Art: Studium
Bereich: Wirtschaft und Verwaltung
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.) |
|---|---|
| Umfang | 120 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Sommersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
| Institut | Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Der konsekutive Masterstudiengang Medizin – Ethik – Recht 120 LP, kurz MER, und der Abschluss M.mel. (Master of Medicine, Ethics and Law) sind deutschlandweit einzigartig. Das interdisziplinär angelegte Studium vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.
Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance, vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Lehrenden sind ausgewiesene Expert*innen aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie aus den Reihen der Universität.
[Der Vollständigkeit halber: Es gibt MER auch als gebührenpflichtige Studien-Variante bevorzugt für Berufserfahrene mit einer Regelstudienzeit von zwei Semestern.]
In einer mittelgroßen Stadt mit kurzen Wegen, für die man allenfalls ein Fahrrad braucht, bietet die Uni Halle mit diesem Studienangebot hervorragende Bedingungen: kleine Gruppen, optimaler Betreuungsschlüssel, hoher Praxisbezug, Interdisziplinarität!
Für unser Dienstagskolloquium akquirieren wir prominente Wissenschafler*innen aus dem Bereich (z. B. Lothar Wieler), gewinnen zugleich aber auch ehemalige Studierende als Referierende.
Außeruniversitär haben unsere Alumni eine eigene Zeitschrift für Medizin-Ethik-Recht begründet.
Nach einem zunächst breiten Zugang in diesen Studiengang (siehe Zulassungsvoraussetzungen) ergeben sich mitunter völlig neue Berufsfelder:
Der Abschluss schafft gute Aussichten für eine anschließende Promotion in großer thematischer Bandbreite. Die Promotionsvoraussetzungen richten sich nach den geltenden Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten.
Der Master-Studiengang Medizin - Ethik - Recht 120 LP ist akkreditiert.
Studierende werden einer dieser drei Qualifikationsgruppen zugeordnet: medizinische, ethische oder juristische Qualifikation. Daraus leiten sich insbesondere Regeln für die Praktikumsbelegung ab.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
| Pflichtmodule (75 LP) | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
Qualifikationsgruppenspezifische Einführung | 5 | 1. |
Gesundheitsbezogene Forschung | 5 | 1. |
Medizin- und Gesundheitsrecht | 5 | 1. u. 2. |
Rechtsmedizin | 5 | 1. o. 2. |
Einführungsmodul Praktische Philosophie | 5 | 2. |
Pflichtpraktikum | 30 | 3. |
Abschlussmodul (Masterarbeit) | 20 | 4. |
Wahlpflichtmodule im Vertiefungsbereich | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
Vertiefungsbereich Medizin:
| 15 | 1.-4. |
Vertiefungsbereich Ethik:
| 15 | 2. o. 4. |
Vertiefungsbereich Recht:
| 15 | 1.- 4. |
Studierende, die einen Bachelorabschluss besitzen, absolvieren im 3. Fachsemester ein Praktikum sowohl im medizinischen als auch im juristischen Bereich.
Dessen Ziel ist es, die Studierenden mit der Problematik der Medizinethik vertraut zu machen, indem sie praxisnah interdisziplinären Fragestellungen im Bereich Medizin, Ethik und Recht nachgehen. Die Praktikumsstelle wird selbst gewählt.
Voraussetzung für die Zulassung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor) aus einem der folgenden Bereiche:
Rechts- oder Verwaltungswissenschaften
Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Hebammenwissenschaft
Geistes-, Gesellschafts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften, Theologie
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!