Medizin - Ethik - Recht (Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.) – 60 LP)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Infos

Art: Studium

Bereich: Wirtschaft und Verwaltung

Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife

Dauer: 2 Semester

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Allgemeine Informationen

Studienabschluss Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.)
Umfang 60 LP
Regelstudienzeit 2 Semester
Studienbeginn nur Sommersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Studiengebühren 500,00 € pro Semester
Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei (ohne NC)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Institut Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht
Akkreditierung akkreditiert

Charakteristik und Ziele

Ziel des Studiengangs ist es, vertiefte Kenntnisse in medizin-ethischen, bioethischen und rechtlichen Fragestellungen unter Einbeziehung der medizinischen Praxis zu vermitteln. Es soll die Wechselwirkung der Fachgebiete interdisziplinär gelehrt und unter Bezug auf medizinische und gesundheitspolitische Probleme durchdrungen werden. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, die sie zu wissenschaftlicher Arbeit, fundierter Urteilsfähigkeit und kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse befähigen. Sie sollen in der Lage sein, komplexe Sachverhalte unter Anwendung ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden zu bewerten und einer Lösung zuzuführen.
Bei Medizin-Ethik-Recht 60 LP  handelt es sich um einen gebührenpflichtigen, weiterbildenden und nichtkonsekutiven Master-Studiengang. Er ist im Profil eher forschungsorientiert.

Besonderheit

Das einjährige, interdisziplinär angelegte Lehrprogramm vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht. Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z.B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt. Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung. In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer den umstrittenen Kernfragen, wie z.B. des menschlichen Willens, der Autonomie des Menschen oder Grundfragen der Moral. Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Dozentinnen und Dozenten sind ausgewiesene Experten aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie Lehrende der Universität.

Homepage des Interdisziplinären Zentrums Medizin-Ethik-Recht: https://www.mer.uni-halle.de/

Darum Halle!

Das interdisziplinär angelegte Lehrprogramm vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.

Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z. B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt.

Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung.

In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer*innen den umstrittenen  Kernfragen, wie z. B. des menschlichen Willens, der Autonomie des Menschen oder Grundfragen der Moral.

Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance vertiefte  Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Dozentinnen und Dozenten sind ausgewiesene Experten aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie Lehrende der Universität.

Berufsperspektiven

  • Medizinrecht
  • Bundesärztekammer/ Landesärztekammern
  • Krankenhausleitung/ -verwaltung
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Wirtschaftsberatung
  • Pharmaunternehmen oder Arzneimittelhersteller

Struktur des Studiums

  • Pflichtmodule (15 LP)
  • Wahlpflichtmodule (30 LP)
  • Masterarbeit (15 LP)

Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester.

Abweichend davon ist das Studienangebot für Doktorand*innen, Rechtsreferendar*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an Universitäten grundsätzlich auf vier Semester Regelstudienzeit ausgelegt.

Studieninhalt

Während ihres Studiums sind die Studierenden einer der folgenden Qualifikationsgruppen zugeordnet:

• medizinische Qualifikation
• ethische Qualifikation
• juristische Qualifikation

Die Qualifikationsgruppe bestimmt, welche Pflichtmodule die Studierenden zu belegen haben. Die Qualifikationsgruppe bestimmt außerdem den Inhalt des Pflichtpraktikums, das die Studierenden des Studiengangs Medizin-Ethik-Recht zu absolvieren haben.

Pflichtmodule (30 LP)

ModulbezeichnungLPempf.
Sem.
Masterarbeit152.
Pflichtmodule für Medizinische Qualifikationsgruppe
Einführung
Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Ethik
101
Pflichtpraktikum51.o.2.
Pflichtmodule für Ethische Qualifikationsgruppe
Einführung
Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Medizin
101.o.2.
Pflichtpraktikum51.o.2.
Pflichtmodule für Juristische Qualifikationsgruppe
Einführung
Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Medizin und Ethik
101.o.2.
Pflichtpraktikum51.o.2.

Wahlpflichtmodule (30 LP)

ModulbezeichnungLPempf.
Sem.
Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind drei Module zu wählen)
case studies51.o.2.
Ethik51.o.2.
Medizinrecht51.o.2.
Sozialrecht51.o.2.
Praktische Philosophie52.
Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind drei Module zu wählen)
Rechtsmedizin51.o.2.
Klinische Psychologie52.
Pflegerecht51.o.2.
Profilbildung Praktische Philosophie52.
Theologie51.o.2.
Verfassungs- und Gesundheitsrecht51.o.2.
Projekt51.o.2.
Vertiefung in Medizin-Ehtik-Recht51.o.2.
Gesundheitsökonomik51.

Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden. 

Praktika

Während des Studiums ist in der vorlesungsfreien Zeit ein ca. vierwöchiges Pflichtpraktikum (120 Stunden) zu absolvieren, das in begründeten Ausnahmefällen in zwei Abschnitte geteilt werden kann. Dessen Ziel ist es, den Studierenden einen Einblick in die praktische Arbeit der Kernfächer des Studiengangs zu geben.

Studierende der ethischen oder juristischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, die ihnen einen Einblick in die medizinisch-klinische Tätigkeit gewährt, und Studierende der medizinischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, bei der sie einen Einblick in die juristische Tätigkeit erlangen können.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis

  • eines deutschen rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums (Erste juristische Prüfung oder Master-Abschluss) oder der zweiten juristischen Staatsprüfung mit dem Prädikat „vollbefriedigend“ (mindestens neun Punkte, bei einem Master-Abschluss eine vergleichbare Note) oder einem gleichwertigen Abschluss eines gleichwertigen rechtswissenschaftlichen Studiums im Ausland oder einem Staatsexamen in Medizin mit einem gleichwertigen Abschluss oder einem gleichwertigen Abschluss eines gleichwertigen Studiums in Medizin im Ausland
  • eines Universitätsstudiums (Diplom oder Master-Abschluss) in den Fächern Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Betriebswirtschaftslehre, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder ähnlichen Qualifikationen mit dem Prädikat "gut" (mindestens 75 Fachpunkte, bei einem Masterabschluss eine vergleichbare Note) oder einem gleichwertigem Abschluss eines gleichwertigen Studiums im Ausland.

Darüber hinaus setzt das Studium überdurchschnittliche fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Arbeiten voraus.

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.

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