Katholische Religion (Erstes Staatsexamen Lehramt an Gymnasien – 100 LP)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Infos

Art: Studium

Schulabschluss: ohne Abschluss

Dauer: 9 Semester

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Allgemeine Informationen

Studienabschluss Erstes Staatsexamen Lehramt an Gymnasien
Umfang 100 LP
Regelstudienzeit 9 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei (ohne NC)
Studieren ohne Hochschulreife ja (Details)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen nein
Fakultät Philosophische Fakultät III – Erziehungswissenschaften
Institut Institut für Katholische Theologie und ihre Didaktik

Charakteristik und Ziele

Das Studium der Katholischen Theologie bedeutet, sich auf kritische Weise, argumentierend und analysierend mit den Inhalten des christlichen Glaubens und den Grundüberzeugungen christlicher Lebensführung auseinanderzusetzen.

Aktuelle Herausforderungen geben dabei die Perspektive vor, unter denen nach den biblischen Grundlagen des christlichen Glaubens und ihrer geschichtlichen Entfaltung gefragt wird. Darüber hinaus steht die Theologie im Austausch mit zahlreichen anderen Wissenschaften und vermittelt auf diese Weise vielfältige Bildung.

Im Vordergrund des Lehramtsstudiums steht die Frage einer angemessenen Umsetzung dieser Auseinandersetzung im Schulunterricht. Das Studium der Katholischen Religion soll die Fähigkeit vermitteln, religiöse Bildungsprozesse anzustoßen und kompetent zu begleiten. Das Studium der katholischen Religion steht allen Interessierten offen. Für eine spätere Berufstätigkeit als Religionslehrer/in ist die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche Voraussetzung.

Neben einer Tätigkeit im Schuldienst eröffnet ein Abschluss in Katholischer Theologie Zugang zu anderen Berufsfeldern in Kirche, Wirtschaft, Öffentlichkeit und Medien.

Kirchliche Studienbegleitung

Voraussetzung zur Erteilung von Katholischem Religionsunterricht im Staatsdienst ist die entsprechende fachliche Qualifikation, die durch das mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossene Hochschulstudium erlangt wird. Außerdem müssen katholische Religionslehrerinnen und -lehrer die Missio Canonica bzw. für das Referendariat vor der Zweiten Staatsprüfung die sogenannte vorläufige Unterrichtserlaubnis besitzen. Diese wird auf Antrag durch den jeweiligen Ortsbischof verliehen.

Über die Voraussetzungen, die dabei durch die Antragstellenden erfüllt werden müssen, informiert die Homepage des zuständigen Bistums.

Darum Halle!

Das Studium der katholischen Theologie in Halle findet in einem anregenden Umfeld statt: Die evangelische ­Theologische Fakultät liegt wie das Institut für ­Katholische Theologie und ihre Didaktik auf dem Gelände der ­Franckeschen Stiftungen, wo sich noch weitere pädagogische und geisteswissenschaftliche Einrichtungen finden.

Durch die Integration des Instituts in die ­Philosophische Fakultät III – Erziehungswissenschaften lernen unsere Studierenden direkt an derjenigen Fakultät der ­Martin-Luther-Universität, die für das gesamte ­erziehungswissenschaftliche Studium zuständig ist.

Darüber hinaus ist das gesellschaftliche Umfeld für ein Studium der Theologie eine interessante ­Herausforderung: Halle ist mehrheitlich konfessionslos geprägt.

Struktur des Studiums

Lehramt an Gymnasien

  • Bildungswissenschafte (Pädagogik und Pädagogische Psychologie) - 35 LP
  • Fach I (Fachwissenschaft und Fachdidaktik) - 95 LP (Musik oder Kunst 125 LP)
  • Fach II (Fachwissenschaft und Fachdidaktik) - 90 LP (Musik oder Kunst 120 LP)
  • Schulpraktika - 15 LP
  • Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer/innen: Kommunikation, Heterogenität und Inklusion - 5 LP
  • Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum (AuPP) - 5 LP
  • Wissenschaftliche Hausarbeit - 15 LP
  • Abschlussprüfung - 10 LP

Katholische Religion kann als Fach I oder Fach II gewählt werden.

