Philosophie (Master of Arts (M.A.) – 45/75 LP)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Infos

Art: Studium

Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife

Dauer: 4 Semester

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Allgemeine Informationen

Studienabschluss Master of Arts (M.A.)
Umfang 45/75 LP
Regelstudienzeit 4 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei (ohne NC)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Philosophische Fakultät I – Sozialwissenschaften und Historische Kulturwissenschaften
Institut Institut für Ethnologie und Philosophie, Seminar für Philosophie
Akkreditierung akkreditiert

Charakteristik und Ziele

Philosophie 45/75 LP ist ein konsekutiver Master-Teilstudiengang (bitte Zulassungsvoraussetzungen beachten). Er ist im Vergleich zum Bachelorangebot stärker forschungsorientiert.

Die im Bachelor erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten werden vertieft und erweitert. Dazu gehören besonders hermeneutische, begriffliche, problemanalytische, argumentative und kritische Fähigkeiten, die es ermöglichen, komplexe Lösungsstrategien zu entwickeln. Die Absolventinnen und Absolventen werden zu selbständiger Forschung im Bereich der Philosophie befähigt und auf eine eventuelle Promotion gut vorbereitet.

Das Seminar für Philosophie am Institut für Ethnologie und Philosophie

Am Seminar für Philosophie können Sie seit dem WS 2009/10 Philosophie im Master-Teilstudiengang (75 LP und 45 LP) studieren. Vom Seminar für Philosophie werden auch Bachelor-Teilstudiengänge (90 und 60 LP) und modularisierte Studienangebote für vier Lehramtsstudiengänge angeboten: Philosophie an Gymnasien, Ethik an Gymnasien, Ethik an Sekundarschulen bzw. Förderschulen und an Grundschulen. Das Seminar ist beteiligt an den Master-Studiengängen Medizin-Ethik-Recht und Kulturen der Aufklärung.

Forschungsschwerpunkte des Studienangebots

1. in der systematischen Philosophie

  • Analytische Metaphysik
  • Theorie der Wahrnehmung
  • Politische Philosophie und Angewandte Ethik
  • Geschichtsphilosophie und Theorie der Geschichtswissenschaft

2. in der Geschichte der Philosophie

  • Klassische Philosophie der Antike
  • Mittelalter, insbesondere Spätscholastik
  • Rationalismus, insbesondere Spinoza
  • Empirismus, insbesondere Locke und Hume
  • Aufklärung, insbesondere britische und deutsche
  • Kant und der deutsche Idealismus

Berufsperspektiven

In Verbindung mit einem zweiten Teilstudiengang qualifiziert Philosophie 45/75 LP für folgende Berufsfelder:

  • publizistische Tätigkeit (Presse, Funk und Fernsehen);
  • Verlags- und Publikationswesen;
  • Tätigkeit in der Erwachsenenbildung;
  • Tätigkeit im Kulturmanagement;
  • Archiv- und Dokumentmanagement;
  • Tätigkeit in der freien Wirtschaft (Unternehmensberatung u.a.),
  • für besonders qualifizierte Studierende die Promotion im Fach Philosophie.

Akkreditierung

Dieser Studiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.

Struktur des Studiums

Für dieses Masterstudium kombinieren Sie zwei Teilstudiengänge, die Sie zunächst gleichwertig studieren (jeweils 45 Leistungspunkte). Die Masterarbeit verfassen Sie in einem der beiden Teilstudiengänge, der dadurch zum „Hauptfach“ mit 75 LP wird. Ihr Studium hat somit einen Gesamtumfang von 120 LP.

Philosophie 45/75 LP ist frei mit allen weiteren Master-Teilstudiengängen der Uni Halle kombinierbar. Besonders empfohlen wird die Kombination mit folgenden Studienangeboten: Ethnologie, Geschichte, Politikwissenschaft, Soziologie.

Studieninhalt

Pflichtmodule (70 LP)

ModultitelLPempf.
Sem.
Systematische Philosophie 1 (Praktische Philosophie)51.
Systematische Philosophie 2 (Theoretische Philosophie)51.
Geschichte der Philosophie 1 Praktische Philosophie52.
Geschichte der Philosophie 2 Theoretische Philosophie52.
Forschungsmodul 1: praktische Philosophie/Systematik und Geschichte103.
Forschungsmodul 2: theoretische Philosophie/Systematik und Geschichte103.
Masterarbeit¹304.

Wahlpflichtmodule (5 LP)

ModultitelLPempf.
Sem.
Wissenschaftliches Schreiben 1 (Praktische Philosophie/Systematik und Geschichte)²52.o.3.
Wissenschaftliches Schreiben 2 (Theoretische Philosophie/Systematik und Geschichte)²52.o.3.

