Art: Studium
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Arts (M.A.) |
|---|---|
| Umfang | 120 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
| Institut | Seminar für Slavistik |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Der Studiengang ermöglicht eine stärker forschungsbasierte, methodisch stark reflektierte und konzeptionell vertiefte Befassung mit sprachlichen, literarischen und kulturellen Prozessen und Phänomen bei den Slaven. Er wird als Zwei-Komponenten-Studium entweder in der Kombination Russistik und Polonistik oder Russistik und Südslavistik angeboten. Die Studierenden befassen sich mit Problemen des Kulturkontakts, der (kulturellen) Übersetzung und der slavischen Inter- und Multikulturalität sowie komparativer Aspekte von Entwicklungsprozessen in Sprache, Literatur und Kultur.
Beim Halleschen Zertifizierungszentrum für Russischkenntnisse (https://www.russisch-zertifikat.de) können international anerkannte Zertifizierungsprüfungen abgelegt werden. Ergänzende Veranstaltungen verschiedener Art bietet die Hallesche Zweigstelle der Südosteuropagesellschaft.
Beim Halleschen Zertifizierungszentrum für Russisch können international anerkannte Zertifizierungsprüfungen abgelegt werden.
Die Absolvent*innen sind durch ihr erworbenes komplexes fachliches Wissen und durch ihre sprachlichen Fertigkeiten dazu befähigt, in Verlagen und bei Medien, im Kultur- und Bildungsmanagement, im Bereich von Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, bei Verbänden und Stiftungen, sowohl im Inland als auch im Ausland, tätig zu werden. Je nach vorhandenen speziellen Qualifikationen aus vorherigen BA-Studien besteht die Perspektive einer Beschäftigung in Unternehmen mit dem Operationsfeld (Süd-)Osteuropa. Möglich wäre auch eine weitergehende wissenschaftliche Qualifikation im Rahmen einer Promotion.
Dieser Studiengang ist akkreditiert.
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Theorie, Geschichte und Arbeitsfelder der allgemeinen und vergleichenden Literaturwissenschaft | 5 | 1. |
| Sprachgeschichte und Sprachentwicklung | 5 | 1.o.3. |
| Systemischer Zustand, Sprachwandel und Sprachvarietäten in slavischen Gegenwartssprachen | 10 | 1.o.3. |
| Slavisches Sprachkontinuum und seine Standardsprachen | 5 | 2. |
| Literaturanalyse und -interpretation | 10 | 2. |
| Kulturelle Diskurse | 10 | 1.-3. |
| Literarische und kulturelle Übersetzung | 5 | 3. |
| Kolloquium zu sprach-, literatur- und kulturwissenschaftliche Themen | 5 | 3. |
| Masterarbeit | 30 | 4. |
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Vertiefungsmodul Kulturwissenschaft Südosteuropa. Kultur und kollektives Gedächtnis (5) Russland und Polen. Kultur und kollektives Gedächtnis (5) | 5 | 1.o.3. |
| Optionalbereich Zwei Module, davon ein Profilmodul Profilmodul Sprachwissenschaft (5)Literaturwissenschaft (5) Vertiefungsmodule Kulturwissenschaft Russland. Kultur und Kommunikation (5)Polen. Kultur und Kommunikation (5) Südosteuropa. Kultur und Kommunikation(5) Russland. Kultur und Gesellschaft(5) Polen. Kultur und Gesellschaft(5) Südosteuropa. Kultur und Gesellschaft (5) | 10 | 2.o.3. |
| Sprachpraxis A (Russisch) 10 LP Niveau entsprechend Einstufung | ||
| Niveau I: Russisch | 10 | 1.-2. |
| Niveau II: Russisch | 10 | 1.-2. |
| Niveau III: Russisch | 10 | 1.-2. |
| Sprachpraxis B (Polnisch bzw. Serbisch/ Kroatisch/ Bosnisch) 10 LP Niveau entsprechend Einstufung | ||
| Niveau Ia: Polnisch | 5 | 1.u.2. |
| Niveau Ib: Polnisch | 5 | 3. |
| Niveau IIa: Polnisch | 5 | 2. |
| Niveau IIb: Polnisch | 5 | 3.u.4. |
| Niveau IIIa: Polnisch | 5 | 1. |
| Niveau IIIb: Polnisch | 5 | 2.u.3. |
| Niveau Ia: Serbisch/Kroatisch/Bosnisch | 5 | 1.u.2. |
| Niveau Ib: Serbisch/Kroatisch/Bosnisch | 5 | 3. |
| Niveau IIa: Serbisch/Kroatisch/Bosnisch | 5 | 2. |
| Niveau IIb: Serbisch/Kroatisch/Bosnisch | 5 | 3.u.4. |
| Niveau IIIa: Serbisch/Kroatisch/Bosnisch | 5 | 1. |
| Niveau IIIb: Serbisch/Kroatisch/Bosnisch | 5 | 2.u.3. |
Zur Erweiterung der Erfahrungen ist ein Auslandsaufenthalt empfehlenswert. Neben der Vertiefung der sprachlichen Fertigkeiten kann die interkulturelle Kompetenz entwickelt werden. Kontakte der Halleschen Slavistik bestehen zu verschiedenen Hochschulen in Polen, Russland und den Ländern des Balkans.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium des Ein-Fach-Masters Slavische Sprachen, Literaturen und Kulturen im europäischen Kontext 120 LP ist der Nachweis
eines Abschlusses im Bachelor-Studienprogramm Slavische Sprachen, Kulturen und Literaturen (120 LP); Russistik (60/90 LP); Polonistik (60 LP); Südslavistik (60 LP) und IKEAS (Polenstudien, Russlandstudien oder Südosteuropastudien) oder eines anderen gleichwertigen Bachelorstudienprogramms der Slavistik oder osteuropäischer Geschichte
oder – bei festgestellter Gleichwertigkeit – eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung
Darüber hinaus müssen Vorkenntnisse in einer der slavischen Sprachen (Russisch oder Polnisch bzw. Serbisch/Kroatisch/Bosnisch) in einem Niveau B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen bei Studienbeginn nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch:
Die jeweils andere slavische Sprache, die Gegenstand des Masterstudiums ist, kann auch ohne Vorkenntnisse, bzw. mit Niveau B1 (Basisstufe nach TRKI) begonnen werden. Während des Studiums wird in dieser Sprache je nach Vorkenntnisse die nächsthöhere Niveaustufe erreicht.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!