Hebammenwissenschaft (Bachelor of Science (B.Sc.) – 240 LP)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Infos

Art: Studium

Schulabschluss: ohne Abschluss

Dauer: 8 Semester

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Allgemeine Informationen

Studienabschluss Bachelor of Science (B.Sc.)
Umfang 240 LP
Regelstudienzeit 8 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium, praxisintegrierend
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsbeschränkt (Uni-NC)
Studieren ohne Hochschulreife ja (Details)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Medizinische Fakultät
Institut Institut für Gesundheits-, Hebammen- und Pflegewissenschaften
Akkreditierung akkreditiert

Charakteristik und Ziele

Hebammenwissenschaft ist ein neuer Bachelor-Studiengang (erste Immatrikulation zum Wintersemester 2021/22). Hintergrund: Die bisherige schulische Ausbildung von Hebammen wird durch EU-weite Vorgaben von entsprechenden Studienangeboten abgelöst. Der Berufszugang ist künftig nur noch mit einem Studium möglich. Einen sehr guten Überblick zur aktuellen Übergangsphase gibt es beim Deutschen Hebammenverband.

Die Studierenden erwerben nicht nur den Bachelorgrad, sondern legen auch eine staatliche Prüfung ab, die das Führen der Berufsbezeichnung erlaubt. Weil parallel zum Bachelorstudium eine vollständige berufspraktische Ausbildung erfolgt, beträgt die Regelstudienzeit 8 Semester (üblich: sechs).

In den meisten Modulen werden fachliche Kenntnisse und praktische Fähigkeiten vermittelt, die sowohl Bestandteil des Studiums als auch der berufspraktischen Ausbildung sind (Vernetzung der Lerninhalte). Darüber hinaus lernen Studierende im Kleingruppenunterricht direkt am Patienten, gesundheitsberufliches Handeln fallbezogen und evidenzbasiert zu planen, zu gestalten, zu steuern und zu evaluieren. Durch gemeinsames Lernen mit Medizin-Studierenden (sowohl theoretisch als auch praktisch) wird für beide Seiten Wertschätzung und Bedeutung des interprofessionellen Arbeitens vermittelt.

Berufsperspektiven

Der Studiengang macht Sie fit für den Hebammenberuf, also die selbstständige fachliche Begleitung und Betreuung sowie Gesundheitsförderung von schwangeren Frauen, Gebärenden, Wöchnerinnen und Müttern mit ihren Säuglingen.

Daneben qualifizieren Sie sich für folgende Tätigkeiten:

  • Leitung von Organisationseinheiten auf unterer und mittlerer Ebene
  • Weiterbildungstätigkeiten im Gesundheits- und Bildungssektor
  • wissenschaftliche Forschungsassistenz und -mitarbeit
  • Mitwirkung bei Sachverständigentätigkeiten

Bestandteil des Studiengangs ist auch die Vermittlung berufspädagogischer Inhalte im Umfang von mindestens 100 Stunden (theoretische und praxisbezogene Inhalte), welche eine der Voraussetzungen für die spätere Betätigung als Praxisanleiterin bzw. Praxisanleiter ist.

Außerdem qualifiziert der Bachelorabschluss für weiterführende Studiengänge, insbesondere für einen Masterstudiengang in Hebammenwissenschaft.

Akkreditierung

Dieser Studiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.

Struktur des Studiums

Der Studiengang beinhaltet ausschließlich Pflichtmodule, darunter mit Wissenschaftliches Schreiben und Präsentieren sowie Gesundheitsdidaktik auch zwei Module aus dem Bereich der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen.

Ein weiterer Bestandteil des Hebammenstudiums sind Praxiseinsätze (siehe Praktika).

Den Abschluss bildet eine Bachelorarbeit und ihre Verteidigung (Abschlussmodul), aber auch eine staatliche Prüfung.

Was sind Module? Was sind Leistungspunkte (LP)? Eine „erstsemestertaugliche“ Erläuterung zum Studienaufbau finden Studienanfänger*innen in unserem Welcome-Portal.

Studieninhalt

ModulbezeichnungLPempf. Sem.
Medizinische Grundlagen I101.
Grundlagen der Hebammentätigkeit I51.
Wissenschaftliches Schreiben und Präsentieren (ASQ I)51.
Fachpraxis51.
Medizinische Grundlagen II52.
Grundlagen der Hebammentätigkeit II52.
Evidenzbasierte Praxis I52.
Die Hebamme und das multiprofessionelle Team52.
Reproduktive Zeit: Fachkenntnis, Diagnostik und Beratung52.
Theoretische Grundlagen der Gesundheits- und Hebammenwissenschaft53.
Medizinische Psychologie und Entwicklungspsychologie53.
Ethik und Geschichte53.
Hebammenhandeln in der Schwangerschaft53.
Hebammenhandeln bei der Geburt I53.
Evidenzbasierte Praxis II54.
Medizinische Soziologie und Pädagogik54.
Hebammenhandeln im Wochenbett54.
Hebammenhandeln in der Säuglingszeit54.
Hebammenhandeln bei der Geburt II54.
Gesundheitsdidaktik (ASQ II)55.
Qualitätsmanagement55.
Hebammen und vulnerable Familien55.
Familiengesundheit, Frühe Hilfen und Kinderschutz55.
Gesundheit und Gesundheitsförderung56.
Zivil- und Sozialrecht56.
Case Management56.
Hebammenhandeln: ambulante Betreuungsprozesse56. und 7.
Abschlussmodul (Bachelorarbeit)107.
Hebammenhandeln bei Besonderheiten in der Schwangerschaft107. und 8.
Hebammenhandeln bei Besonderheiten der Geburt107. und 8.
Hebammenhandeln bei Besonderheiten in der postpartalen Zeit108.

