Art: Studium
Bereich: Bildung und Forschung
Schulabschluss: ohne Abschluss
Dauer: 8 Semester
| Studienabschluss | Erstes Staatsexamen Lehramt an Sekundarschulen |
|---|---|
| Umfang | 240 LP |
| Regelstudienzeit | 8 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | abhängig von der Fächerwahl (siehe Bewerbung/Einschreibung) |
| Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Zentrum für Lehrer*innenbildung |
Die Ausbildung zur Lehrerin / zum Lehrer an Sekundarschulen erfolgt in zwei Phasen: ein universitäres Studium, das mit der Ersten Staatsprüfung abschließt, dann folgt das Referendariat mit der Zweiten Staatsprüfung. Das Lehramtsstudium an der Universität Halle ist komplett modularisiert. Als Abschluss wird das Erste Staatsexamen für ein Lehramt an Sekundarschulen erworben.
Es müssen zwei Fächer gewählt werden. Mit einigen Ausnahmen sind diese frei miteinander kombinierbar.
Entsprechend dem mittelfristigen Bedarf in Sachsen-Anhalt werden Kombinationen empfohlen, in denen mindestens eines dieser Fächer vertreten ist: Mathematik, Deutsch, Englisch, Chemie, Physik, Geographie, Geschichte, Französisch, Sport
Berücksichtigt werden sollten bei der Wahl entsprechender Unterrichtsfächer auch die länderspezifischen Lehrerbedarfsprognosen.
Weitere Kombinationseinschränkungen
Mit dem Ersten Staatsexamen (Abschluss des Studiums) kann man sich für die zweite Phase der Lehrerausbildung bewerben, für den Vorbereitungsdienst. Hier arbeitet man schon an einer Schule, hospitiert und unterrichtet unter Anleitung einer Mentorin oder eines Mentors. Dazu müssen begleitende Studienseminare belegt werden. Am Ende des Vorbereitungsdienstes legt man das Zweite Staatsexamen ab und kann sich damit um eine Anstellung als Lehrerin oder Lehrer im staatlichen Schuldienst bewerben.
Im Land Sachsen-Anhalt dauert der Vorbereitungsdienst zur Zeit 16 Monate.
| Bildungswissenschaften – 35 LP (Pädagogik und Pädagogische Psychologie) |
| Fach I – 80 LP (Musik oder Kunst: 110 LP) (Fachwissenschaft und Fachdidaktik) |
| Fach II – 75 LP (Musik oder Kunst: 105 LP) (Fachwissenschaft und Fachdidaktik) |
| Schulpraktika – 15 LP |
| Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer/innen: Kommunikation, Heterogenität und Inklusion (LSQ-Modul) – 5 LP |
| Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum (AuPP) – 5 LP |
| Wissenschaftliche Hausarbeit – 15 LP |
| Abschlussprüfung – 10 LP |
Die Lehramtsstudiengänge werden in Form von Modulen angeboten. Ein Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Praktika etc.), die eine thematische Einheit bilden, zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind, klar definierte Anforderungen haben und nach Bestehen aller Modulprüfungen/ Modulteilprüfungen die Vergabe von Leistungspunkten (LP) vorsehen. Modulprüfungen finden studienbegleitend statt, bestimmte Module fließen mit einer Gewichtung von insgesamt 60% in die jeweilige Fachnote des Ersten Staatsexamens ein.
ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein Leistungspunktsystem zur Anrechnung von Studienleistungen, um diese einheitlich zu bewerten.
Leistungspunkte geben den gesamten Lernaufwand der Studierenden wieder und umfassen somit den Zeitaufwand für die unmittelbare Präsenz in den Lehrveranstaltungen, für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes und den Prüfungsaufwand.
Für den Studiengang Lehramt an Sekundarschulen wurde eine Gesamtanzahl von 240 Leistungspunkten festgelegt, bei einer Kombinationen mit den Fächern Musik oder Kunst beträgt die Gesamtanzahl 270 Leistungspunkten.
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Das bildungswissenschaftliche Studium dient dem Erwerb der erforderlichen fächerübergreifenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden für das Lehramt an Sekundarschulen.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Pädagogik (20 LP) | ||
| Modul I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik und Unterricht (einschließlich Orientierungspraktikum) | 10 | 1. |
| Modul II: Schulische Sozialisation von Jugendlichen Jugendlichen aus heterogenen Lebenslagen | 5 | 4./5. |
| Modul III: Schulgeschichte und Schulgestaltung | 5 | 5./6. |
| Pädagogische Psychologie (15 LP) | ||
| Modul I: Grundlagen der Pädagogischen Psychologie | 5 | 2./3. |
| Modul II: Pädagogische Psychologie in Kompetenzbereichen | 10 | 4./5. |
Die Ausbildung erfolgt an den jeweiligen Fakultäten bzw. Instituten der Universität. Der Studienumfang beinhaltet für das 1. Fach 65 LP Fachwissenschaft und 15 LP Fachdidaktik (einschließlich der schulpraktischen Übungen), für das 2. Fach 60 LP Fachwissenschaft und 15 LP Fachdidaktik (einschließlich der schulpraktischen Übungen).
Nähere Informationen zum Inhalt des Fachstudiums erhalten Sie auf den Detailseiten der Unterrichtsfächer.
Das LSQ-Modul „Kommunikation, Heterogenität und Inklusion“ befasst sich mit dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Entwicklung einer physiologischen Sprechstimme.
Das Zentrum für Lehrer*innenbildung bietet unabhängig davon ergänzende Stimmchecks an. Hier kann sich jede angehende Lehrkraft kostenlos eine individuelle Einschätzung und Beratung zur eigenen Stimme einholen. Der Stimmcheck ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einem phoniatrischen Gutachten.
Weiterhin dient das LSQ-Modul der kritisch-reflexiven Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungsdiskussionen zur Inklusion sowie zum Erwerb von Kompetenzen, Lern- und Leistungspotenzialen in heterogenen Gruppen. Ziel ist es, deren Nutzen zu reflektieren sowie theoretische und praktische Lösungsansätze abzuleiten.
Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Sekundarschulen
Die Staatsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
Schulpraktika gliedern sich in
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).
Darüber hinaus ist ggf. der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung in den Fächern Kunst (Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle), Musik oder Sport zu erbringen.
Für die Fächer Englisch und Französisch sind fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Informationen zu den fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der Detailseite des jeweiligen Unterrichtsfachs.
Zum Ergänzungsfach Medienbildung können Studierende der Martin-Luther-Universität aller Fächer zugelassen werden, die im Lehramt an Sekundarschulen im Grundlagenstudium und in beiden Lehramtsstudienfächern das zweite Fachsemester absolviert haben.
Da die Stimme von Lehrkräften stark belastet wird, empfehlen wir zusätzlich die Erstellung eines phoniatrischen Gutachtens. Dieses ist allerdings keine Voraussetzung für die Aufnahme des Lehramtsstudiums. Im Studium werden (nur für Studierende, nicht für Bewerber*innen) Stimmchecks angeboten.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!