Art: Studium
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Arts (M.A.) |
|---|---|
| Umfang | 45/75 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | Wintersemester und Sommersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät I – Sozialwissenschaften und Historische Kulturwissenschaften |
| Institut | Orientalisches Institut, Seminar für Japanologie |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Schwerpunkt des Studiums der Japanologie ist die wissenschaftliche Beschäftigung mit Japan im 19., 20. und 21. Jahrhundert. Gegenstand der Ausbildung sind die Teilbereiche Geschichte und Kultur, Gesellschaft und Politik Japans. Diese Aspekte werden sowohl mit sozial- als auch mit kulturwissenschaftlichen Methoden untersucht.
Im Rahmen der Sprachausbildung werden fortgeschrittene rezeptive und produktive Fertigkeiten in der japanischen Gegenwartssprache (Leseverstehen, Schreiben, Hörverstehen und Sprechen) vermittelt.
Ziel des Studienangebots sind fachvertiefende Kenntnisse der japanischen Geschichte, Gesellschaft und Wirtschaft sowie die Fähigkeit sich in einem japanischsprachigen, forschungsorientierten Kontext bewegen zu können.
Bei dem Master-Teilstudiengang Japanologie handelt es sich um ein konsekutives Master-Studienangebot; d.h. es führt die fachlichen und methodischen Inhalte des BA-Studienangebots Japanologie weiter, zugleich ist es fachvertiefend und forschungsorientiert ausgerichtet.
In dem Teilstudiengang werden die folgenden Kompetenzen vermittelt:
Das Studienprogramm qualifiziert für folgende Berufsfelder: Tätigkeit in Wissenschaft und wissenschaftsnahen Einrichtungen, Einsatz in Unternehmen und anderen Organisationen in den Bereichen Industrie, Handel, Banken, Touristik, Unternehmensberatung, Politikberatung, Internationale Beziehungen, Bildung, Verwaltung, Medien u.a. Je nach Wahl des zweiten Master-Faches erfolgt die Qualifikation für unterschiedliche Berufsfelder.
Dieser Teilstudiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
Japanologie 45/75 LP ist frei mit allen Master-Teilstudiengängen 45/75 LP der Uni Halle kombinierbar.Jedoch wird aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung die Kombination mit einem folgender Studienangeboten empfohlen: Ethnologie, Geschichte, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politikwissenschaft oder Soziologie.
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Fortgeschrittenenkurs Japanisch | 10 | 1.u.2. |
| Modul zur Geschichte und Kultur Japans | 10 | 1.o.3. |
| Modul zur Gesellschaft Japans | 10 | 2. |
| Modul zur Politik Japans | 10 | 1.o.3. |
| Forschungs- und Kolloquienmodul | 5 | ab 3. |
| Masterarbeit¹ | 30 | 4. |
¹ Im Zwei-Fach-Master wird die Masterarbeit in einem der beiden Studienprogramme geschrieben. Sie bildet ein eigenes Modul im Umfang von 30 Leistungspunkten. Wird sie im Studienprogramm Japanologie 45/75 LP geschrieben, gelten die Bestimmungen der gültigen Studien-und Prüfungsordnung.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums führt das Studienprogramm Japanologie 45/75 LP zum Abschluss Master of Arts (M.A.), wenn in diesem Studienprogramm auch die Masterarbeit verfasst wurde.
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis
In Ausnahmefällen werden Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studienganges, die weniger als 90 Leistungspunkte in Modulen mit japanwissenschaftlicher Ausrichtung erbracht haben oder Absolventinnen und Absolventen nicht japanwissenschaftlicher Studiengänge zugelassen.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!