzipieren und zu realisieren.
Für dieses Masterstudium kombinieren Sie zwei Teilstudiengänge, die Sie zunächst gleichwertig studieren (jeweils 45 Leistungspunkte). Die Masterarbeit verfassen Sie in einem der beiden Teilstudiengänge, der dadurch zum „Hauptfach“ mit 75 LP wird. Ihr Studium hat somit einen Gesamtumfang von 120 LP.
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
Pflichtmodule (15 LP) | ||
| Klassische Texte der Historiographie und der historischen Sozialforschung | 10 | 1. |
| Forschungsmodul | 5 | 3.-4. |
Wahlpflichtbereich Vormoderne/Moderne (Gruppe A oder B ist auszuwählen) | 25 | 1.,2.o.3. |
| Gruppe A Vormoderne I: Quellenanalysen (15 LP) Moderne II: Forschungsprobleme und Forschungskontroversen (10 LP) | ||
| Gruppe B Moderne I: Quellenanalysen (15 LP) Vormoderne II: Forschungsprobleme und Forschungskontroversen (10 LP) | ||
| Wahlpflichtbereich Geschichtskultur (ein Modul ist zu wählen) | 5 | 1.,2.o.3. |
Geschichtskultur der Vormoderne (5 LP) | ||
| Wahlbereich (30 LP) | ||
| Masterarbeit¹ | 30 | 4. |
¹ Im Zwei-Fach-Master wird die Masterarbeit in einem der beiden Studienprogramme geschrieben. Sie bildet ein eigenes Modul im Umfang von 30 Leistungspunkten. Wird sie im Studienprogramm Geschichte 45/75 LP geschrieben, gelten die Bestimmungen der gültigen Studien- und Prüfungsordnung.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums führt das Studienprogramm Geschichte 45/75 LP zum Abschluss Master of Arts (M.A.), wenn in diesem Studienprogramm auch die Masterarbeit verfasst wurde.
Im Master-Teilstudiengang Geschichte 45/75 LP ist kein Pflichtpraktikum vorgesehen. Während der vorlesungsfreien Zeit ist es jedoch möglich, durch freiwillige Praktika berufsfeldbezogene Erfahrungen zu sammeln.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis
eines Abschlusses im Bachelor-Studienangebots Geschichte (mit mindestens 60 LP) oder
eines als gleichwertig festgestellten anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung
Darüber hinaus müssen Vorkenntnisse in Englisch, Latein und einer weiteren modernen Fremdsprache, die zum wissenschaftlichen Arbeiten befähigen, bei Studienbeginn nachgewiesen oder bis spätestens zum Ende des 2. Semesters erworben und nachgewiesen werden.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!