Art: Studium
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Arts (M.A.) |
|---|---|
| Umfang | 45/75 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät I – Sozialwissenschaften und Historische Kulturwissenschaften |
| Institut | Institut für Ethnologie und Philosophie, Seminar für Philosophie |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Philosophie 45/75 LP ist ein konsekutiver Master-Teilstudiengang (bitte Zulassungsvoraussetzungen beachten). Er ist im Vergleich zum Bachelorangebot stärker forschungsorientiert.
Die im Bachelor erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten werden vertieft und erweitert. Dazu gehören besonders hermeneutische, begriffliche, problemanalytische, argumentative und kritische Fähigkeiten, die es ermöglichen, komplexe Lösungsstrategien zu entwickeln. Die Absolventinnen und Absolventen werden zu selbständiger Forschung im Bereich der Philosophie befähigt und auf eine eventuelle Promotion gut vorbereitet.
Am Seminar für Philosophie können Sie seit dem WS 2009/10 Philosophie im Master-Teilstudiengang (75 LP und 45 LP) studieren. Vom Seminar für Philosophie werden auch Bachelor-Teilstudiengänge (90 und 60 LP) und modularisierte Studienangebote für vier Lehramtsstudiengänge angeboten: Philosophie an Gymnasien, Ethik an Gymnasien, Ethik an Sekundarschulen bzw. Förderschulen und an Grundschulen. Das Seminar ist beteiligt an den Master-Studiengängen Medizin-Ethik-Recht und Kulturen der Aufklärung.
1. in der systematischen Philosophie
2. in der Geschichte der Philosophie
In Verbindung mit einem zweiten Teilstudiengang qualifiziert Philosophie 45/75 LP für folgende Berufsfelder:
Dieser Studiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
Für dieses Masterstudium kombinieren Sie zwei Teilstudiengänge, die Sie zunächst gleichwertig studieren (jeweils 45 Leistungspunkte). Die Masterarbeit verfassen Sie in einem der beiden Teilstudiengänge, der dadurch zum „Hauptfach“ mit 75 LP wird. Ihr Studium hat somit einen Gesamtumfang von 120 LP.
Philosophie 45/75 LP ist frei mit allen weiteren Master-Teilstudiengängen der Uni Halle kombinierbar. Besonders empfohlen wird die Kombination mit folgenden Studienangeboten: Ethnologie, Geschichte, Politikwissenschaft, Soziologie.
| Modultitel | LP | empf. Sem. |
| Systematische Philosophie 1 (Praktische Philosophie) | 5 | 1. |
| Systematische Philosophie 2 (Theoretische Philosophie) | 5 | 1. |
| Geschichte der Philosophie 1 Praktische Philosophie | 5 | 2. |
| Geschichte der Philosophie 2 Theoretische Philosophie | 5 | 2. |
| Forschungsmodul 1: praktische Philosophie/Systematik und Geschichte | 10 | 3. |
| Forschungsmodul 2: theoretische Philosophie/Systematik und Geschichte | 10 | 3. |
| Masterarbeit¹ | 30 | 4. |
| Modultitel | LP | empf. Sem. |
| Wissenschaftliches Schreiben 1 (Praktische Philosophie/Systematik und Geschichte)² | 5 | 2.o.3. |
| Wissenschaftliches Schreiben 2 (Theoretische Philosophie/Systematik und Geschichte)² | 5 | 2.o.3. |
¹ Im Zwei-Fach-Master wird die Masterarbeit in einem der beiden Studienprogramme geschrieben. Sie bildet ein eigenes Modul im Umfang von 30 Leistungspunkten. Wird sie im Studienprogramm Philosophie 45/75 LP geschrieben, gelten die Bestimmungen der gültigen Studien-und Prüfungsordnung.
² Ein Modul ist zu wählen.
1. und 2. Semester
Pflichtmodule, von denen wahlweise zwei in die Abschlussnote eingehen (10 LP):
| Modultitel | Modulleistung | Anteil an Abschlussnote |
|---|---|---|
| Systematische Philosophie 1 Prakt. Philosophie | Klausur, Essay, mündl. Prüfung oder Bearbeitung von Hausaufgaben | 5/25 bzw. 5/55 |
| Systematische Philosophie 2 Theoret. Phil. | Klausur, Essay, mündl. Prüfung oder Bearbeitung von Hausaufgaben | 5/25 bzw. 5/55 |
| Geschichte der Philosophie 1 Prakt. Phil. | Klausur, Essay, mündl. Prüfung oder Bearbeitung von Hausaufgaben | 5/25 bzw. 5/55 |
| Geschichte der Philosophie 2 Theoret. Phil. | Klausur, Essay, mündl. Prüfung oder Bearbeitung von Hausaufgaben | 5/25 bzw. 5/55 |
Ein Alternativmodul, das nach Rücksprache eines der vier Module ersetzen und somit ebenfalls in die Abschlussnote eingehen kann:
| Abhalten eines Tutoriums | Kurzbericht | 5/25 bzw. 5/55 |
3. Semester
Pflichtmodule, von denen wahlweise eines in die Abschlussnote eingeht (10 LP):
| Forschungsmodul 1: Prakt. Philosophie/ Syst. u. Geschichte | Klausur, Essay, mündl. Prüfung oder Bearbeitung von Hausaufgaben | 10/25 bzw. 55 |
| Forschungsmodul 2: Theoret. Philosophie/ Syst. u. Geschichte | Klausur, Essay, mündl. Prüfung oder Bearbeitung von Hausaufgaben | 10/25 bzw. 55 |
2. oder 3. Semester
Wahlpflichtmodul: ein Modul aus den angegebenen ist zu wählen (5 LP)
| Wissenschaftliches Schreiben: Prakt. Philosophie/ Syst. u. Geschichte | Wissenschaftliche Hausarbeit | 5/25 bzw. 5/55 |
| Wissenschaftliches Schreiben: Theoret. Philosophie/ Syst. u. Geschichte | Wissenschaftliche Hausarbeit | 5/25 bzw. 5/55 |
4. Semester
Abschlussmodul im Masterprogramm (75 LP)
| Masterarbeit | Masterarbeit und mündl. Prüfung | 30/55 |
Die Master-Arbeit
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums führt das Studienprogramm Philosophie 45/75 LP zum Abschluss Master of Arts (M.A.), wenn in diesem Studienprogramm auch die Masterarbeit verfasst wurde.
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis
eines Abschlusses in Philosophie (mindestens 60 LP) oder eines anderen Bachelor-Studienangebots in einer vergleichbaren Fachrichtung oder
ein als gleichwertig festgestellter anderer erster berufsqualifizierender Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung.
Darüber hinaus müssen Vorkenntnisse in Latein oder Altgriechisch bei Studienbeginn nachgewiesen oder bis spätestens zum Ende des 2. Semesters erworben und nachgewiesen werden. Verlangt sind Kenntnisse im Umfang des Latinums oder Graecums oder aber mindestens „ausreichende“ Sprachkenntnisse (Teilnahme an einem Modul mit der Note "ausreichend") in einer der beiden Sprachen.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!