Art: Studium
Bereich: Soziales, Pädagogik und Psychologie
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Science (M.Sc.) |
|---|---|
| Umfang | 120 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät I – Sozialwissenschaften und Historische Kulturwissenschaften |
| Institut | Institut für Psychologie |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Der Master-Studiengang Psychologie ist forschungsorientiert und als konsekutiver Studiengang im Umfang von 120 Leistungspunkten konzipiert. Er vertieft und erweitert den Bachelor-Studiengang Psychologie 180 LP.
Das Studium schafft die Voraussetzungen für eine eigenständige berufliche Tätigkeit von Psychologinnen und Psychologen in den verschiedenen Arbeitsbereichen der Psychologie, wie z.B. Gesundheit, Wirtschaft, Bildung, Verwaltung oder Wissenschaft. Dazu werden im Masterstudiengang umfassende Methodenkompetenz, breites inhaltliches Wissen und vertiefte Kenntnisse in ausgewählten Schwerpunkten vermittelt.
Durch das Master-Studium wird auch das Fundament für eine kontinuierliche Weiterbildung gelegt. Insbesondere werden Studierende in die Lage versetzt, ein Promotionsstudium oder eine postgraduale Psychotherapieausbildung oder eine andere berufsspezifische Weiterbildungen zu beginnen.
Das Institut für Psychologie wurde 1994 neu gegründet und ist seit dem Jahr 2015 auf dem neuen Steintor-Campus zu Hause. Die Forschungsschwerpunkte der Grundlagenfächer sind Kognitionspsychologie und die Psychologie der Person-Umwelt-Interaktion. Im Bereich der Anwendungen liegen die Schwerpunkte in den Fächern Arbeits- und Organisationspsychologie sowie Klinische Psychologie.
Mit dem Masterabschluss in Psychologie (M.Sc.) ist die Voraussetzung für eine vollwertige Berufstätigkeit als Psychologe/ Psychologin gegeben. Auch berechtigt der M.Sc. in Psychologie zur Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten / zur psychologischen Psychotherapeutin.
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| MP-A1: Lineare Modelle | 5 | 1. |
| MP-A2: Multivariate Statistik | 5 | 2. |
| MP-B: Psychologische Diagnostik | 8 | 1.-2. |
| MP-C: Erstellen und Präsentieren von Gutachten | 5 | 3. |
| Projektarbeit und Präsentation eigener wissenschaftlicher Ergebnisse | 7 | 2.-3. |
| Außenpraktikum | 10 | 2. |
| Masterarbeit | 30 | 4. |
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Interdisziplinäre Vertiefung MP-N: Nicht-psychologisches Wahlpflichtfach (Es sind insgesamt 10 LP aus Biologie, Ernährungswissenschaft, Informatik, Mathematik, Musikwissenschaft, Neurologie, Psychatrie, Sprechwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaften, etc. zu wählen) | 10 | 1. |
| Grundlagenvertiefung- Basis MP-D1:Arbeits- und Organisationspsychologie- Basismodul (5) MP-E1:Klinische Psychologie- Basismodul (5) MP-F1Kognitionspsychologie- Basismodul(5) MP-G1:Persönlichkeits-und Sozialpsychologie- Basismodul (5) | 15 | 2. |
Grundlagenvertiefung- Aufbau MP-F2: Kognitionspsychologie- Aubaumodul (10) | 20 | 1.-2. |
Ergänzungsfächer zusätzliches Modul aus Interdisziplinäre Vertiefung oder Grundlagenvertiefung- Basis oder das untenstehende Modul | 5 | 3. |
| Spezielle Verfahren und aktuelle Entwicklungen in der Forschungsmethodik | 5 | 3. |
¹ Im Zwei-Fach-Master wird die Masterarbeit in einem der beiden Studienprogramme geschrieben. Sie bildet ein eigenes Modul im Umfang von 30 Leistungspunkten. Wird sie im Studienprogramm Wissenschaft vom Christlichen Orient 45/75 LP geschrieben, gelten die Bestimmungen der gültigen Studien-und Prüfungsordnung.
Entweder ein zusätzliches Modul aus „Interdisziplinäre Vertiefung“ oder ein zusätzliches Modul aus „Grundlagenvertiefung – Basis“ oder:
Mit dem Wahlbereich "Interdisziplinäre Vertiefung" im Masterstudiengang Psychologie (120 LP) soll gewährleistet werden, dass das Studienfach Psychologie durch sinnvoll gewählte nicht-psychologische Fächer ergänzt und erweitert wird. Module, die bereits innerhalb eines Bachelor-Studienganges gewählt wurden, können dabei im Masterstudiengang nicht noch einmal gewählt werden. Wohl aber ist es möglich, Module aus demselben Nebenfach wie im Bachelor-Studiengang zu wählen.
Prinzipiell ist jedes Fach außerhalb der Psychologie als interdisziplinäre Vertiefung geeignet. Feste Absprachen dafür gibt es derzeit u.a. für die Fächer Neurologie, Psychiatrie, Soziologie, Informatik, Kriminologie, Sprechwissenschaften, Ernährungswissenschaften, Musikwissenschaften. Die aktuelle Liste der wählbaren Module ist dem Modulhandbuch zum Studiengang zu entnehmen, das im Internet verfügbar ist (unter www.psych.uni-halle.de/studium/) und laufend aktualisiert wird.
Die Master-Arbeit bildet zusammen mit einer mündlichen Leistung ein Modul im Umfang von 30 Leistungspunkten.
Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 30 - 45 Minuten. Master-Arbeit und mündliche Leistung werden im Verhältnis 4 zu 1 gewertet.
Das Außenpraktikum besteht aus einem insgesamt sechswöchigen Berufspraktikum, das in maximal zwei Einrichtungen unter Anleitung eines Psychologen oder einer Psychologin mit Diplom- oder Master-Abschluss durchgeführt wird. Das Praktikum kann auch in einer Forschungseinrichtung absolviert werden.
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis
Darüber hinaus sind Leistungsnachweise in den Fächern "Arbeits- und Organisationspsychologie", "Klinische Psychologie" und "Allgemeine Psychologie" mit jeweils mindestens acht Leistungspunkten nachzuweisen.
Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß der Fachspezifischen Ordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens für den Masterstudiengang Psychologie (120 Leistungspunkte) vom 04.07.2018 in der jeweils gültigen Fassung. Das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen begründet keinen Anspruch auf Erhalt eines Studienplatzes für diesen Studiengang.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!