¹ Im Zwei-Fach-Master wird die Masterarbeit in einem der beiden Studienprogramme geschrieben. Sie bildet ein eigenes Modul im Umfang von 30 Leistungspunkten. Wird sie im Studienprogramm Philosophie 45/75 LP geschrieben, gelten die Bestimmungen der gültigen Studien-und Prüfungsordnung.

² Ein Modul ist zu wählen.

Module des Studienfachs mit Angabe der empfohlenen Semester und LP

1. und 2. Semester
Pflichtmodule, von denen wahlweise zwei in die Abschlussnote eingehen (10 LP):

ModultitelModulleistungAnteil an
Abschlussnote
Systematische Philosophie 1
Prakt. Philosophie
Klausur, Essay, mündl. Prüfung oder Bearbeitung von Hausaufgaben5/25 bzw. 5/55
Systematische Philosophie 2
Theoret. Phil.
Klausur, Essay, mündl. Prüfung oder Bearbeitung von Hausaufgaben5/25 bzw. 5/55
Geschichte der Philosophie 1
Prakt. Phil.
Klausur, Essay, mündl. Prüfung oder Bearbeitung von Hausaufgaben5/25 bzw. 5/55
Geschichte der Philosophie 2
Theoret. Phil.
Klausur, Essay, mündl. Prüfung oder Bearbeitung von Hausaufgaben5/25 bzw. 5/55

Ein Alternativmodul, das nach Rücksprache eines der vier Module ersetzen und somit ebenfalls in die Abschlussnote eingehen kann:

Abhalten eines
Tutoriums
Kurzbericht5/25 bzw. 5/55

3. Semester
Pflichtmodule, von denen wahlweise eines in die Abschlussnote eingeht (10 LP):

Forschungsmodul 1:
Prakt. Philosophie/
Syst. u. Geschichte
Klausur, Essay,
mündl. Prüfung
oder Bearbeitung
von Hausaufgaben
10/25 bzw. 55
Forschungsmodul 2:
Theoret. Philosophie/
Syst. u. Geschichte
Klausur, Essay,
mündl. Prüfung
oder Bearbeitung
von Hausaufgaben
10/25 bzw. 55

2. oder 3. Semester
Wahlpflichtmodul: ein Modul aus den angegebenen ist zu wählen (5 LP)

Wissenschaftliches
Schreiben:
Prakt. Philosophie/
Syst. u. Geschichte
Wissenschaftliche
Hausarbeit
5/25 bzw.
5/55
Wissenschaftliches
Schreiben:
Theoret. Philosophie/
Syst. u. Geschichte
Wissenschaftliche
Hausarbeit
5/25 bzw.
5/55

4. Semester
Abschlussmodul im Masterprogramm (75 LP)

MasterarbeitMasterarbeit und
mündl. Prüfung
30/55

Die Master-Arbeit

  1. Eine Master-Arbeit ist im Master-Studienprogramm bei 75 LP obligatorisch; sie bildet zusammen mit einer mündlichen Leistung ein Modul im Umfang von 30 LP.
  2. Im Zwei-Fach-Master-Studiengang wird die Master-Arbeit in einem der beiden Studienprogramme geschrieben.
  3. Der Umfang der Master-Arbeit soll nicht mehr als 200.000 Textzeichen betragen. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 6 Monate.
  4. Zur Master-Arbeit zugelassen wird nur, wer das Modul „Wissenschaftliches Schreiben“ erfolgreich absolviert hat.
  5. Das Thema der Master-Arbeit wird über den Studien- und Prüfungsausschuss ausgegeben und von einem/ einer durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüfer/in betreut, der/die vorher festgelegt wird.
  6. Die mündliche Prüfung findet nach Begutachtung der Master-Arbeit statt und dauert in der Regel 30 Minuten.
  7. In der mündlichen Verteidigung soll der Studierende zeigen, dass er die Arbeitsergebnisse aus der Master-Arbeit darzustellen weiß, sowie diese im Gespräch problem- und anwendungsbezogen diskutieren und vertiefen kann.
  8. Master-Arbeit und mündliche Prüfung werden im Verhältnis 5 zu 1 gewertet.

Studienabschluss

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums führt das Studienprogramm Philosophie 45/75 LP zum Abschluss Master of Arts (M.A.), wenn in diesem Studienprogramm auch die Masterarbeit verfasst wurde.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis

  • eines Abschlusses in Philosophie (mindestens 60 LP) oder eines anderen Bachelor-Studienangebots in einer vergleichbaren Fachrichtung oder

  • ein als gleichwertig festgestellter anderer erster berufsqualifizierender Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung.

Darüber hinaus müssen Vorkenntnisse in Latein oder Altgriechisch bei Studienbeginn nachgewiesen oder bis spätestens zum Ende des 2. Semesters erworben und nachgewiesen werden. Verlangt sind Kenntnisse im Umfang des Latinums oder Graecums oder aber mindestens „ausreichende“ Sprachkenntnisse (Teilnahme an einem Modul mit der Note "ausreichend") in einer der beiden Sprachen.

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.

Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.

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