Art: Studium
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Science (M.Sc.) |
|---|---|
| Umfang | 120 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) mit Eignungsprüfung |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Medizinische Fakultät |
| Institut | Institut für Gesundheits-, Hebammen- und Pflegewissenschaften |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Im Masterstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaften zeigt sich die Einheit von Forschung und Lehre in besonderem Maße. Studierende können im Laufe ihres Studiums eigene Forschungsprojekte entwickeln und umsetzen. So eignen sie sich in Theorie und Praxis an (reflektierend und evidenzbasiert), wie Projekte in Forschungs- und Gesundheitseinrichtungen geplant, realisiert und evaluiert werden.
Neben den methodischen Kompetenzen vermittelt das Studium auch wichtige didaktische Kompetenzen und beschäftigt sich mit Instrumenten des Qualitätsmanagements. Wer erfolgreich studiert, ist anschließend in der Lage, Forschungsprozesse zu steuern bzw. zu verantworten oder auch die akademische Qualifikation der Gesundheitsberufe voranzutreiben sowie mit einem hohen Grad an Verantwortungsübernahme in Kliniken,
Pflegeeinrichtungen und Gesundheitsorganisationen mitzuwirken.
Alle Module des Studiengangs finden sich in den drei thematischen Säulen „Forschung - Lehre - Gesundheitssystemgestaltung“ wieder und bauen im Studienfortschritt aufeinander auf.
Einerseits werden Theorien und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens und Forschens in den Gesundheitsberufen, der Evidenzbasierung, der akademischen Lehre und der Gesundheitssystemgestaltung vertieft vermittelt. Andererseits werden die erworbenen Kenntnisse in eigenen Forschungsbezügen angewendet.
Die erworbene Problemlösungskompetenz (Prozesse kritisch reflektieren, auch in unvertrauten Zusammenhängen Lösungen entwickeln, evidenzbasierte Arbeit etablieren) macht Sie zu Multiplikator*innen im Gesundheitswesen.
Das Studium qualifiziert für eine Tätigkeit in Forschung und Lehre, aber auch in administrativen Bereichen, die sich etwa mit Fragen der Pflege, der Therapie, der Gesundheit und Gesundheitsbildung, des Gesundheitswesens und der Gesundheitspolitik auseinandersetzen.
Absolvent*innen könnten ...
Achtung: Das Studium bietet keinen Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Beruflichen Schulen, sondern qualifiziert für Lehrtätigkeiten an Hochschulen und in Ausbildungsstätten im Gesundheitsbereich.
Der Master-Studiengang Gesundheits- und Pflegewissenschaften 120 LP ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.
Es handelt sich um ein Vollzeitstudium in Blockwochenstruktur (i. d. R. eine Blockwoche pro Monat/vier Blockwochen pro Semester). Die Termine werden vor Studienbeginn bekanntgegeben.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Methoden der gesundheitsbezogenen Forschung | 10 | 1. |
| Konzeption und Durchführung gesund-heitsbezogener Forschung | 10 | 1. |
| Gesundheitskompetenz in den Lebensphasen | 5 | 1. |
| Epidemiologie | 5 | 2. |
| Evidence based Practice | 5 | 2. |
| Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemgestaltung | 10 | 2. |
| Hochschuldidaktik und -entwicklung in gesundheitsbezogenen Studiengängen | 10 | 2. u. 3. |
| Qualitäts- und Ressourcenmanagement in Forschung und Lehre | 5 | 3. |
| Evidenzbasierte klinische Praxis in den Lebensphasen | 5 | 3. |
| Perspektive Gesundheit: Innovation in Forschung und Bildung | 5 | 3. |
| Forschungspraktikum | 5 | 3. |
| Abschlussmodul (Masterarbeit) | 30 | 4. |
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Wahlpflichtbereich Forschungsprojekt 1 (5 LP) | ||
| Familien-, Kinder- und Jugendgesundheit | 5 | 1. |
| Gesundheit im höheren Lebensalter | 5 | 1. |
| Psychische Gesundheit | 5 | 1. |
| Onkologische Erkrankungen | 5 | 1. |
| Digitalisierung und Individualisierte Gesundheitsversorgung | 5 | 1. |
| Präventions- und Ernährungsforschung | 5 | 1. |
| Forschungsethik & Methodenentwicklung | 5 | 1. |
| Evidenzbasierte klinische Praxis | 5 | 1. |
| Gesundheitskommunikation und Health Literacy | 5 | 1. |
Wahlpflichtbereich Forschungsprojekt 2 (gesamt 10 LP, im 2. und 3. Fachsemester) | ||
Master of Science (M.Sc.)
Im Praktikumsmodul (5 LP) ist ein vierwöchiges forschungsorientiertes Praktikums zu leisten. Dies kann in einer Forschungseinrichtung, einer Klinik, einem Verlag oder in einer behördlichen oder betrieblichen Einheit erfolgen. Im Fokus des Praktikums steht eine eigene, abgeschlossene Praktikumsaufgabe im Kontext der Pflege- und Gesundheitswissenschaften.
Das Studium wird durch das Forschungsprojekt maßgeblich geprägt. Hier werden die Inhalte aus den theoretischen Veranstaltungen praktisch aufgegriffen. Unter transferorientierter Betreuung der Lehrenden werden in einer Arbeitsgruppe Ideen zu einem Forschungsprojekt entwickelt, die im ersten Semester (5 LP) in ein Studienprotokoll überführt werden. In den beiden folgenden Semestern wird das Projekt durchgeführt und mit einem publikationsreifen Manuskript abgeschlossen (10 LP).
Format: persönliches Online-Eingangsinterview
Welche Unterlagen dafür einzureichen sind und was Sie bei der Eignungsfeststellung erwartet, beschreibt diese Ordnung.
Achtung: Der Termin liegt deutlich vor der eigentlichen Bewerbungsfrist. Die Anmeldung muss bis zum 15. Mai des Bewerbungsjahres eingegangen sein, und zwar durch Einsendung der Unterlagen an Dr. Christiane Luderer:
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!