Art: Studium
Bereich: Design, Kunst und Gestaltung
Schulabschluss: ohne Abschluss
Dauer: 9 Semester
| Studienabschluss | Erstes Staatsexamen Lehramt an Sekundarschulen |
|---|---|
| Umfang | 115 LP |
| Regelstudienzeit | 9 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) mit Eignungsprüfung |
| Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
| Institut | Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Musikpädagogik |
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich nur auf die Fachinhalte von Musik – die etwa ein Drittel des Studiums für das Lehramt an Sekundarschulen ausmachen. Informieren Sie sich daher zusätzlich über die fachübergreifenden „Bausteine“ sowie das zweite von Ihnen zu wählende Fach (> Kombinationsmöglichkeiten). Nur zusammen ergibt sich ein Gesamtbild über Ihr Studium und den Weg ins Berufsleben als Sekundarschullehrer*in.
In diesem Teil ihres Studiums erwerben angehende Lehrkräfte die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Voraussetzungen zum Unterrichten des Faches Musik:
Für das Lehramt an Sekundarschulen wählen Studierende eine Kombination aus zwei Schulfächern, die sie später unterrichten wollen.
Musik kann als Fach I (110 Leistungspunkte) oder Fach II (105 Leistungspunkte) gewählt werden und darf mit allen anderen Unterrichtsfächern außer Kunst kombiniert werden.
Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 85 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, schulische und außerschulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.
Angehende Förderschullehrer*innen, die Musik als Sekundarschulfach gewählt haben, studieren dieses mit 110 LP (vgl. Fach I). Über das Fach hinaus setzt sich deren Studium grundsätzlich aber anders zusammen.
Musikpraxis
Künstlerisches Hauptfach und zwei künstlerische Nebenfächer, Schulpraktisches Spiel, Sprecherziehung, Szenisches Spiel, Studienchor, Chorleitung, Chorische Stimmbildung, Ensemblemusizieren und -leitung, Musiktheorie und Analyse, Formenlehre, Gehörbildung, Musik und Bewegung u. a.
Es besteht die Möglichkeit, Klavier, Gesang oder Gitarre als Hauptfach zu wählen. Ist Gitarre Hauptfach, sind Klavier und Gesang als Nebenfächer zu wählen.
Das zweite künstlerische Nebenfach kann frei gewählt werden. Dabei können auch Gitarre, Flöte oder Blockflöte ohne Vorkenntnisse belegt werden. In diesem Fall entfällt dafür der Teil der Eignungspüfung.
Musikwissenschaft
Musikgeschichte, Seminare zur historischen und systematischen Musikwissenschaft
Musikdidaktik und Fachmethodik
Musikpädagogik, Geschichte der Musikpädagogik, Musikdidaktik, Seminare (Fachmethodik Gesang und Klavier, Musiktheater im Unterricht, Klassenmusizieren mit Keyboards u. a.), Instrumentenkunde, Popularmusik, Musik und Medien u. a.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Musikalische Praxis I | 10 | 1. u. 2. |
| Musikdidaktik I - Grundlagen der Musikpädagogik und Musikdidaktik | 5 | 1. u. 2. |
| Musiktheoretisches Propädeutikum | 5 | 1. u. 2. |
| Musikalische Praxis II | 10 | 3. u. 4. |
| Musikalische Strukturen der Musikgeschichte I | 10 | 3. u. 4. |
| Musikalische Praxis III LAS | 10 | 5. u. 6. |
| Musikalische Strukturen der Musikgeschichte II | 10 | 5. u. 6. |
| Orchester- / Ensembleleitung, Ensemblemusizieren, Stimmpflege | 5 | 7. u. 8. |
| Popularmusik | 10 | 7. u. 8. |
| Musikdidaktik II - Inhalte und Methoden des Musikunterrichts im Kontext musikdidaktischer Konzeptionen | 5 | 7. u. 8. |
| Grundlagen der Musikwissenschaft | 5 | 7. |
| Vertiefungsmodul I - Musikwissenschaft | 5 | 8. |
| Musikvermittlung | 5 | 9. |
| Musikdidaktik III - Gestaltung und Reflexion des Musikunterrichts | 5 | 9. |
| Musikpädagogische Projektarbeit (nur Fach I) | 5 | 9. |
| Vertiefungsmodul II - Musikwissenschaft | 5 | 9. |
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Voraussetzung zum Studium an der Martin-Luther-Universität ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).
Darüber hinaus muss eine Eignungsprüfung bestanden werden – Informationen: www.musik.uni-halle.de. Zur Eignungsprüfung muss ein phoniatrisches Gutachten vorgelegt werden.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!