Art: Studium
Schulabschluss: ohne Abschluss
Dauer: 8 Semester
| Studienabschluss | Bachelor of Science (B.Sc.) |
|---|---|
| Umfang | 240 LP |
| Regelstudienzeit | 8 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium, praxisintegrierend |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
| Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Medizinische Fakultät |
| Institut | Institut für Gesundheits-, Hebammen- und Pflegewissenschaften |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Hebammenwissenschaft ist ein neuer Bachelor-Studiengang (erste Immatrikulation zum Wintersemester 2021/22). Hintergrund: Die bisherige schulische Ausbildung von Hebammen wird durch EU-weite Vorgaben von entsprechenden Studienangeboten abgelöst. Der Berufszugang ist künftig nur noch mit einem Studium möglich. Einen sehr guten Überblick zur aktuellen Übergangsphase gibt es beim Deutschen Hebammenverband.
Die Studierenden erwerben nicht nur den Bachelorgrad, sondern legen auch eine staatliche Prüfung ab, die das Führen der Berufsbezeichnung erlaubt. Weil parallel zum Bachelorstudium eine vollständige berufspraktische Ausbildung erfolgt, beträgt die Regelstudienzeit 8 Semester (üblich: sechs).
In den meisten Modulen werden fachliche Kenntnisse und praktische Fähigkeiten vermittelt, die sowohl Bestandteil des Studiums als auch der berufspraktischen Ausbildung sind (Vernetzung der Lerninhalte). Darüber hinaus lernen Studierende im Kleingruppenunterricht direkt am Patienten, gesundheitsberufliches Handeln fallbezogen und evidenzbasiert zu planen, zu gestalten, zu steuern und zu evaluieren. Durch gemeinsames Lernen mit Medizin-Studierenden (sowohl theoretisch als auch praktisch) wird für beide Seiten Wertschätzung und Bedeutung des interprofessionellen Arbeitens vermittelt.
Der Studiengang macht Sie fit für den Hebammenberuf, also die selbstständige fachliche Begleitung und Betreuung sowie Gesundheitsförderung von schwangeren Frauen, Gebärenden, Wöchnerinnen und Müttern mit ihren Säuglingen.
Daneben qualifizieren Sie sich für folgende Tätigkeiten:
Bestandteil des Studiengangs ist auch die Vermittlung berufspädagogischer Inhalte im Umfang von mindestens 100 Stunden (theoretische und praxisbezogene Inhalte), welche eine der Voraussetzungen für die spätere Betätigung als Praxisanleiterin bzw. Praxisanleiter ist.
Außerdem qualifiziert der Bachelorabschluss für weiterführende Studiengänge, insbesondere für einen Masterstudiengang in Hebammenwissenschaft.
Dieser Studiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
Der Studiengang beinhaltet ausschließlich Pflichtmodule, darunter mit Wissenschaftliches Schreiben und Präsentieren sowie Gesundheitsdidaktik auch zwei Module aus dem Bereich der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen.
Ein weiterer Bestandteil des Hebammenstudiums sind Praxiseinsätze (siehe Praktika).
Den Abschluss bildet eine Bachelorarbeit und ihre Verteidigung (Abschlussmodul), aber auch eine staatliche Prüfung.
