Art: Studium
Bereich: Bildung und Forschung
Schulabschluss: ohne Abschluss
Dauer: 9 Semester
| Abschluss | Erstes Staatsexamen Lehramt an Förderschulen |
|---|---|
| Umfang | 270 LP |
| Regelstudienzeit | 9 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | abhängig von der Fächerwahl (siehe Bewerbung/Einschreibung) |
| Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | nein |
| Fakultät | Zentrum für Lehrer*innenbildung |
Lernen ist nicht leicht, und viele Kinder benötigen intensive Förderung und ganz besondere individuelle Unterstützung. Dafür sind ausgebildete Lehrkräfte erforderlich, die mit den speziellen Bedürfnissen ihrer Schüler*innen umgehen können.
Die Ausbildung zur Lehrkraft an Förderschulen erfolgt in zwei Phasen:
Für das Lehramt an Förderschulen wählen Sie eine der folgenden Kombinationen zweier rehapädagogischer Fachrichtungen:
Außerdem wählen Sie entweder ein Sekundarschulfach oder zwei Grundschulfächer (siehe „Struktur des Studiums“).
Wichtig: Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Gesamtstruktur des Lehramtsstudiums und die allgemeinen Inhalte. Für das Gesamtbild zu Ihrem Studium müssen Sie unbedingt auch die Links zu a) ihrer gewählten rehapädagogischen Fachrichtungskombination und b) ihres gewählten Sekundarschulfachs oder ihrer beiden gewählten Grundschulfächer beachten!
Mit dem Ersten Staatsexamen (Abschluss des Studiums) können Sie sich für die zweite Phase der Lehrer*innenausbildung bewerben, für den Vorbereitungsdienst. Dieser kann grundsätzlich auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden kann. Anfragen für die Bewerbung sind an die im jeweiligen Bundesland zuständige Stelle zu richten.
Im Land Sachsen-Anhalt dauert der Vorbereitungsdienst derzeit 16 Monate.
Während des Vorbereitungsdienstes arbeiten Sie bereits an einer Schule, hospitieren und unterrichten unter Anleitung einer Mentorin oder eines Mentors. Dazu müssen begleitende Studienseminare belegt werden.
Am Ende des Vorbereitungsdienstes legen Sie das Zweite Staatsexamen ab und können sich damit um eine Anstellung als Lehrer*in im staatlichen Schuldienst bewerben.
| Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik – 20 LP |
| Rehabilitationspädagogische Psychologie – 15 LP |
Bildungswissenschaften (Pädagogik und Pädagogische Psychologie) – 30 LP |
Rehapädagogische Fachrichtung I – 35 LP (inkl. rehapädagogischem Schulpraktikum) |
Rehapädagogische Fachrichtung II – 35 LP (inkl. rehapädagogischem Schulpraktikum) |
Übergreifende Fachrichtungsmodule – 20 LP (inkl. außerschulischem pädagogischen Praktikum/ Sozialpraktikum) |
Förderdiagnostisches Praktikum – 5 LP |
| Schlüsselqualifikationsmodul Kommunikation und Digitalität – 5 LP |
Nur bei Wahl von Lehramt an Förderschulen mit einem Sekundarschulfach zusätzlich zu belegen: Schlüsselqualifikationsmodul Bildung für nachhaltige Entwicklung – 5 LP |
zwei Grundschulfächer mit 45 und 35 LP (Fachwissenschaft und Fachdidaktik):
oderein Sekundarschulfach mit 75 LP (Fachwissenschaft und Fachdidaktik):
|
| Wissenschaftliche Hausarbeit – 15 LP |
| Abschlussprüfung – 10 LP |
* Das Sekundarschulfach Kunst ist ein Studienfach an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle.
Ergänzungsfach Medienbildung:
Studierende des Lehramts an Förderschulen, die sich in beiden rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen und im Grundlagenstudium schon mindestens im zweiten Fachsemester befinden, können sich auch für das Ergänzungsfach Medienbildung mit 35 LP bewerben.
Ergänzungsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ):
Studierende des Lehramts an Förderschulen, die sich in beiden rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen, im Grundlagenstudium und im Sekundarschulfach bzw. in den beiden Grundschulfächern schon mindestens im dritten Fachsemester befinden, können sich auch für das Ergänzungsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) mit 35 LP bewerben.
Ergänzungsfach Astronomie:
Die Zuwahl ist erst nach dem zweiten Semester empfohlen und nur möglich für „Sekundarschule“. Hinzu kommt, dass das gewählte Sekundarschulfach entweder Mathematik, Physik oder Geographie sein muss.
Wahl von Fremdsprachen:
Wenn eine der beiden rehabilitationspädadogischen Fachrichtungen Geistige Entwicklung oder Sprache ist, wird die Wahl einer Fremdsprache als Sekundar- oder Grundschulfach nicht empfohlen.
Das Lehramtsstudium wird in Form von Modulen angeboten. Ein Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen (z. B. Vorlesung, Seminar, Übung, Praxisphase etc.) zu einem komplexen Thema. Modulprüfungen finden studienbegleitend statt, nach Bestehen erfolgt die Verbuchung der Leistungspunkte (LP).
