Medien- und Kommunikationswissenschaft (Master of Arts (M.A.) – 120 LP)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Infos

Art: Studium

Bereich: Soziales, Pädagogik und Psychologie

Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife

Dauer: 4 Semester

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Allgemeine Informationen

Studienabschluss Master of Arts (M.A.)
Umfang 120 LP
Regelstudienzeit 4 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei (ohne NC) mit Eignungsprüfung
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften
Institut Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Medien und Kommunikationswissenschaft
Akkreditierung akkreditiert

Charakteristik und Ziele

Der Master Medien- und Kommunikationswissenschaft120 LP wendet sich an Studierende, die bereits einen Bachelor-Studiengang mit medien- oder kommunikationswissenschaftlicher Ausrichtung absolviert haben und auf dieser Basis eine Qualifikation auf Masterebene anstreben. Er hat die Funktion, die in einem Bachelor-Studiengang erworbenen grundständigen Kenntnisse und Kompetenzen zu fachspezifischen Arbeitsfeldern, Theorien, Methoden, Analyse- und Argumentationsformen der Medien- und Kommunikationswissenschaft gezielt auszubauen und in Richtung einer größeren Forschungsnähe zu vertiefen.

Ziel des Studiengangs ist ein wissenschaftlich qualifizierter Abschluss, der zu problemorientierten Analysen der Medien und ihrer komplexen sozialen, kommunikativen und kulturellen Prozesse im Blick auf den akademischen wie medienpraktischen Arbeitsmarkt befähigt.

In seinem fachlichen Selbstverständnis orientiert sich der Studiengang an der Medienwissenschaft als einer kulturwissenschaftlich ausgerichteten Disziplin, die sich dem breiten, veränderlichen Spektrum von Techniken, Praktiken und Produkten der Medien über historische und theoretisch-­begriffliche Zugänge annähert. Integriert in dieses Selbstverständnis sind aktuelle Themen und Methoden der Kommunikationswissenschaft.
Das Gegenstandsfeld umfasst die klassischen Massenmedien Film, Radio und Fernsehen ebenso wie weitere Kontexte der Medialität sowie auf Medien bezogene kommunikative und soziale Prozesse, darunter auch die ihrer Produktion, Distribution und ihres Konsums.

Der Studiengang vermittelt geistes- und sozialwissenschaftlich-empirische Kenntnisse und Kompetenzen. Ein weiterer innovativer Schwerpunkt besteht im wechselseitigen Bezug von Medienwissenschaft und Medienpraxis in ausgewählten Anwendungsfeldern medialer Kommunikation und in projektorientierten Lehr- und Lernformen.

Berufsperspektiven

Er qualifiziert bei entsprechender Wahl der Wahlpflichtmodule für planerische Tätigkeiten u. a. im Bereich von Sendeanstalten und Verlagen, Produktionsfirmen aller medialer Bereiche, Agenturen im Bereich von Werbung und PR, Abteilungen von Firmen und Institutionen, die im medialen Bereich in planerisch-konzeptioneller oder beratender oder produzierender Funktion tätig sind, sowie in öffentlichen wie privatwirtschaftlichen Institutionen und Einrichtungen, soweit diese im medialen Bereich in planerisch-konzeptioneller oder beratender oder produzierender Weise tätig sind; daneben aber auch für selbständige konzeptionelle wie praktische Tätigkeiten in verschiedenen medialen Bereichen oder forschungsbezogene Tätigkeiten in wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen.

Akkreditierung

Dieser Master-Studiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.

Struktur des Studiums

  • Pflichtmodule (80 LP)
  • Wahlpflichtmodule (10 LP)
  • Abschlussmodul (Masterarbeit) (30 LP)

Studieninhalt

Pflichtmodule (110 LP)

ModulbezeichnungLPempf.
Sem.
Mediengeschichte101.
Medienanthropologie51.
Anwendungsfelder: Text, Bild/Bewegtbild101.
Schlüsselbegriffe der Medien- und Kommunikationswissenschaft51
Medienindustrien und Mediensysteme102.
Methoden der Medien- und Kommunikationswissenschaft102.
Projektentwicklung: Projekt Anwendung103.

Projektentwicklung: Projekt Wissenschaft

103.
Digitale Kulturen53.
Kolloquium Wissenschaftsprojekt53.
Abschlussmodul „Masterarbeit“304.

Wahlpflichtmodule (10 LP)

ModulbezeichnungLPempf.
Sem.
Anwendungsfelder: Daten und Netzwerke102.
Anwendungsfelder: Sound102.

Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden. 

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis

  • eines Bachelorabschlusses in Medien- und Kommunikationswissenschaften (mindestens 90 LP MuK) oder eines anderen Bachelor-Studienprogramms (mindestens 60 LP MuK) oder

ein als gleichwertig festgestellter anderer erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einer vergleichbaren Fachrichtung.

Zum Masterstudium kann zugelassen werden,

  • wer über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem Bereich der Medien- und Kommunikationswissenschaft mit mindestens 60 LP verfügt und

  • die erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren gemäß der Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellungsprüfung für den Master-Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft 120 LP  in der jeweils gültigen Fassung nachweist.

  • Der berufsqualifizierende Hochschulabschluss ist durch ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder durch einen vergleichbaren Abschluss nachzuweisen.

Antrag auf Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung

Mit dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ein Schreiben im Umfang von 2000 - 3500 Zeichen (gedruckt), in dem die persönlichen sowie fachspezifischen Gründe für die Bewerbung zum Master-Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft aufgeführt sind und  in dem die Wahl des angestrebten Studiengangs begründet wird;
  • ein ausgefüllter Biographischer Fragebogen (Anlage)
  • sämtliche Zeugnisse und Dokumente in Abschrift oder Kopie, die den bisherigen Werdegangbelegen; hierzu zählen insbesondere auch Nachweise über berufliche Ausbildungen, frühere Studien, Praktika, besondere Befähigungen oder Auslandsaufenthalte.

Der Zulassungsantrag muss mit den vollständigen Unterlagen für das jeweilige Wintersemester spätestens bis zum 15. Mai beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät II der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorliegen.

Wichtig: Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung ersetzt nicht den Antrag auf Zulassung zum Studium!.

Der formlose Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren ist bis 15. Mai des angestrebten Immatrikulationsjahres (Ausschlussfrist) inklusive folgender Unterlagen bei der Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaft einzureichen:

  • ein schriftlicher Bericht – in Maschinenschrift – im Umfang von ca. zwei DIN A4-Seiten, in dem die persönlichen und fachspezifischen Gründe für die Bewerbung zum Master Medien- und Kommunikationswissenschaft aufgeführt sind und in dem die Wahl des angestrebten Studiengangs begründet wird
  • ein ausgefüllter Biographischer Fragebogen (Anlage)
  • sämtliche Zeugnisse und Dokumente in Abschrift oder Kopie, die den bisherigen Werdegang belegen; hierzu zählen insbesondere auch Nachweise über berufliche Ausbildungen, frühere Studien, Praktika, besondere Befähigungen oder Auslandsaufenthalte

Die Terminierung für das Auswahlgespräch erfolgt zeitnah nach Bewerbungsschluss und wird voraussichtlich im Juni/Juli liegen. Zur Eignungsfeststellungsprüfung zugelassene Bewerber*innen werden per E-Mail über den Termin der Eignungsfeststellungsprüfung informiert und zum Auswahlgespräch eingeladen.

Kontakt:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaft
Mansfelder Straße 56
06108 Halle

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.

Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.

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