Im Unterschied zu anderen Studiengängen müssen die Lehrveranstaltungen regelmäßig besucht werden. Dies ist erfüllt, wenn die Studierenden bei mindestens 85 Prozent der Lehrveranstaltungen anwesend waren. Dies gilt nicht für Praxiseinsätze (Anwesenheitsquote 90 Prozent, siehe Praktika).

Studienabschluss

Voraussetzung für die Verleihung des akademischen Grades eines Bachelor of Science und zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme sind das erfolgreich abgeschlossene Studium und das Bestehen der staatlichen Prüfung.

Praktika

Das Studium beinhaltet zwei Arten von Praxiseinsätzen:

  • Praxiseinsätze im Rahmen einzelner Module gemäß der Modulbeschreibungen in einem Gesamtumfang von maximal 600 Stunden
  • Praxiseinsätze außerhalb von Modulen in einem Gesamtumfang von mindestens 1.600 Stunden.

Studierende müssen zu mindestens 90 Prozent der gesamten Praxiseinsätze anwesend sein und ihre ausgeübten Tätigkeiten in einem Praxisbegleitbuch dokumentieren. Dies ist die Teilnahmevoraussetzung für den praktischen Teil der staatlichen Prüfung.

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Bachelorstudium kann zugelassen werden, wer über folgende Zulassungsvoraussetzungen verfügt:

ein Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung oder der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung im Sinne von § 10 Absatz 1 Nr. 1b HebG,[AB1] 

  1. ein erweitertes Führungszeugnis, das frühestens drei Monate vor dem Ende der Bewerbungsfrist ausgestellt wurde (d.h. nach dem 15. April des Bewerbungsjahres),
  2. eine ärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Eignung zur Absolvierung des Hebammenstudiums; dafür kann[SA2]  das Muster gemäß Anlage 2 verwendet werden,
  3. die Bescheinigung des Praktikumsausschusses hinsichtlich der Anerkennung des mindestens vierwöchigen Vorpraktikums gemäß § 4 und
  4. der Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung mit mindestens einer der beiden verantwortlichen Praxiseinrichtungen gemäß § 6 Absatz 4, der erst mit Zulassung und Immatrikulation an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wirksam wird.  [AB3] 

 Weitere Zugangsvoraussetzungen sind der Nachweis

1. eines Vertrages zur akademischen Hebammenausbildung mit einer der beiden verantwortlichen Praxiseinrichtungen gemäß § 6 Absatz 4 und

2.  eines mindestens vierwöchigen Vorpraktikums i.S.v. § 4. Bewerber/innen, welche bereits die Ausbildung zur Hebamme bestanden oder endgültig nicht bestanden haben, können nicht zum Bachelorstudium „Hebammenwissenschaft“ zugelassen werden.

  1. Dem Zulassungsantrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
  1. das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung oder der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung im Sinne von § 10 Absatz 1 Nr. 1b HebG,[AB1] 
  2. ein erweitertes Führungszeugnis, das frühestens drei Monate vor dem Ende der Bewerbungsfrist ausgestellt wurde (d.h. nach dem 15. April des Bewerbungsjahres),
  3. eine ärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Eignung zur Absolvierung des Hebammenstudiums; dafür kann[SA2]  das Muster gemäß Anlage 2 verwendet werden,
  4. die Bescheinigung des Praktikumsausschusses hinsichtlich der Anerkennung des mindestens vierwöchigen Vorpraktikums gemäß § 4 und
  5. der Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung mit mindestens einer der beiden verantwortlichen Praxiseinrichtungen gemäß § 6 Absatz 4, der erst mit Zulassung und Immatrikulation an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wirksam wird.  [AB3] 

 [AB1]Heißt das, dass man nicht zwingend die Allgemeine Hochschulreife benötigt? Im HebG heißt es, dass man einen Abschluss einer mind. zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung braucht oder eben den Ausbildungsabschluss. Gehört da beispielsweise auch die Fachhochschulreife dazu?

 [SA2]Als kann-Bestimmung, weil sich die Studierenden vielleicht auch mehrfach bewerben möchten und dann nicht verschiedene Muster benötigen bzw. weil die Ärzte evtl. ihr eigenes Muster verwenden wollen

 [AB3]Erfolgt hier nicht bereits eine Zulassung? Kann denn jemand diese Ausbildung beginnen, ohne dann  ins Studium zu gehen?

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