Rechtswissenschaft (Aufbaustudiengang für Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums im Ausland) (Legum Magister / Legum Magistra (LL.M.) – keine LP)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Infos

Art: Studium

Bereich: Wirtschaft und Verwaltung

Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife

Dauer: 2 Semester

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Allgemeine Informationen

Studienabschluss Legum Magister / Legum Magistra (LL.M.)
Umfang keine LP
Regelstudienzeit 2 Semester
Studienbeginn Wintersemester und Sommersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei (ohne NC)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Institut Juristischer Bereich

Studieninhalt

Die Studierenden haben während ihres Studiums im Umfang von 20 Semesterwochenstunden Vorlesungen aus zwei der drei Teilbereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht zu besuchen, davon drei Vorlesungen für die ersten beiden Semester aus den beiden Teilbereichen. Außerdem ist eine Teilnahme an einer Übung im Bürgerlichen Recht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht vorgesehen.

Studienabschluss

Das Aufbaustudium wird mit einer Magisterprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus einer schriftlichen Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung. Die Magisterarbeit hat die Bearbeitung eines rechtswissenschaftlichen Themas zum Gegenstand, muss in deutscher Sprache abgefasst sein und spätestens nach dem Ende des dritten Semesters abgegeben werden.

Hat der Studierende die Pflichtveranstaltungen besucht und die Magisterarbeit bestanden, wird er zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf das Rechtsgebiet, dem das Thema der Magisterarbeit zuzurechnen ist und ein weiteres Rechtsgebiet aus dem Bereich der Pflichtfächer. Das zu prüfende Pflichtfach kann der jeweilige Kandidat bzw. die Kandidatin selbst wählen.

Sind alle Prüfungen bestanden, verleiht die Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät den akademischen Grad

"Legum Magister" bzw. "Legum Magistra", abgekürzt "LL.M."

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen zur Zulassung zum Aufbaustudium sind:

  • der erfolgreiche Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums im Ausland, das dem deutschen rechtswissenschaftlichen Studiums gleichwertig ist sowie
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

Bitte wenden Sie sich an die Fachstudienberatung (siehe unten), um die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Studienabschlusses prüfen zu lassen.

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