Medienbildung (Ergänzungsprüfung – 35 LP)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Infos

Art: Studium

Bereich: Soziales, Pädagogik und Psychologie

Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife

Dauer: 4 Semester

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Allgemeine Informationen

Studienabschluss Ergänzungsprüfung
Umfang 35 LP
Regelstudienzeit 4 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Studienform Direktstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsbeschränkt (Uni-NC)
Studieren ohne Hochschulreife nein
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Zentrum für Lehrer*innenbildung

Charakteristik und Ziele

Das Fach Medienbildung ist eine Zusatzqualifikation für zukünftige Lehrer*innen an Gymnasien, Sekundarschulen, Förderschulen bzw. Grundschulen.

Im Ergänzungsfach erwerben die Studierenden praktische und theoretische Grundlagen für das Lehren und Lernen mit und über Medien. Vermittelt werden jene Wissensbestände, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für das moderne und souveräne pädagogische Handeln mit und Unterrichten über Medien in allen Schulformen und Unterrichtsfächern unverzichtbar sind. Zugleich erhöht das Ergänzungsfach das Verständnis für die medial geprägten Lebenswelten der heutigen Schülergenerationen und erweitert die medialen Handlungsoptionen der Absolventinnen und Absolventen. Dies bezieht sich auf ihre eigene Lehrtätigkeit, aber auch auf die Vermittlung dieser Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten an die Schülerinnen und Schüler.

Ziele des Studienfaches sind insbesondere

  1. die Vermittlung medienpädagogischer und medienwissenschaftlicher Grundlagen und eines kritischen Verständnisses von Medienkompetenz,
  2. die Erweiterung der Kenntnisse und Fähigkeiten, die formalen wie inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Medienprodukten zu analysieren und zu interpretieren,
  3. der Erwerb tätigkeitsrelevanter Kenntnisse auf dem Gebiet der Medienethik, der Medienwirkungsforschung und des Medienrechts (z.B. des Urheberrechts und des Datenschutzes),
  4. ein fundiertes Verständnis aktueller Mediensysteme und ihrer Nutzung durch Kinder und Jugendliche im gesellschaftlichen Kontext, sowie e.die Planung, Erarbeitung, Anwendung und Evaluation von didaktisch-methodisch begründeten Einsatzmöglichkeiten unterschiedlicher Medien in Lehr-Lern-Prozessen und -arrangements.

Struktur des Studiums

Das Ergänzungsfach mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern im Umfang von insgesamt 35 LP teilt sich auf in einen Pflichtbereich mit 30 LP und ein Wahlpflichtmodul mit 5 LP.

Hinweis zu den Schulformen

Weitere Informationen zu den Lehramtsstudiengängen einzelner Schulformen finden Sie im Studienangebot unter

Studieninhalt

Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ, gültig für alle Schulformen: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.

Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung,  deckungsgleich für alle Schulformen) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.

ModulbezeichnungLPempfohlenes
Semester
Pflichtmodule (30 LP)
Analyse und Bewertung51.
Wirkung und Nutzung52.
Basiskenntnisse Informatik52.
Informationsdidaktik: Lehr-Lern-Einsatz53.
Projektarbeit: Medienpraxis104.
Wahlpflichtmodule (5 LP; 1 aus 2)
Medienrecht51.
Sozialisation und Erwerb51.

Studienabschluss

Erworben werden medien- und informationstechnische, medienanalytische und -didaktische Kompetenzen in sechs Modulen, wobei vier Module (25 LP) in das Gesamtergebnis eingehen.

Im Abschlussmodul erarbeiten und erproben die Studierenden Medienprodukte in eigenen komplexen Praxisprojekten.

Wer die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt im Land Sachsen-
Anhalt bestanden hat, kann die Ergänzungsprüfung im Fach
Medienbildung in Form einer mündlichen Abschlussprüfung
ablegen. Das erfolgreich absolvierte Ergänzungsfach wird im
Staatsexamenszeugnis ausgewiesen.

Zulassungsvoraussetzungen

Das Ergänzungsstudium kann von allen Lehramtsstudierenden aller Schulformen studiert werden. Der Studienbeginn erfolgt frühestens nach Abschluss des ersten Studienjahres. 

Bewerben können sich ausschließlich an der Universität immatrikulierte Studierende, die sich:

  • im Lehramt an Gymnasien oder Sekundarschulen im Grundlagenstudium sowie in beiden Unterrichtsfächern mindestens im 2. Fachsemester befinden
  • im Lehramt an Förderschulen im Grundlagenstudium sowie in beiden rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen mindestens im 2. Fachsemester befinden
  • im Lehramt an Grundschulen im Grundlagenstudium sowie in Mathematik und Deutsch mindestens im 2. Fachsemester befinden

Mit den übrigen Bewerbungsunterlagen ist eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einzureichen.

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