Was sind Module? Was sind Leistungspunkte (LP)? Eine „erstsemestertaugliche“ Erläuterung zum Studienaufbau finden Studienanfänger*innen in unserem Welcome-Portal.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Medizinische Grundlagen I | 10 | 1. |
| Grundlagen der Hebammentätigkeit I | 5 | 1. |
| Wissenschaftliches Schreiben und Präsentieren (ASQ I) | 5 | 1. |
| Fachpraxis | 5 | 1. |
| Medizinische Grundlagen II | 5 | 2. |
| Grundlagen der Hebammentätigkeit II | 5 | 2. |
| Evidenzbasierte Praxis I | 5 | 2. |
| Die Hebamme und das multiprofessionelle Team | 5 | 2. |
| Reproduktive Zeit: Fachkenntnis, Diagnostik und Beratung | 5 | 2. |
| Theoretische Grundlagen der Gesundheits- und Hebammenwissenschaft | 5 | 3. |
| Medizinische Psychologie und Entwicklungspsychologie | 5 | 3. |
| Ethik und Geschichte | 5 | 3. |
| Hebammenhandeln in der Schwangerschaft | 5 | 3. |
| Hebammenhandeln bei der Geburt I | 5 | 3. |
| Evidenzbasierte Praxis II | 5 | 4. |
| Medizinische Soziologie und Pädagogik | 5 | 4. |
| Hebammenhandeln im Wochenbett | 5 | 4. |
| Hebammenhandeln in der Säuglingszeit | 5 | 4. |
| Hebammenhandeln bei der Geburt II | 5 | 4. |
| Gesundheitsdidaktik (ASQ II) | 5 | 5. |
| Qualitätsmanagement | 5 | 5. |
| Hebammen und vulnerable Familien | 5 | 5. |
| Familiengesundheit, Frühe Hilfen und Kinderschutz | 5 | 5. |
| Gesundheit und Gesundheitsförderung | 5 | 6. |
| Zivil- und Sozialrecht | 5 | 6. |
| Case Management | 5 | 6. |
| Hebammenhandeln: ambulante Betreuungsprozesse | 5 | 6. und 7. |
| Abschlussmodul (Bachelorarbeit) | 10 | 7. |
| Hebammenhandeln bei Besonderheiten in der Schwangerschaft | 10 | 7. und 8. |
| Hebammenhandeln bei Besonderheiten der Geburt | 10 | 7. und 8. |
| Hebammenhandeln bei Besonderheiten in der postpartalen Zeit | 10 | 8. |
Im Unterschied zu anderen Studiengängen müssen die Lehrveranstaltungen regelmäßig besucht werden. Dies ist erfüllt, wenn die Studierenden bei mindestens 85 Prozent der Lehrveranstaltungen anwesend waren. Dies gilt nicht für Praxiseinsätze (Anwesenheitsquote 90 Prozent, siehe Praktika).
Voraussetzung für die Verleihung des akademischen Grades eines Bachelor of Science und zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme sind das erfolgreich abgeschlossene Studium und das Bestehen der staatlichen Prüfung.
Das Studium beinhaltet zwei Arten von Praxiseinsätzen:
Studierende müssen zu mindestens 90 Prozent der gesamten Praxiseinsätze anwesend sein und ihre ausgeübten Tätigkeiten in einem Praxisbegleitbuch dokumentieren. Dies ist die Teilnahmevoraussetzung für den praktischen Teil der staatlichen Prüfung.
Zum Bachelorstudium kann zugelassen werden, wer über folgende Zulassungsvoraussetzungen verfügt:
ein Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung oder der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung im Sinne von § 10 Absatz 1 Nr. 1b HebG,[AB1]
Weitere Zugangsvoraussetzungen sind der Nachweis
1. eines Vertrages zur akademischen Hebammenausbildung mit einer der beiden verantwortlichen Praxiseinrichtungen gemäß § 6 Absatz 4 und
2. eines mindestens vierwöchigen Vorpraktikums i.S.v. § 4. Bewerber/innen, welche bereits die Ausbildung zur Hebamme bestanden oder endgültig nicht bestanden haben, können nicht zum Bachelorstudium „Hebammenwissenschaft“ zugelassen werden.
[AB1]Heißt das, dass man nicht zwingend die Allgemeine Hochschulreife benötigt? Im HebG heißt es, dass man einen Abschluss einer mind. zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung braucht oder eben den Ausbildungsabschluss. Gehört da beispielsweise auch die Fachhochschulreife dazu?
[SA2]Als kann-Bestimmung, weil sich die Studierenden vielleicht auch mehrfach bewerben möchten und dann nicht verschiedene Muster benötigen bzw. weil die Ärzte evtl. ihr eigenes Muster verwenden wollen
[AB3]Erfolgt hier nicht bereits eine Zulassung? Kann denn jemand diese Ausbildung beginnen, ohne dann ins Studium zu gehen?
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!