Art: Studium
Bereich: Soziales, Pädagogik und Psychologie
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Arts (M.A.) |
|---|---|
| Umfang | 120 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) mit Eignungsprüfung |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
| Institut | Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Medien und Kommunikationswissenschaft |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Der Master Medien- und Kommunikationswissenschaft120 LP wendet sich an Studierende, die bereits einen Bachelor-Studiengang mit medien- oder kommunikationswissenschaftlicher Ausrichtung absolviert haben und auf dieser Basis eine Qualifikation auf Masterebene anstreben. Er hat die Funktion, die in einem Bachelor-Studiengang erworbenen grundständigen Kenntnisse und Kompetenzen zu fachspezifischen Arbeitsfeldern, Theorien, Methoden, Analyse- und Argumentationsformen der Medien- und Kommunikationswissenschaft gezielt auszubauen und in Richtung einer größeren Forschungsnähe zu vertiefen.
Ziel des Studiengangs ist ein wissenschaftlich qualifizierter Abschluss, der zu problemorientierten Analysen der Medien und ihrer komplexen sozialen, kommunikativen und kulturellen Prozesse im Blick auf den akademischen wie medienpraktischen Arbeitsmarkt befähigt.
In seinem fachlichen Selbstverständnis orientiert sich der Studiengang an der Medienwissenschaft als einer kulturwissenschaftlich ausgerichteten Disziplin, die sich dem breiten, veränderlichen Spektrum von Techniken, Praktiken und Produkten der Medien über historische und theoretisch-begriffliche Zugänge annähert. Integriert in dieses Selbstverständnis sind aktuelle Themen und Methoden der Kommunikationswissenschaft.
Das Gegenstandsfeld umfasst die klassischen Massenmedien Film, Radio und Fernsehen ebenso wie weitere Kontexte der Medialität sowie auf Medien bezogene kommunikative und soziale Prozesse, darunter auch die ihrer Produktion, Distribution und ihres Konsums.
Der Studiengang vermittelt geistes- und sozialwissenschaftlich-empirische Kenntnisse und Kompetenzen. Ein weiterer innovativer Schwerpunkt besteht im wechselseitigen Bezug von Medienwissenschaft und Medienpraxis in ausgewählten Anwendungsfeldern medialer Kommunikation und in projektorientierten Lehr- und Lernformen.
Er qualifiziert bei entsprechender Wahl der Wahlpflichtmodule für planerische Tätigkeiten u. a. im Bereich von Sendeanstalten und Verlagen, Produktionsfirmen aller medialer Bereiche, Agenturen im Bereich von Werbung und PR, Abteilungen von Firmen und Institutionen, die im medialen Bereich in planerisch-konzeptioneller oder beratender oder produzierender Funktion tätig sind, sowie in öffentlichen wie privatwirtschaftlichen Institutionen und Einrichtungen, soweit diese im medialen Bereich in planerisch-konzeptioneller oder beratender oder produzierender Weise tätig sind; daneben aber auch für selbständige konzeptionelle wie praktische Tätigkeiten in verschiedenen medialen Bereichen oder forschungsbezogene Tätigkeiten in wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen.
Dieser Master-Studiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Mediengeschichte | 10 | 1. |
| Medienanthropologie | 5 | 1. |
| Anwendungsfelder: Text, Bild/Bewegtbild | 10 | 1. |
| Schlüsselbegriffe der Medien- und Kommunikationswissenschaft | 5 | 1 |
| Medienindustrien und Mediensysteme | 10 | 2. |
| Methoden der Medien- und Kommunikationswissenschaft | 10 | 2. |
| Projektentwicklung: Projekt Anwendung | 10 | 3. |
Projektentwicklung: Projekt Wissenschaft | 10 | 3. |
| Digitale Kulturen | 5 | 3. |
| Kolloquium Wissenschaftsprojekt | 5 | 3. |
| Abschlussmodul „Masterarbeit“ | 30 | 4. |
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Anwendungsfelder: Daten und Netzwerke | 10 | 2. |
| Anwendungsfelder: Sound | 10 | 2. |
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis
ein als gleichwertig festgestellter anderer erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zum Masterstudium kann zugelassen werden,
wer über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem Bereich der Medien- und Kommunikationswissenschaft mit mindestens 60 LP verfügt und
die erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren gemäß der Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellungsprüfung für den Master-Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft 120 LP in der jeweils gültigen Fassung nachweist.
Antrag auf Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Der Zulassungsantrag muss mit den vollständigen Unterlagen für das jeweilige Wintersemester spätestens bis zum 15. Mai beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät II der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorliegen.
Wichtig: Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung ersetzt nicht den Antrag auf Zulassung zum Studium!.
Der formlose Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren ist bis 15. Mai des angestrebten Immatrikulationsjahres (Ausschlussfrist) inklusive folgender Unterlagen bei der Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaft einzureichen:
Die Terminierung für das Auswahlgespräch erfolgt zeitnah nach Bewerbungsschluss und wird voraussichtlich im Juni/Juli liegen. Zur Eignungsfeststellungsprüfung zugelassene Bewerber*innen werden per E-Mail über den Termin der Eignungsfeststellungsprüfung informiert und zum Auswahlgespräch eingeladen.
Kontakt:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaft
Mansfelder Straße 56
06108 Halle
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!