Art: Studium
Bereich: Wirtschaft und Verwaltung
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Science (M.Sc.) |
|---|---|
| Umfang | 120 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
| Institut | Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Der interdisziplinär ausgerichtete Master-Studiengang Human Resources Management 120 LP bündelt Perspektiven aus den wirtschafts-, sozial- und rechtswissenschaftlichen sowie psychologischen Disziplinen. Ziel ist die Ausbildung von Fach- und Führungskräften, die durch ihr Denken und Handeln proaktiv zur Gestaltung der Arbeitswelt 4.0 beitragen und aktuelle und zukünftige Herausforderungen der Personalarbeit bewältigen können
Dem Ansatz des Engaged Scholarship folgend, strebt der Studiengang eine enge Verzahnung von Forschung und Praxis an. Hierdurch sollen Expert*innen ausgebildet werden, die in der Lage sind, durch Generierung relevanter wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Weiterentwicklung sowohl der betrieblichen HR-Praxis als auch der Forschungscommunity beizutragen.
Der Studiengang richtet sich insbesondere an Studierende,
Der Masterstudiengang qualifiziert Absolvent*innen für eine strategisch ausgerichtete Tätigkeit im HR-Bereich. Berufliche Einstiegsmöglichkeiten bieten sich insbesondere bei
Typischen Berufsfelder sind:
Vermittlung und Anwendung von Methodenkompetenz
Der Master-Studiengang Human Resources Management ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.
Pflichtmodule einschließlich Abschlussmodul Master "Human Resources Management" (60 LP)
Wahlpflichtmodule (60 Leistungspunkte)
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Pflichtmodule (60 LP) | ||
| Arbeitsrecht I | 5 | 1. |
| Organization Theory for Research and Practice | 5 | 1. |
People Analytics | 5 | 1. |
| Strategische Organisationsgestaltung und Change Management | 5 | 1. |
Innovationsorientierte Personalentwicklung | 5 | 2. |
Strategisches HRM | 5 | 2. |
| Seminar HRM and Business Governance | 5 | 2.o.4. |
Abschlussmodul „Master Human Resources Management“ (Masterarbeit) | 20 | 3.o.4. |
| Mündliche Abschlussprüfung | 5 | 4. |
| Wahlpflichtmodule (60 LP) | ||
1. Kernbereich der BWL u.a.*
| 10 | 1.,2.o.3. |
2.HRM und Methoden u.a.*
| 10 | 1.-4. |
3. HRM und Innovation u.a.*
| 10 | 1.-4. |
4. HRM und Strategie u.a.*
| 10 | 1.-4. |
5. HRM und Digitalisierung u.a.*
| 10 | 1.-4. |
6. Vertiefungsrichtung (Wahl einer der folgenden Vertiefungsrichtungen)
| 10 | 1.-4. |
* Die vollständige Modulübersicht entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung.
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Master of Science (M.Sc.)
Das Masterstudium HRM ist stark auf Eigenaktivität der Studierenden aufgebaut. Die Vermittlung von Methodenkompetenz ist ein wichtiger Bestandteil des Studiums. In allen Lehrveranstaltungen werden die nachfolgenden Schlüsselqualifikationen als didaktisches Prinzip beachtet und in speziellen Veranstaltungen, z. B. in Fallstudien- und Case-Study-Seminaren und Übungen explizit vermittelt.
In den angebotenen Praxisseminaren haben die Studierenden die Möglichkeit, in Kooperation mit Unternehmen personal-wirtschaftliche, organisationswissenschaftliche, sozialwissenschaftliche und rechtliche Fragestellungen an konkreten Praxisprojekten zu behandeln.
Im Hinblick auf den Berufseinstieg nach dem Studium ist es wünschenswert, ein Praktikum zu absolvieren. Das Praktikum ist kein Bestandteil des Studiengangs und muss von den Studierenden eigenverantwortlich organisiert werden. Der Inhalt des Praktikums sollte einen Bezug zum Studium aufweisen.
Den Studierenden wird empfohlen, ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu studieren. Die Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität unterhält mit mehreren Hochschulen im Ausland Partnerschaften, die einen Austausch von Studierenden einschließen. Studierende können Auslandsaufenthalte aber auch in eigener Initiative organisieren und gestalten. Studierende werden zu einem geplanten Auslandsstudium durch die Fakultät beraten und während des Austauschs organisatorisch begleitet.
Vor Aufnahme des Auslandsstudiums sollte ein Learning-Agreement hinsichtlich der Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen mit dem Wirtschaftswissenschaftlichen Bereichs vereinbart werden.
Der berufsqualifizierende Hochschulabschluss ist durch ein abgeschlossenes Bachelorstudium in einem wirtschaftswissenschaftlich orientierten Studiengang (mindestens 60 LP) oder durch einen vergleichbaren Abschluss mit mindestens der Abschlussnote 2,5 in einem wirtschaftswissenschaftlich orientierten Studiengang (mindestens 60 LP) nachzuweisen.
Fundierte Englischkenntnisse sowie der sichere Umgang mit englischsprachiger Literatur werden dringend empfohlen. Sprachnachweise sind zwar nicht obligatorisch, werden aber im Auswahlverfahren (neben weiteren Kriterien) positiv berücksichtigt.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!