Art: Studium
Bereich: Wirtschaft und Verwaltung
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 2 Semester
| Studienabschluss | Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.) |
|---|---|
| Umfang | 60 LP |
| Regelstudienzeit | 2 Semester |
| Studienbeginn | nur Sommersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Studiengebühren | 500,00 € pro Semester |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
| Institut | Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Ziel des Studiengangs ist es, vertiefte Kenntnisse in medizin-ethischen, bioethischen und rechtlichen Fragestellungen unter Einbeziehung der medizinischen Praxis zu vermitteln. Es soll die Wechselwirkung der Fachgebiete interdisziplinär gelehrt und unter Bezug auf medizinische und gesundheitspolitische Probleme durchdrungen werden. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, die sie zu wissenschaftlicher Arbeit, fundierter Urteilsfähigkeit und kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse befähigen. Sie sollen in der Lage sein, komplexe Sachverhalte unter Anwendung ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden zu bewerten und einer Lösung zuzuführen.
Bei Medizin-Ethik-Recht 60 LP handelt es sich um einen gebührenpflichtigen, weiterbildenden und nichtkonsekutiven Master-Studiengang. Er ist im Profil eher forschungsorientiert.
Besonderheit
Das einjährige, interdisziplinär angelegte Lehrprogramm vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht. Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z.B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt. Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung. In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer den umstrittenen Kernfragen, wie z.B. des menschlichen Willens, der Autonomie des Menschen oder Grundfragen der Moral. Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Dozentinnen und Dozenten sind ausgewiesene Experten aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie Lehrende der Universität.
Homepage des Interdisziplinären Zentrums Medizin-Ethik-Recht: https://www.mer.uni-halle.de/
Das interdisziplinär angelegte Lehrprogramm vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.
Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z. B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt.
Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung.
In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer*innen den umstrittenen Kernfragen, wie z. B. des menschlichen Willens, der Autonomie des Menschen oder Grundfragen der Moral.
Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Dozentinnen und Dozenten sind ausgewiesene Experten aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie Lehrende der Universität.
Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester.
Abweichend davon ist das Studienangebot für Doktorand*innen, Rechtsreferendar*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an Universitäten grundsätzlich auf vier Semester Regelstudienzeit ausgelegt.
Während ihres Studiums sind die Studierenden einer der folgenden Qualifikationsgruppen zugeordnet:
• medizinische Qualifikation
• ethische Qualifikation
• juristische Qualifikation
Die Qualifikationsgruppe bestimmt, welche Pflichtmodule die Studierenden zu belegen haben. Die Qualifikationsgruppe bestimmt außerdem den Inhalt des Pflichtpraktikums, das die Studierenden des Studiengangs Medizin-Ethik-Recht zu absolvieren haben.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Masterarbeit | 15 | 2. |
| Pflichtmodule für Medizinische Qualifikationsgruppe | ||
| Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Ethik | 10 | 1 |
| Pflichtpraktikum | 5 | 1.o.2. |
| Pflichtmodule für Ethische Qualifikationsgruppe | ||
| Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Medizin | 10 | 1.o.2. |
| Pflichtpraktikum | 5 | 1.o.2. |
| Pflichtmodule für Juristische Qualifikationsgruppe | ||
| Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Medizin und Ethik | 10 | 1.o.2. |
| Pflichtpraktikum | 5 | 1.o.2. |
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind drei Module zu wählen) | ||
| case studies | 5 | 1.o.2. |
| Ethik | 5 | 1.o.2. |
| Medizinrecht | 5 | 1.o.2. |
| Sozialrecht | 5 | 1.o.2. |
| Praktische Philosophie | 5 | 2. |
| Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind drei Module zu wählen) | ||
| Rechtsmedizin | 5 | 1.o.2. |
| Klinische Psychologie | 5 | 2. |
| Pflegerecht | 5 | 1.o.2. |
| Profilbildung Praktische Philosophie | 5 | 2. |
| Theologie | 5 | 1.o.2. |
| Verfassungs- und Gesundheitsrecht | 5 | 1.o.2. |
| Projekt | 5 | 1.o.2. |
| Vertiefung in Medizin-Ehtik-Recht | 5 | 1.o.2. |
| Gesundheitsökonomik | 5 | 1. |
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Während des Studiums ist in der vorlesungsfreien Zeit ein ca. vierwöchiges Pflichtpraktikum (120 Stunden) zu absolvieren, das in begründeten Ausnahmefällen in zwei Abschnitte geteilt werden kann. Dessen Ziel ist es, den Studierenden einen Einblick in die praktische Arbeit der Kernfächer des Studiengangs zu geben.
Studierende der ethischen oder juristischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, die ihnen einen Einblick in die medizinisch-klinische Tätigkeit gewährt, und Studierende der medizinischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, bei der sie einen Einblick in die juristische Tätigkeit erlangen können.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis
Darüber hinaus setzt das Studium überdurchschnittliche fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Arbeiten voraus.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!