Insgesamt sind für Lehramt an Förderschulen 270 LP zu erbringen, bei der Wahl der Sekundarschulfächer Kunst oder Musik 300 LP. Diese bilden die Arbeitszeit der Studierenden ab (= „workload“; also Präsenzzeiten an der Universität, Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung und Prüfungsaufwand). Hierbei entspricht 1 LP = 30 Zeitstunden Aufwand. Das System ist ein europaweit einheitlicher Bewertungsmaßstab zur vergleichbaren Anrechnung von Studienleistungen (ECTS).
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Modulhandbücher für die gewählten rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen sowie Unterrichtsfächer sind in den Detailinformationen der jeweiligen Fachrichtungen bzw. Fächer verlinkt.
Im Grundlagenstudium erwerben die Studierenden vor allem grundlegende theoretische und reflexive Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten, Einstellungen und Verhaltensweisen sowie die für den Lehrer*innenberuf relevanten Kenntnisse über bedeutsame Begriffe, Strukturen, Verfahren und Zusammenhänge im Bereich der Pädagogik, der Psychologie und des lehramtsspezifischen Schlüsselqualifikationsmoduls. Darüber hinaus sammeln sie unterrichtspraktische Erfahrungen durch verschiedene Formen von Praktika, die gewährleisten, dass Erziehungs- und Unterrichtspraxis erfahren und in den begleitenden Seminaren wissenschaftlich reflektiert werden kann.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik/Pädagogik (35 LP) | ||
Einführung in die Allgemeine Inklusionspädagogik | 10 | 1.u.2. |
Erziehungs-, sozial- und kulturwissenschaftliche Perspektiven auf Prozesse der Teilhabe und Ausgrenzung | 5 | 5. |
Inklusionspädagogische Handlungsfelder und Konzepte | 5 | 6. |
| Analyse von Lehrer*innenhandeln und Unterricht | 10 | 1.u.2. |
| Struktur und Entwicklung von Schule und Unterricht | 5 | 5.u.6. |
| Rehabilitationspädagogische Psychologie/Psychologie (30 LP) | ||
Diagnosegeleitete Förderplanung | 10 | 3.u.4. |
Psychologische Grundlagen der Entstehung und Bewältigung von Behinderung | 5 | 4. |
Grundlagen der Pädagogischen Psychologie | 5 | 2.u.3. |
| Pädagogische Psychologie in Kompetenzbereichen | 10 | 4.u.5. |
Lehramtsspezifische Schlüsselqualifikationsmodule (5-10 LP) | ||
Kommunikation und Digitalität (LSQ) | 5 | 2. |
Bildung für nachhaltige Entwicklung (LSQ) - nur bei Lehramt an Förderschulen mit Sekundarschulfach zu belegen | 5 | 3. |
| Praxisphasen | ||
Förderdiagnostisches Praktikum | 5 | 5. |
Die Ausbildung der rehapädagogischen Fachrichtungen erfolgt am Institut für Rehabilitationspädagogik. Detailinformationen der Fachrichtungskombinationen:
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
Grundlagen der Didaktik in ausgewählten Lernbereichen | 5 | 2. |
Sprache und Kommunikation im rehabilitationspädagogischen Kontext | 5 | 3. |
Erkundungen in rehabilitationspädagogischen Handlungsfeldern (außerunterrichtliches pädagogisches Praktikum/ Sozialpraktikum) | 5 | 3.u.4. |
Beratung und Kooperation in förderpädagogischen Handlungsfeldern | 5 | 6. |
Die Ausbildung der Sekundarschulfächer erfolgt an den jeweiligen Fachinstituten, für die Grundschulfächer am Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik und/oder an den jeweiligen Fachinstituten.
Detailinformationen: siehe Website der einzelnen Unterrichtsfächer (siehe oben).
Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Förderschulen
Die Staatsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
Schulpraktika gliedern sich in
Im Lehramtsstudium die Welt erfahren: Mobilitätsfenster für internationale Studien- und Praxisaufenthalte ermöglichen es allen Lehramtsstudierenden, die für den Lehrer*innenberuf benötigten interkulturellen Kompetenzen zu entwickeln. Ganz unabhängig von den gewählten Studienfächern bieten sich ideale Voraussetzungen für Studien- und/oder Praxisaufenthalte im Ausland durch:
Mehr Informationen: www.zlb.uni-halle.de/ausland
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB; in der Regel Abitur). Qualifizierte Berufstätige ohne HZB können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen.
Darüber hinaus ist ggf. der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung in den Sekundarschulfächern Kunst (Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle), Musik oder Sport bzw. in den Grundschulfächern Gestalten, Musik oder Sport zu erbringen.
Für die Sekundarschulfächer Englisch und Französisch bzw. das Grundschulfach Englisch sind Sprachnachweise erforderlich.
Da die Stimme von Lehrkräften stark belastet wird, empfehlen wir zusätzlich die Erstellung eines phoniatrischen Gutachtens. Dieses ist allerdings keine Voraussetzung für die Aufnahme des Lehramtsstudiums. Im Studium werden (nur für Studierende, nicht für Bewerber*innen) Stimmchecks angeboten.
Wichtig: Wer an Schulen arbeitet, muss gegen Masern geimpft sein. Das gilt bereits für Praktika während des Studiums.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!