Art: Studium
Bereich: Wirtschaft und Verwaltung
Schulabschluss: ohne Abschluss
Dauer: 10 Semester
| Studienabschluss | Erstes juristisches Examen |
|---|---|
| Umfang | keine LP |
| Regelstudienzeit | 10 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | nein |
| Fakultät | Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
| Institut | Juristischer Bereich |
Einen „klassischen“ juristischen Beruf zu ergreifen, erfordert, wie es im Deutschen Richtergesetz heißt, die „Befähigung zum Richteramt“. Auf dem Weg zum sogenannten „Volljuristen“ müssen das Jurastudium und im Anschluss der juristische Vorbereitungsdienst, das Referendariat, erfolgreich absolviert werden.
Das universitäre Jurastudium bereitet auf die Erste Juristische Prüfung, bestehend aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung, vor. Es widmet sich im Pflichtfachstudium vor allem den drei Säulen des Rechts – dem Zivilrecht, dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht. Eine erste Vertiefung/Spezialisierung ist im Schwerpunktbereichsstudium möglich.
Die Einführung eines Bachelorabschlusses im Rahmen des Staatsexamensstudiengangs ist geplant.
täglich bis 24 Uhr geöffnet
Das Studium unterteilt sich in ein Grund- und ein Hauptstudium sowie das Studium der Schwerpunktbereiche in der Vertiefungs- und Prüfungsphase.
Studienziel: Zwischenprüfung
Zeitraum: 1. bis 3./4. Semester
Lern- und Lehrform: Vorlesungen, Kolloquien (Arbeitsgemeinschaften), Fallpraktische Übungen, Praktika
Inhalte: Einführungsvorlesungen in allen drei großen Rechtsgebieten (Strafrecht, Öffentliches Recht, Zivilrecht) und Grundlagenfächer
Zwischenprüfung: 7 vorlesungsbegleitende Semesterabschlussklausuren (je zwei in den drei Rechtsgebieten sowie eine in einem Grundlagenfach)
Vorlesungsfreie Zeit: Hausarbeiten und Praktika
Sonstiges: Schlüsselqualifikationen wie z.B. Rhetorik, Vertragsgestaltung oder Mediation sowie die fachspezifische Fremdsprachenausbildung
Studienziel: Erwerb der für die Abschlussprüfungen erforderlichen Rechtskenntnisse und der für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungsnachweise
Zeitraum: 4. bis 5./6. Semester
Lern- und Lehrformen: Vorlesungen, Übung für Fortgeschrittene, Praktika, ggf. wissenschaftliches Seminar
Inhalte: Vertiefung aller drei Rechtsgebiete, ggf. Schwerpunktstudium
Prüfungsleistungen: Hausarbeiten, Klausuren, ggf. wissenschaftliches Seminar
Vorlesungsfreie Zeit: Hausarbeiten und Praktika
Sonstiges: Schlüsselqualifikationen wie z.B. Rhetorik, Vertragsgestaltung oder Mediation sowie die fachspezifische Fremdsprachenausbildung; ggf. Auslandsstudium
Studienziel: Erwerb der für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erforderlichen Rechtskenntnisse und Leistungsnachweise
Zeitraum: zwei Semester mit anschließender Prüfung
Lern- und Lehrformen: Vorlesungen, Kolloquien, Seminare
Inhalte: berufsbezogene, wissenschaftliche Ergänzung und Vertiefung des Pflichtfachstudiums; abhängig vom gewählten Schwerpunkt- und Wahlbereich
Prüfungsleistungen: vorbereitendes Seminar (Seminararbeit und Vortrag); Schwerpunktbereichsprüfung
Schwerpunktbereiche: Insolvenz- und Restrukturierungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Transnationale Rechtsverfolgung, Familien- und
Erbrecht, Sozial- und Verbraucherrecht, Arbeits- und Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Spezielle Kriminologie, Wirtschaftsstrafrecht, Praxis
der Strafverteidigung, Medizinstrafrecht, Umwelt- und Planungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Staat, Kirche, Kultur, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, Migrationsrecht, Recht des geistigen Eigentums
Das Jurastudium wird mit der Ersten Juristischen Prüfung beendet. Sie besteht aus zwei Prüfungsteilen: dem staatlichen und dem universitären Teil.
Prüfungsvorbereitung: einjähriges (kostenloses) Ganzjahresrepetitorium mit begleitendem Klausurenkurs und Simulation der mündlichen Pflichtfachprüfung
Zeitraum: Meldung zur Prüfung jeweils ab dem 5. Fachsemester (Ende der Vorlesungszeit) möglich
Freiversuch: bei frühzeitiger Meldung zum staatlichen Pflichtteil möglich
Nach erfolgreichem Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung folgt der zweijährige juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit Abschluss der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Volljurist).
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!