Art: Studium
Bereich: Wirtschaft und Verwaltung
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 2 Semester
| Studienabschluss | Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.) |
|---|---|
| Umfang | 60 LP |
| Regelstudienzeit | 2 Semester |
| Studienbeginn | nur Sommersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Studiengebühren | 500,00 € pro Semester |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
| Institut | Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Der Masterstudiengang Medizin – Ethik – Recht 60 LP, kurz MER, und der Abschluss M.mel. (Master of Medicine, Ethics and Law) sind deutschlandweit einzigartig.
In zwei Semestern vermittelt das interdisziplinär angelegte Studium den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.
Themen just an dieser Schnittstelle rücken dieser Tage verstärkt in den Fokus: Medizinischer Fortschritt trifft auf eine älter werdende Gesellschaft (demographischer Wandel). Steigende Gesamtkosten im Gesundheitswesen sorgen für enormen Kostendruck. Die intensivmedizinische Versorgung rund um das Lebensende von Menschen gilt als eines der wichtigsten volkwirtschaftlichen Themen. Wie verhalten wir uns zu Fragen von Organtransplantation, Fortpflanzungsmedizin und Genom-Medizin? Was meint „Sterben in Würde“? Wie rationieren und verteilen wir knappe Ressourcen (Triage-Situationen, Impfstoffe)? Wie begegnen wir Abrechnungsbetrug?
Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance, vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, weiterbildenden Abschluss zu erhalten. Die Lehrenden sind ausgewiesene Expert*innen aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie aus den Reihen der Universität.
Dieser Master ist gebührenpflichtig und weiterbildend und richtet sich vor allem an Berufserfahrene. [Der Vollständigkeit halber: Es gibt MER auch als konsekutive Studien-Variante mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern.]
In einer mittelgroßen Stadt mit kurzen Wegen, für die man allenfalls ein Fahrrad braucht, bietet die Uni Halle mit diesem Studienangebot hervorragende Bedingungen: kleine Gruppen, optimaler Betreuungsschlüssel, hoher Praxisbezug, Interdisziplinarität!
Für unser Dienstagskolloquium akquirieren wir prominente Wissenschafler*innen aus dem Bereich (z. B. Lothar Wieler), gewinnen zugleich aber auch ehemalige Studierende als Referierende.
Außeruniversitär haben unsere Alumni eine eigene Zeitschrift für Medizin-Ethik-Recht begründet.
Der Master-Studiengang Medizin - Ethik - Recht 60 LP ist akkreditiert.
Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester.
Abweichend davon ist das Studienangebot für Doktorand*innen, Rechtsreferendar*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an Universitäten grundsätzlich auf vier Semester Regelstudienzeit ausgelegt.
Studierende werden einer dieser drei Qualifikationsgruppen zugeordnet: medizinische, ethische oder juristische Qualifikation. Daraus leiten sich insbesondere Regeln für die Praktikumsbelegung ab.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
Pflichtmodule (45 LP) | ||
Qualifikationsgruppenspezifische Einführung | 5 | 1. |
| Pflichtpraktikum | 5 | 1. |
Medizin- und Gesundheitsrecht | 5 | 1. u. 2. |
| Rechtsmedizin | 5 | 1. o. 2. |
Einführungsmodul Praktische Philosophie | 5 | 2. |
| Abschlussmodul (Masterarbeit) | 20 | 2. |
Wahlpflichtmodule im Vertiefungsbereich (15 LP) (zu erbringen: 5 LP pro Bereich) | ||
Vertiefungsbereich Medizin:
| 5 | 1. u./o. 2. |
Vertiefungsbereich Ethik:
| 5 | 1. u./o. 2. |
Vertiefungsbereich Recht:
| 5 | 1. u./o. 2. |
Während des Studiums ist in der vorlesungsfreien Zeit ein ca. vierwöchiges Pflichtpraktikum (120 Stunden) zu absolvieren, das in begründeten Ausnahmefällen in zwei Abschnitte geteilt werden kann. Dessen Ziel ist es, den Studierenden einen Einblick in die praktische Arbeit der Kernfächer des Studiengangs zu geben.
Studierende der ethischen oder juristischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, die ihnen einen Einblick in die medizinisch-klinische Tätigkeit gewährt, und Studierende der medizinischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, bei der sie einen Einblick in die juristische Tätigkeit erlangen können.
Voraussetzung für die Zulassung ist ein Staatsexamens-, Diplom- oder Masterabschluss bzw. ein Kirchliches Examen aus einem der folgenden Bereiche:
Rechts- oder Verwaltungswissenschaften
Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Hebammenwissenschaft
Geistes-, Gesellschafts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften, Theologie
sowie
über den durchschnittlichen Anforderungen liegende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Arbeiten nachgewiesen durch einen Hochschulabschluss oder ein Kirchliches Examen mit mindestens dem Prädikat gut (2,5 oder besser), eine Erste Juristische Prüfung oder eine Zweite Juristische Staatsprüfung mit mindestens dem Prädikat vollbefriedigend, ein gleichwertiger Abschluss mit vergleichbarer Note im Ausland oder eine Promotion
eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr. Diese ist u. a. bei den folgenden berufspraktischen Erfahrungen gegeben: Juristischer Vorbereitungsdienst; beamtenrechtlicher Vorbereitungsdienst; kirchlicher Vorbereitungsdienst; Praktisches Jahr; Praktische Ausbildung
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!