Folgende Einschränkungen sind bei der Kombination mit einem weiteren Fach zu beachten:

  • Katholische Religion darf nicht mit Evangelischer Religion, Ethik oder Philosophie kombiniert werden. Die drei Fächer dürfen dann auch nicht als Erweiterungsfächer (Drittfächer) gewählt werden.

Weitere Informationen zum Studium des Lehramts an Gymnasien finden Sie im Studienangebot unter folgendem Link: Lehramt an Gymnasien

Das modularisierte Lehramtsstudium

Die Lehramtsstudiengänge werden in Form von Modulen angeboten. Ein Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Praktika etc.), die eine thematische Einheit bilden, zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind, klar definierte Anforderungen haben und nach Bestehen aller Modulprüfungen/ Modulteilprüfungen die Vergabe von Leistungspunkten (LP) vorsehen. Modulprüfungen finden studienbegleitend statt, bestimmte Module fließen mit einer Gewichtung von insgesamt 60% in die jeweilige Fachnote des Ersten Staatsexamens ein.

Leistungspunkte (LP)/ ECTS:
ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein Leistungspunktesystem zur Anrechnung von Studienleistungen, um diese einheitlich zu bewerten.
Leistungspunkte geben den gesamten Lernaufwand der Studierenden wieder und umfassen somit den Zeitaufwand für die unmittelbare Präsenz in den Lehrveranstaltungen, für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes und den Prüfungsaufwand.

Das Lehramt an Gymnasien umfasst insgesamt 270 Leistungspunkte, bei einer Kombination mit Musik oder Kunst 300 Leistungspunkte.

Studieninhalt

Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.

Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung

ModulbezeichnungLPempf.
Sem.
Pflichtmodule (100 LP)
Einführung in die Praktische Theologie/Religionspädagogik51.
Praktisch-theologische Handlungsfelder51.
Fundamentaltheologie I: Glaube und Wissen51.
Fundamentaltheologie II: Religion und Religiosität51.
Einführung in die Historische Theologie und ihre Methoden51.
Themen und Fragestellungen der Historischen Theologie51.
Fachdidaktik I: Didaktik des katholischen Religionsunterrichts51.
Bibelwissenschaften51.-4.
Exegese des Alten Testaments51.-4.
Exegese des Neuen Testaments51.-4.
Dogmatik I: Der Gott Jesu Christi53.
Dogmatik II: Geschichte Gottes mit den Menschen53.
Dogmatik III: Die Kirche - Zeichen und Werkzeug des Heils53.
Theologische Ethik I: Bedingungen und Horizonte menschlichen Handelns53.
Fachdidaktik II: Planung, Strukturierung und Reflexion von Religionsunterricht104.
Theologische Ethik II: Konkretionen der Individual- und Sozialethik54.
Fachdidaktik III: Fallbezogene Reflexion religionsunterrichtlicher Praxis55.u.6.
Schulpraktikum Katholische Religion105.u.6.

Nähere Informationen zu den Modulen finden Sie unter:
https://www.kaththeol.uni-halle.de/studium/module/

Zulassungsvoraussetzungen

  • Für das Lehramtsstudium allgemein: Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur)
    bzw. Einstieg über Probestudium für beruflich Qualifizierte
  • Für das Unterrichtsfach Katholische Religion: zunächst keine zusätzlichen Voraussetzungen.

Aber:

Die für das Lehramt Gymnasium bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung geforderten Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch können an der Universität erworben werden (Nachweis durch Latinum und Graecum oder die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Sprachkursen im Umfang von je acht Semesterwochenstunden einschließlich einer mit mindestens „ausreichend“ bestandenen Klausur).

Später wichtig für die Berufsaufnahme:
Voraussetzung zur Erteilung von Katholischem Religionsunterricht im Staatsdienst ist die entsprechende fachliche Qualifikation, die durch das mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossene Hochschulstudium erlangt wird. Außerdem müssen katholische Religionslehrer:innen die Missio Canonica bzw. für das Referendariat vor der Zweiten Staatsprüfung die sogenannte vorläufige Unterrichtserlaubnis besitzen. Diese wird auf Antrag durch den jeweiligen Ortsbischof verliehen.
Über die Voraussetzungen, die dabei durch die Antragstellenden erfüllt werden müssen, informiert die Website des zuständigen Bistums.

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