Art: Studium
Bereich: Wirtschaft und Verwaltung
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 2 Semester
| Studienabschluss | Legum Magister / Legum Magistra (LL.M.) |
|---|---|
| Umfang | keine LP |
| Regelstudienzeit | 2 Semester |
| Studienbeginn | Wintersemester und Sommersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
| Institut | Juristischer Bereich |
Die Studierenden haben während ihres Studiums im Umfang von 20 Semesterwochenstunden Vorlesungen aus zwei der drei Teilbereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht zu besuchen, davon drei Vorlesungen für die ersten beiden Semester aus den beiden Teilbereichen. Außerdem ist eine Teilnahme an einer Übung im Bürgerlichen Recht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht vorgesehen.
Das Aufbaustudium wird mit einer Magisterprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus einer schriftlichen Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung. Die Magisterarbeit hat die Bearbeitung eines rechtswissenschaftlichen Themas zum Gegenstand, muss in deutscher Sprache abgefasst sein und spätestens nach dem Ende des dritten Semesters abgegeben werden.
Hat der Studierende die Pflichtveranstaltungen besucht und die Magisterarbeit bestanden, wird er zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf das Rechtsgebiet, dem das Thema der Magisterarbeit zuzurechnen ist und ein weiteres Rechtsgebiet aus dem Bereich der Pflichtfächer. Das zu prüfende Pflichtfach kann der jeweilige Kandidat bzw. die Kandidatin selbst wählen.
Sind alle Prüfungen bestanden, verleiht die Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät den akademischen Grad
"Legum Magister" bzw. "Legum Magistra", abgekürzt "LL.M."
Voraussetzungen zur Zulassung zum Aufbaustudium sind:
Bitte wenden Sie sich an die Fachstudienberatung (siehe unten), um die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Studienabschlusses prüfen zu lassen.
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