Art: Studium
Bereich: Wirtschaft und Verwaltung
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.) |
|---|---|
| Umfang | 120 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Sommersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
| Institut | Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Ziel des Studiengangs ist es, vertiefte Kenntnisse in medizin-ethischen, bioethischen und rechtlichen Fragestellungen unter Einbeziehung der medizinischen Praxis zu vermitteln. Es soll die Wechselwirkung der Fachgebiete interdisziplinär gelehrt und unter Bezug auf medizinische und gesundheitspolitische Probleme durchdrungen werden. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, die sie zu wissenschaftlicher Arbeit, fundierter Urteilsfähigkeit und kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse befähigen. Sie sollen in der Lage sein, komplexe Sachverhalte unter Anwendung ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden zu bewerten und einer Lösung zuzuführen.
Bei Medizin-Ethik-Recht 120 LP handelt es sich um einen gebührenpflichtigen, weiterbildenden und nicht-konsekutiven Master-Studiengang. Er ist im Profil eher forschungsorientiert.
Besonderheiten des Studienganges
Das interdisziplinär angelegte Lehrprogramm vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.
Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z.B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt.
Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung.
Homepage des Interdisziplinären Zentrums Medizin-Ethik-Recht: https://www.mer.uni-halle.de/
Das interdisziplinär angelegte Lehrprogramm vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.
Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z. B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt.
Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung.
In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer*innen den umstrittenen Kernfragen, wie z. B. des menschlichen Willens, der Autonomie des Menschen oder Grundfragen der Moral.
Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Dozentinnen und Dozenten sind ausgewiesene Experten aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie Lehrende der Universität.
Dieser Studiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
| Master-Arbeit | 15 LP |
| Einführungspraktikum | 30 LP |
| Pflichtmodul | 10 LP |
| Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich | 20 LP |
| Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich | 45 LP |
Erläuterungen
LP = Leistungspunkte: Ein Leistungspunkt entspricht dem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Bei 900 Arbeitsstunden pro Semester entspricht das 30 Leistungspunkten. Zu den Arbeitsstunden gehören der Besuch von Lehrveranstaltungen, die Vor- und Nachbereitungszeiten, Praktika, die Prüfungsvorbereitung, das Anfertigen von Referaten, Haus- und Projektarbeiten.
Module: Module bilden die Bausteine eines Studienprogramms. Sie sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten. Module können aus verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit etc.). Das Volumen der Module (in LP) bestimmt sich über den Arbeitsaufwand der Studierenden.
Während ihres Studiums sind die Studierenden einer der folgenden Qualifikationsgruppen zugeordnet:
• medizinische Qualifikation
• ethische Qualifikation
• juristische Qualifikation
Die Qualifikationsgruppe bestimmt, welche Pflichtmodule die Studierenden zu belegen haben. Die Qualifikationsgruppe bestimmt außerdem den Inhalt des Pflichtpraktikums, das die Studierenden des Studiengangs Medizin-Ethik-Recht zu absolvieren haben.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Masterarbeit | 15 | 4. |
| Einführungspraktikum | 30 | 1. |
| Pflichtmodule für Medizinische Qualifikationsgruppe | ||
| Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Ethik | 10 | 2. |
| Pflichtmodule für Ethische Qualifikationsgruppe | ||
| Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Medizin | 10 | 2. |
| Pflichtmodule für Juristische Qualifikationsgruppe | ||
| Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Medizin und Ethik | 10 | 2. |
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind vier Module zu wählen) | ||
| Case studies | 5 | 2. |
| Ethik | 5 | 2. |
| Medizinrecht | 5 | 2. |
| Sozialrecht | 5 | 2. |
| Praktische Philosophie | 5 | 2. |
| Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind 9 (bzw. 8) Module zu wählen) | ||
| Rechtsmedizin | 5 | 3.o.4. |
| Klinische Psychologie | 5 | 3.o.4. |
| Profilbildung Philosophie | 5 | 3.o.4. |
| Theologie | 5 | 3.o.4. |
| Verfassungs- und Gesundheitsrecht | 5 | 3.o.4. |
| Projekt | 5 | 3.o.4. |
| Vertiefung in Medizin-Ehtik-Recht | 5 | 3.o.4. |
| Strafrecht | 5 | 3.o.4. |
| Forschungsmanagement | 5 | 3.o.4. |
| Pflegerecht | 5 | 3.o.4. |
| Ethik und Wissenschaftstheorie | 5 | 3.o.4. |
| Gesundheitsökonomik | 5 | 3.o.4. |
| Public Health in den Lebenslagen | 10 | 3.o.4. |
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Studierende, die einen Bachelorabschluss besitzen, absolvieren im 3. Fachsemester ein Praktikum sowohl im medizinischen als auch im juristischen Bereich.
Dessen Ziel ist es, die Studierenden mit der Problematik der Medizinethik vertraut zu machen, indem sie praxisnah interdisziplinären Fragestellungen im Bereich Medizin, Ethik und Recht nachgehen. Die Praktikumsstelle wird selbst gewählt.
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums mit einem Bachelor (180 LP) in den Fächern Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Betriebswirtschaftslehre, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder ähnlichen Qualifikationen mit dem Prädikat "gut" (mindestens 75 Fachpunkte) oder einem gleichwertigen Abschluss eines gleichwertigen Studiums im Ausland.
Darüber hinaus setzt das Studium überdurchschnittliche fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Arbeiten voraus.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Zur Bewerbung sind zusätzlich einzureichen:
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