Art: Studium
Schulabschluss: ohne Abschluss
Dauer: 12 Semester
| Studienabschluss | Staatsexamen |
|---|---|
| Umfang | keine LP |
| Regelstudienzeit | 12 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Hochschulstart-NC) |
| Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | nein |
| Fakultät | Medizinische Fakultät |
Ziel der ärztlichen Ausbildung ist der wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist. Das Studium der Medizin vermittelt die grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind.
Eine seit Oktober 2003 geltende Neugestaltung des Medizinstudiums führt auch an der Martin-Luther-Universität zu einer spürbar praxis- und patientennäheren Ausbildung sowie zu einer stärkeren Verflechtung von vorklinischen und klinischen Studieninhalten. Dabei ist das Medizinstudium in Halle durch eine zum frühestmöglichen Zeitpunkt entsprechend dem Stand der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Studierenden einsetzende klinisch-praktische Ausbildung und durch die Möglichkeit gekennzeichnet, sich bei entsprechenden Interessen auch bereits während des Studiums dem wissenschaftlichen Arbeiten zuzuwenden.
Studienaufbau und -inhalt sind geregelt in der Approbationsordnung für Ärzte vom 27.06.2002 (BGBl. I S. 2405) sowie in der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vom 17. Juli 2012 (BGBl. I Nr.34 S 1539).
Das Studium gliedert sich in einen ersten Studienabschnitt (Vorklinisches Studium, 4 Semester), einen zweiten Studienabschnitt (Klinisches Studium, 6 Semester) sowie das Praktische Jahr. Die Vermittlung der naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen wird auf die medizinisch relevanten Ausbildungsinhalte konzentriert. Die Lehre erfolgt weitgehend fächerübergreifend, der Lehrstoff der praktischen Übungen ist an den Anforderungen der ärztlichen Praxis ausgerichtet. Soweit möglich und zweckmäßig, werden die Studierenden während der Ausbildung am Krankenbett auf den Stationen in den Klinikalltag einbezogen.
Es sind folgende praktische Übungen, Kurse und Seminare zu belegen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme nachzuweisen ist:
Der Erwerb von Leistungsnachweisen in sämtlichen genannten Lehrveranstaltungen ist Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Der Krankenpflegedienst (3 Monate) ist vor Studienbeginn oder während der vorlesungsfreien Zeiten des Studiums in einem Krankenhaus abzuleisten und bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. Ebenfalls nachzuweisen ist die Ausbildung in erster Hilfe (Mindestdauer: Acht Doppelstunden).
Der erste Studienabschnitt, das Vorklinisches Studium, schließt mit dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (1. Staatsexamen) ab.
Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zu den nachweispflichtigen Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts.
Am Ende des Zweiten Studienabschnittes ist der Zweite und Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (2. und 3. Staatsexamen) abzulegen.
Im Klinischen Studium sind durch Leistungsscheine die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an folgenden Fächern, Querschnittsbereichen und Blockpraktika nachzuweisen:
Fächer:
Fächerübergreifende Leistungsnachweise:
Querschnittsbereiche:
Blockpraktika:
Neben den genannten Leistungen ist ein Wahlpflichtfach aus dem angebotenen Wahlpflichtkatalog obligatorisch.
Das Bestehen sämtlicher Leistungsnachweise ist Voraussetzung für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Die Famulatur (4 Monate) ist nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung während der vorlesungsfreien Zeiten des zweiten Studienabschnitts bis zum Beginn des Praktischen Jahres abzuleisten und bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. Sie hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen.
Die Famulatur wird abgeleistet
Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (nach insgesamt 10 Semestern) schließt den zweiten Studienabschnitt des Medizinstudiums ab (2. Staatsexamen) und ist Voraussetzung zur Aufnahme des Praktischen Jahres (Dritter Studienabschnitt).
Das letzte Jahr des Medizinstudiums umfasst bis zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung eine zusammenhängende praktische Ausbildung von 48 Wochen in einer Universitätsklinik oder in einem Akademischen Lehrkrankenhaus. Es gliedert sich in drei Abschnitte von je 16 Wochen (Innere Medizin, Chirurgie, Allgemeinmedizin oder eines der übrigen
klinisch-praktischen Fachgebiete).
Der Nachweis der regelmäßigen und ordnungsgemäßen Teilnahme an der Ausbildung im Praktischen Jahr ist Voraussetzung für die Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Mit dem Bestehen des Dritten Prüfungsabschnitts ist das Studium abgeschlossen und der Absolvent bzw. die Absolventin bekommt das Zeugnis über die Ärztliche Prüfung. Die Voraussetzungen für die Approbation regelt die Approbationsordnung für Ärzte.
Das Examen gliedert sich in drei Abschnitte:
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Inhalt des Ersten Abschnitts der Prüfung:
Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung betrifft folgende Stoffgebiete:
Im mündlich-praktischen Teil werden die Prüflinge in den Fächern Anatomie, Biochemie/molekularbiologie und Physiologie geprüft.
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Inhalt des Zweiten Abschnitts:
Dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind neben den genannten Unterlagen insbesondere die Bescheinigungen über die aufgeführten Fächer und Querschnittsbereiche beizufügen.
Zusätzlich zu den Leistungsnachweisen ist eine regelmäßige Teilnahme an folgenden fünf Blockpraktika nachzuweisen:
Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (schriftlicher Teil) wird fallbezogen, insbesondere durch Fallstudien, gestaltet. Prüfungsgegenstand sind dabei besonders:
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (mündlich-praktischer Teil) bezieht sich in jedem Fall auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, auf dem der Prüfling das Wahlfach seines Praktischen Jahres absolviert hat. Bestandteil der Prüfung ist, dass der Prüfling selbst eine Patientenuntersuchung durchführt und hierüber einen Bericht anfertigt, der Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles enthält.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe (LPA) und der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO).
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