Art: Studium
Schulabschluss: ohne Abschluss
Dauer: 6 Semester
| Studienabschluss | Bachelor of Arts (B.A.) |
|---|---|
| Umfang | 180 LP |
| Regelstudienzeit | 6 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät I – Sozialwissenschaften und Historische Kulturwissenschaften |
| Institut | Institut für Kunstgeschichte, Archäologien und Klassische Altertumswissenschaften |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Klassisches Altertum präsentiert Inhalte und Methoden der vier altertumswissenschaftlichen Fächer
und ihrer verschiedenen Teilgebiete. Es werden Grundkenntnisse und -fähigkeiten der beteiligten Disziplinen vermittelt. Studierende lernen darüber hinaus, Inhalte und Methoden kritisch zu reflektieren und die gewonnenen Kenntnisse zu präsentieren. Sie werden sowohl zum selbständigen Arbeiten (unter guter Betreuung) als auch zu Teamwork und konstruktivem Dialog befähigt.
Im 180-LP-Bachelor werden Studierende zu Allroundern ihres Fachgebiets mit ausgewogenem Anteil aller oben dargestellter altertumswissenschaftlichen Disziplinen.
Kaum eine andere Universität bietet die Möglichkeit, unter einem Dach alle Fächer, die sich mit der griechisch-römischen Antike befassen, in einem Bachelor-Studienangebot kennenzulernen und zugleich einen individuellen Interessenschwerpunkt zu setzen.
In Frage kommen vor allem wissenschaftliche Tätigkeiten in Bibliotheken, Archiven, Museen, Galerien, in der Tourismusbranche, in der Erwachsenenbildung, in der Publizistik bzw. im Journalismus und dramaturgisch beratend in Theatern.
Dieser Studiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
Was sind Module? Was sind Leistungspunkte (LP)? Eine „erstsemestertaugliche“ Erläuterung zum Studienaufbau finden Studienanfänger*innen in unserem Welcome-Portal.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Basismodul Lateinische Sprache | 15 | 1.u.2. |
| Basismodul Griechische Sprache | 5 | 1. |
| ASQ I | 5 | 1. |
| Grundlagen der Klassischen Archäologie | 5 | 1. |
| Einführung in die lateinische Schriftkunde | 5 | 1. |
| Aufbaumodul Griechische Sprache | 10 | 2. |
| Gegenstandsspezifische Themen der Klassischen Archäologie I | 5 | 2. |
| Griechenland in der Archaik und Klassik | 5 | 2.o.4. |
| ASQ II | 5 | 2. |
| Gegenstandsspezifische Themen der Klassischen Archäologie II | 10 | 3. |
| Hellenismus und frühe/ klassische römische Republik | 10 | 3.o.5. |
| Vertiefungsmodul Griechische Sprache | 5 | 3. |
| Basismodul Lateinische Literatur der Antike | 10 | 3.u.4. |
| Basismodul Griechische Literatur: Frühzeit/ Klassik | 10 | 4. |
| Späte römische Republik/ frühe Kaiserzeit | 5 | 4.o.2. |
| Antike Architektur | 10 | 4. |
| Hohe Kaiserzeit bis Spätantike | 10 | 5.o.3. |
| Tagesexkursion in ein deutsches Museum | 5 | 5. |
| Vertiefungsmodul Griechische Literatur: Kaiserzeit/ Hellenismus | 10 | 5. |
| Vertiefungsmodul Lateinische Literatur der Antike | 10 | 5.u.6. |
| Materielle Kultur der Antike | 5 | 6. |
Wahlpflichtmodul
| 10 | 6. |
| Bachelorarbeit | 10 | 6. |
Zu den Allgemeinen Schlüsselqualifikationen zählen Präsentations- und Sprachenkenntnisse sowie schriftliche, mündliche soziale und/oder interkulturelle Kompetenzen, Kompetenzen also, die den späteren Berufseinstieg unterstützen sollen (www.asq.uni-halle.de).
empfohlen: Französisch/Italienisch
Die Bachelorarbeit ist obligatorisch und bildet ein eigenes Modul im Umfang von 10 LP. Näheres regelt die für den Studiengang gültige Studien- und Prüfungsordnung.
Ein Praktikum wird im Hinblick auf den Berufseinstieg nach dem Studium empfohlen, ist aber nicht Bestandteil des Studiengangs.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).
Laut Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt haben auch qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit, über die Teilnahme an einer Feststellungsprüfung die Studienberechtigung für den Studiengang zu erlangen.
Darüber hinaus müssen Englischkenntnisse (drei aufsteigende
Schuljahre) und das Kleine Latinum oder eine gleichwertige
ausländische Qualifikation (in diesem Fall ist eine Bescheinigung des Studien- und Prüfungsausschusses über die Gleichwertigkeit vorzulegen) nachgewiesen werden.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!